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DSGVO E-Learning


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Was willst Du denn überhaupt machen ? Einen zertifizierten Abschluß ?

Es gibt keinen allgemeinen Test oder Cert für den DSB.

Ich empfehle das Schulungs- und Zertifizierungsprogramm beim datenschutz.guru.de ... aber das kostet halt Geld.

Dafür bringt das sehr viel mehr als TÜV und der ganze andere Ausbildungssumpf ...

Den Schein muss man sich dann auch verdienen, den gibts nicht "geschenkt" wie bei anderen Firmen

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Grundlagen der Zulässigkeit der Verarbeitung pauken, "angemessenes Datenschutzniveau", Säulen des Datenschutzes wie Zugriffskontrolle, Zutrittskontrolle, Weitergabekontrolle etc ...

Zn unter www.dsgvo-gesetz.de einsehbar

Häufige Fragen gibts m.E. noch nicht da die BS Lehrer das selbst grade auseinanderklabüstern

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vor 25 Minuten schrieb charmanta:

Grundlagen der Zulässigkeit der Verarbeitung pauken, "angemessenes Datenschutzniveau", Säulen des Datenschutzes wie Zugriffskontrolle, Zutrittskontrolle, Weitergabekontrolle etc ...

Zn unter www.dsgvo-gesetz.de einsehbar

Häufige Fragen gibts m.E. noch nicht da die BS Lehrer das selbst grade auseinanderklabüstern

Die Begriffe "Zugriffskontrolle, Zutrittskontrolle, Weitergabekontrolle" solltest du eigentlich gleich wieder vergessen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (vgl. Art 32 DSGVO) orientieren sich mittlerweile an den Schutzzielen der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und der unbekannte Stiefbruder Belastbarkeit) und nicht mehr an den 8 Kontrollzielen des alten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG alt).

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vor 48 Minuten schrieb charmanta:

nur macht man damit sicher nichts falsch und es ist nach wie vor ok, sich daran zu orientieren um die Schutzziele zu erfüllen

Jain. Inhaltlich lässt sich die "alte Welt" natürlich teilweise auf die Begrifflichkeiten (CIA) aus der Informationssicherheit übertragen. In einer Dokumentation der TOM würde ich aber dennoch die Schutzziele der Informationssicherheit erwarten. Zumal man als Unternehmen eine Risikobetrachtung der verarbeiteten personenbezogenen Daten pro dokumentierter Verarbeitung durchführen muss. Und spätestens bei der Betrachtung einzelner Risiken sollten die Begrifflichkeiten mit derzeit gültigen Gesetzen übereinstimmen.

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vor 3 Minuten schrieb charmanta:

hab da interessehalber mal das Muster vom datenschutzguru angesehen ... auch er arbeitet bis heute noch mit den alten Begriffen ;)

Da er selbst auch bei der Aufsichtsbehörde gearbeitet hat und Fachanwalt ist halte ich beide Wege für möglich

Puh, also das Risiko würde ich als Unternehmen ehrlich gesagt nicht tragen wollen. Wer weiß schon wie die Aufsichtsbehörde sowas übermorgen deutet ;)

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da ich selbst als eDSB aktiv bin und mit Aufsichtsbehörden häufiger zu tun habe ... sie sind froh, wenn es überhaupt was gibt ;)

Auch bei Unternehmen. Geh mal zu den Öffis und frage nach deren DS-Infos. Bei unserem Freibad gibts ne komplette Kameraüberwachung, einen Hinweis auf einen bDSB und keine ausreichende Beschilderung oder Belehrung.

Recht haben und Recht kriegen .... aber nun back to the roots.

@TE: Du lernst sowas auch durch LESEN. Achte mal bewusst bei Baumarkt, Drogerie, Parkplatz & Co auf Beschilderungen z.b. von Kameraüberwachung und lies Dir die Texte und Rechtsgrundlagen durch.

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vor 15 Stunden schrieb charmanta:

da ich selbst als eDSB aktiv bin und mit Aufsichtsbehörden häufiger zu tun habe ... sie sind froh, wenn es überhaupt was gibt ;)

Das mag im Mittelstand so sein. Bei Konzernen drücken die da weniger Augen zu. Da verfahre ich dann lieber nach dem Prinzip "better safe than sorry" und letztendlich ist es ja auch meine Aufgabe dem DSB auf die Finger zu klopfen.

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