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neojones

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  1. Das kann theoretisch passieren, aber nur durch einen Rundungsfehler. Da wird dann durch Rundung eine 6 ausgegeben, obwohl es eigentlich eine 5 ist. Hatte ich vorletztes Jahr auch mal.
  2. Das was oft als "Consulting" tituliert wird ist häufig ANÜ. Ansonsten wirst du natürlich Teil des Teams, in welcher Rolle auch immer. Der Unterschied, warum Consulting und ANÜ getrennt betrachtet wird ist nur die Entscheidung, ob ein direkter oder indirekter Überlassungs-Vertrag geschlossen wird. Adesso z.B. macht nur indirekte, Hofmann macht direkte. Die Auskunft von alex123321 "da leitest du gar nichts" ist schlichtweg falsch., aber trotzdem die Regel. Ich war in einem Consulting-Haus in dem Leitungskräfte in ANÜ als "interim" überlassen wurde und da hatte ich teilweise über 100 Leute unter mir. alex123321 hat in sofern recht: Es ist gut um Erfahrungen zu sammeln.
  3. Leider nicht. Eine 6 lässt sich nicht mehr ausgleichen. Die übrigen Prüfungs-Bestandteile bleiben aber 24 Monate bestehen. In der Zeit kann man die fehlenden Bestandteile nachprüfen lassen. 6 bedeutet: In der Summe immer durchgefallen. Zwei mal 5 könnte man mit einer MEP ausgleichen, ist in der Praxis aber nur selten der Fall 😉
  4. Weil das vielleicht nicht jeder so direkt lesen kann und man sich erst bis §17 durchhangeln muss. Was sagt denn z.B. §303b StGB so? Ich hoffe, du weisst aus dem Kopf, dass das die Cyber-Delikte behandelt...... *facepalm* Eine Note 6 schließt die MEP aus. Die bestandenen Prüfungsteile im schriftlichen Bereich bleiben dann 24 Monate gültig, um den nicht bestandenen Teil auszugleichen.
  5. Hast du eine reguläre Ausbildung (3 oder 2,5 Jahre) gemacht oder eine Umschulung über einen Maßnahmen-Träger (Also über Praktikum)? Das wäre nämlich ein himmelweiter Unterschied. Hinweis ist: Du trittst AUF JEDEN FALL zur fachpraktischen Prüfung (Dokumentation, Präsentation, Fachgespräch) an. Wenn du da bestehst hat das 24 Monate Gültigkeit und in der Zeit kannst du jeden nicht-bestandenen Prüfungsteil EINZELN (!) wiederholen. Aber warte erst mal ab, was bei der schriftlichen rauskommt und bereite dich auf die fachpraktische Prüfung vor so gut es geht!
  6. Also was ich dem ZPA (Also der Ausschuss, der für die Erstellung zuständig ist, das ist in eurem Fall Köln-West) mitgeteilt habe ist u.a., dass es eine Frechheit ist, ein isoliertes Thema z.B. mit 21 Punkten zu bewerten. Dann lieber drei Themen draus machen und jedes mit 7 Punkten, dann kann man wenigstens ein bisschen was an Punkten einsammeln. Aber (Ich bin seit 18 Jahren Prüfer), da rede ich mir den Mund fusselig. Macht nach eurer Ausbildung die AEVO-Prüfung (Wer da Hilfe braucht, sagt Bescheid) und werdet selbst Prüfer, vielleicht ändert sich dann mal was. Mit frustrierten Grüßen Matthias
  7. "wo nichts steht" ist ein Zauberwort: JEDE Frage sollte beantwortet werden, auch wenn ihr keinerlei Ahnung habt. Dann kann sich der Prüfer eventuell was "aus den Fingern saugen". Ich kann verstehen, dass du da auf dem Schlauch standest, da hilft es nur drauf zu hoffen, dass du in den anderen Aufgaben die nötigen Punkte einsammelst. Ich drücke jedem Teilnehmer alle Daumen die ich habe
  8. Das ist sehr individuell. Ich war z.B. 2 Jahre in einem kleinen Consulting-Haus unterwegs (500 Mitarbeiter) als Managing Consultant. Ich musste auch zum Kunden raus während ich mein Team geleitet habe. Mir hat das Spass gemacht, immer was neues zu sehen. Qualitätskriterien wären z.B.: - Du hast langfristig ( So 3 bis 4 Monate) denselben Kunden und bist nicht jeden Tag oder jede Woche woanders. Der Vorteil ist: Du kannst dich im Hotel etwas "zu Hause" finden - Das Gehalt muss angemessen sein, ich taxiere mal: Reisetätigkeit sollte mindestens 20% über Durchschnitt bringen - Wichtig ist ein gutes Umfeld. Wenn der Chef nicht mindestens 15 Minuten pro Woche mit dir telefoniert, ist es ein Umfeld, in dem du nur "verbrauchbare Massenware" bist Aber ob man das mag ist hochgradig individuell.. Es kann ein prima Sprungbrett sein. Mir macht es nach wie vor Spass kaum daheim zu sein sondern für die Bundesweh (Mein Haupt-Auftraggeber) mal hier und mal da, wenn man aber z.B. Familie hat ist das unglaublich schwer. Und ganz konkret zu sagen, welcher ANÜ gut ist: Leider nicht möglich, weil das auch hochgradig von Deinem Vorgesetzen abhängt. Wichtig ist, dass der in einem der Vorstellungsgespräche mit drin ist, damit du ein Gespür bekommst.
