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Ender der Ausbildung nach Prüfung


username098

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

folgende Situation:

Ich hab die Ausbildung auf 2 Jahre verkürzt und will danach das Unternehmen verlassen. Die letzte Prüfung habe ich im Juni/Juli 2018. Wie lange dauert es in der Regel bis man die Ergebinsse der Prüfungen erfährt? Muss ich bis zum offiziellen Ende der Ausbildung noch weiter arbeiten oder ist ab dem Tag der bestandenen Prüfung Schluss?

Berufsschule habe ich auch noch im Juli... muss ich da noch hin wenn ich die Prüfung schon bestanden habe?

 

Wahrscheinlich kommt das wieder auf meine Zuständige IHK an aber vielleicht war jemand schon einmal in der Situation. :)

Bearbeitet von username098
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Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung.

Sobald die Prüfer dir sagen "bestanden", ist deine Ausbildung vorbei.

In der Regel sind die Arbeitsverträge während der Ausbildung immer ein wenig länger. Weil man nie genau weiß, wann die Prüfungen sind. Das ist in dem Fall dann aber hinfällig.

Berufsschule hast du dann natürlich auch nicht mehr. Kann sein, dass es in dem  Plan steht für die Leute, die nicht verkürzen.

 

Ich glaube die Ergebnisse von der schriftlichen Prüfung kamen ca. 6 Wochen nach den Prüfungen. Bin mir da aber nicht mehr sicher.

Bei der mündlichen Prüfung kommt das auf die IHK an. Gibt manchmal Prüfer, die die Ergebnisse sofort mitteilen, andere machen das nicht.

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Der Moment, wo dir der Mensch aus deines PA dir nach dem Fachgespräch offiziell die Hand schüttelt, dir zur bestandenen Prüfung gratuliert und dir dein Zeugnis oder eine unterschriebenen Bescheinigung aushändigt, dass du bestanden hast, ist exakt der Moment wo per Gesetz dein Ausbildungsvertrag endet. Ab diesem Moment arbeitest du nicht mehr bei deinem bisherigen Ausbildungsbetrieb.

Wenn du also jetzt z.B. wieder zur Arbeit gehst ohne einen neuen Vertrag zu haben und dein Chef das stillschweigend akzeptiert, habt ihr einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu "üblichen Konditionen" geschlossen. Denn dein alter Ausbildungsvertrag ist ja nicht mehr gültig und ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich sein. Es reicht eine gegenseitiges Einverständnis. Dies wird durch euer Verhalten als gegeben angesehen und es wird  damit ein neuer Vertrag geschlossen.

Bearbeitet von Sullidor
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