25. April 20187 j @bigvic: Die ist aber an bestimmte Bedingungen geknöpft und kann dann auch beschränkt sein oder verweigert werden. Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (PDF; 302 kB), Art. 6 ff. Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (PDF; 302 kB), Art. 12 ff. Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (PDF; 302 kB), Art. 24 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (PDF; 302 kB), Anhang I Allgemeine Bestimmungen Art. 2 @Rienne: Das habe ich auf diversen Seiten gelesen. Die reguläre maximale Arbeitszeit ist auf 50 Stunden beschränkt. Es gibt neben der regulären Arbeitszeit und Überstunden aber auch noch sogenannte "Überzeit", die auch nochmal 10 Stunden bei 5 Arbeitstagen betragen kann.https://www.ch.ch/de/uberstunden-und-uberzeit/ Zudem - auch in Deutschland gibt es Arbeitszeitgesetze - dran gehalten wird sich auch nicht überall... und bei höheren Angestellten gelten diese Arbeitszeitgesetze auch in Deutschland nicht so wirklich.
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