  9. Das kommt durchaus vor. ABER: Es sind keine Lösungsbogen sondern Korrekturhinweise. Seid euch da mal sicher: Die Prüfer sind ja nicht von der IHK sondern ehrenamtlich tätig. Die wissen da oft mehr über das Thema, als der Korrekturhinweis auf 1.0000 Seiten erfassen könnte 🙂
  10. Also meine Erfahrung ist, dass die Prüfer gerade bei nicht-eindeutigen der unfairen Aufgaben recht kulant sind. Wie hier (Das macht jeder Ausschuss für sich) handhaben das so, dass jeder erst die Aufgabe ohne den Korrekturhinweis lösen muss. Und wenn da schon alle mit "BAHNHOF???" über dem Kopf stehen, wird großzügiger gewertet. Aber wie gesagt, das macht jeder Ausschuss für sich...
  11. Als langjähriger Prüfer: Diese Prüfung wird die Kammern mit Klagen überschwemmen. Nicht nur das Excel-Thema sondern auch die überzogene Pseudo-Code-Aufgabe, die in dieser Zeit nicht lösbar war. Ich habe dem ZPA bereits meine Stellungnahme geschickt und nachgefragt, wer hier das Lektorat gemacht hat. Es kann eigentlich nur der Praktikant gewesen sein, der den Entwurf für die anderen ZPA-Mitglieder kopiert hat. Unter allen dilettantisch formulierten Prüfungen (und das waren einige) war diese das "Topping". Eine Frechheit, eine Zumutung und ich habe nach dem Lesen der Aufgaben als Prüfer jetzt abgelehnt, den weiteren Korrektur-Sitzungen beizuwohnen. Ich kann nur jedem raten, der durchfällt: Konsultiert einen Anwalt. Die Themen der Prüfung sollten dem Rahmenlehrplan entsprechen und entsprechend auch ausgewogen verteilt sein. Sowohl die Excel- als auch die Pseudocode-Aufgabe sind damit NICHT vereinbar. Ich habe übrigens nach dieser Prüfung mein Ehrenamt als Prüfer zur Verfügung gestellt, also quasi "gekündigt".
  12. Eventuell, weil nicht jeder den Gesetzestext direkt interpretieren kann 😉
  13. Da muss man MEGA-Stark unterscheiden. Es gibt gute und schlechte ANÜs. Was hier viele Antwortende scheinbar nicht wissen: "Consulting-Unternehmen" sind auch oft ANÜs. Vorteil: Festes Gehalt, Reisekosten-Erstattung. Nachteil: Die schicken dich halt teilweise wochenlang in andere Firmen in Reisetätigkeit. Wenn du persönlich ungebunden bist ist ANÜ eine interessante Erfahrung. Wenn du Familie hast ist es kontraproduktiv. Wenn du Interesse hast wirf einen Blick darauf, ob bei den Hotel-Unterbringungen alle Leistungen inklusive sind, wie die Abwesenheitszeiten zusätzlich vergütet werden, usw. Insider-Tipp (Ich lebe seit 20 Jahren in Hotels): Wenn das Lock-Mittel ein Firmenwagen ist: Das hilft dir nicht weiter 😉
  14. Hallo, eine Note 6 heißt "durchgefallen" in der Gesamtwertung, egal was du sonst lieferst. Das lässt sich auch auf keinem Weg ausgleichen. Trotzdem solltest du dann den fachpraktischen Teil antreten. Der schriftliche Teil besteht ja aus GA1, GA2 und WiSo. Wenn du in GA1 wegen einer 6 durchfällst, dann behalten die bestandenen Teile GA2 und WiSo für 24 Monate ihre Gültigkeit. In der Zeit kannst du dann in diesem Beispiel GA1 wiederholen und bestehen. In der MEP musst du den nicht bestandenen Bestandteil ausgleichen. Also z.B.: Du hast GA 1 im Extremfall mit 30 Punkten nicht bestanden (ganz knapp zu "gar nicht bestanden"=29 Punkte) musst du 20 Punkte+1 Punkt(*) aufholen in Differenz zu 50 Punkten, also 71 Punkte in der MEP. Deswegen der Hinweis den fachpraktischen Teil anzutreten (Also Doku, Präsi, Fachgespräch): Weil die gelten wieder zusammenhängend als ein Prüfungsteil. Leider kann man nicht z.B. in der Präsi durchfallen und dann Doku neu schreiben, sondern der fachpraktische Teil wird immer zusammen betrachtet, die schriftlichen dagegen Teile getrennt. Beste Grüße Matthias * Anmerkung: Der eine Punkt kommt durch unterschiedliche Rundungen, bei manchen Kammern braucht man den, bei anderen nicht.
  15. Hallo! Wir haben heute einen offenen Brief an verschiedene Organisationen gefaxt. Der Brief liegt unter www.intragate.de/ihk/presseinfo.doc zum Download. Wir haben bereits von Oberfranken-TV eine Rückmeldung. Die werden Morgen oder am Montag bei uns in der Firma drehen, um die Öffentlichkeit zu informieren. Da müssen wir noch weitermachen. Ich trete jetzt mit ein bißchen Vitamin-B an die großen Bayreuther Zeitungen heran. Wenn Würzburg und Hannover die Prüfung für gültig erklären könne, dann muß Bayreuth das auch können. Wir haben für Montag einen Anwaltstermin angesetzt. Kossner: Kannst Du mir bitte deine Handy-Nummer zukommen lassen? eMail-Adresse ist: ihk-klage@intragate.de. Ich werde Dich dann morgen vom Büro aus anrufen. Sachlich aber gezielt vorgehen ist unsere Devise. Möge die Macht mit euch sein!

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