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2013 Sommer WiSo


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Bei deiner ersten Frage steht die Antwort für deine Vermutung schon in der Frage: Von dort aus werden die einzelnen Beträge an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

 

Zu dem zweiten Bild, kann ich mir schon vorstellen, da die Abstimmung von der Geschäftsführung kommt macht es sinn das alle Arbeitnehmer bzw. Gewerkschaftsmitglieder/Auszubildende abstimmen. 

 

Wobei ich das Hintergrundwissen nicht habe, nur so würde ich die Fragen jetzt verstehen. Als Tipp (ob meine Antworten jetzt stimmen oder nicht) kann ich dir aber sagen immer die Fragen ganz genau zu lesen und nicht den Fragen Text nur überfliegen.

Bearbeitet von Herbert93
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vor 2 Stunden schrieb Herbert93:

Bei deiner ersten Frage steht die Antwort für deine Vermutung schon in der Frage: Von dort aus werden die einzelnen Beträge an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

 

Zu dem zweiten Bild, kann ich mir schon vorstellen, da die Abstimmung von der Geschäftsführung kommt macht es sinn das alle Arbeitnehmer bzw. Gewerkschaftsmitglieder/Auszubildende abstimmen. 

 

Wobei ich das Hintergrundwissen nicht habe, nur so würde ich die Fragen jetzt verstehen. Als Tipp (ob meine Antworten jetzt stimmen oder nicht) kann ich dir aber sagen immer die Fragen ganz genau zu lesen und nicht den Fragen Text nur überfliegen.

Ich weiß nicht so recht..
Warum sollten Azubis über den Zusammenschluss des Unternehmens abstimmen dürfen? Oder dürfen die das nun in diesem Fall, weil das andere Unternehmen in einem anderen Bundesland ist?

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Ich glaube ihr versteht die zweite Frage falsch.

Die Geschäftsführung plant einen Zusammenschluss. Schön und gut! Des Weiteren wurde aber (durch die Geschäftsführung, oder den Betriebsrat, oder einer Gruppe Mitarbeiter...) veranlasst, dass man darüber eine Abstimmung durchführt - in einer Betriebsversammlung.

Die Frage ist wohl eher, wer alles aus den aufgeführten Personengruppen Teil einer Betriebsversammlung ist, und entsprechend auch an einer Abstimmung während einer solchen Versammlung teilnehmen kann bzw. darf.

Es geht hierbei nicht um eine rechtlich bindende Entscheidung, sondern lediglich um eine betriebsinterne Abstimmung. Genauso gut könnte da stehen "in einer Betriebsversammlung soll darüber abgestimmt werden, welches die beliebteste Farbe unter den Mitarbeitern ist. Wer darf alles eine Stimme abgeben?".

Bearbeitet von Rienne
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@Rienne

Vielen Dank!
Ich konnte einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen, aber jetzt wurde es mir klar.

Die einzigen AN in der Auflistung sind nun mal Azubis und die angestellten der Firma (welche auch in einer Gewerkschaft sind). Aber das heißt ja nicht, dass die die einzigen sind, die abstimmen dürfen.

 

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