Veröffentlicht 28. April 20232 j Hi, ich habe eine kurze Frage da ich etwas verwirrt bin mit den „neuen“ Verordnungen. Beispiel: Teil1/Zwischenprüfung 57+ Teil2/Schriftlich Prüfung 1: 57 Prüfung 2: 25 Prüfung 3: 57 Projektarbeit: 60+ 60+ Hat man in dem Fall die Möglichkeit eine mündliche Prüfung zu machen um die Prüfung 2 von Teil 2 auf eine 5 anzuheben. Mit beispielsweise 30 Punkten was denke ich damit machbar wäre hätte man laut dem reformierten Notenrechner bestanden.
28. April 20232 j Du hast es schon richtig erfasst, wären das deine tatsächlichen Resultate müsstest du in eine MEP zu dem Teil wo du die 6 geschrieben hast. Kommst du mit MEP dort auf 30+ Punkte bräuchtest du iwo 70 Punkte, damit das beides im average wieder bei 50+ ist und hättest bestanden.
29. April 20232 j vor 19 Stunden schrieb Zimtrolle: Du hast es schon richtig erfasst, wären das deine tatsächlichen Resultate müsstest du in eine MEP zu dem Teil wo du die 6 geschrieben hast. Kommst du mit MEP dort auf 30+ Punkte bräuchtest du iwo 70 Punkte, damit das beides im average wieder bei 50+ ist und hättest bestanden. Leider nicht. Eine 6 lässt sich nicht mehr ausgleichen. Die übrigen Prüfungs-Bestandteile bleiben aber 24 Monate bestehen. In der Zeit kann man die fehlenden Bestandteile nachprüfen lassen. 6 bedeutet: In der Summe immer durchgefallen. Zwei mal 5 könnte man mit einer MEP ausgleichen, ist in der Praxis aber nur selten der Fall 😉 Bearbeitet 29. April 20232 j von neojones
3. Mai 20232 j Im Thread zum reformierten Notenrechner hatte @skylake geschrieben, dass die neue VO nun auch eine 6 "zulässt". Das bedeutet auch mit einer 6 in einem Teil ist es möglich in eine MEP zu gehen. Bist Du dir sicher, dass das eine falsche Aussage war?
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