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Berufserfahrung für welche Prüfung?


ChiefMav

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Seid gegrüßt,

 

ich habe eine Weiterbildung zum IT-Projektleiter bei der IHK begonnen. Ich habe allerdings meine Berufsausbildung erst vor 3-4 Monaten abgeschlossen und habe deshalb nur eine Teilzulassung bekommen. Ich muss also ein Jahr Berufserfahrung nachweisen UM??? Genau hier ist die Frage: UM die Endprüfung abzulegen? Es steht nämlich auch eine Prüfung im April 2023 an und die Frage ist jetzt ob ich diese Prüfung die im April stattfinden wird mitschreiben darf oder nicht.....ich würde sehr gerne direkt die IHK anrufen allerdings: heute ist Samstag.. ja hab leider nicht früher daran gedacht.. mein Fehler..

 

Ich sag vielen Dank im Voraus für eure Hilfe. 

Bearbeitet von ChiefMav
Hab ausversehen 43- 4 geschrieben anstatt 3-4
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Zitat

 

Geprüfter IT-Projektleiter / Geprüfte IT-Projektleiterin (Certified IT Business Manager)

[...]

2. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

  • eine mit Erfolg abgeschlossene anerkannte Ausbildung im IT-Bereich und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • ...

https://www.ihk.de/stuttgart/bildung-schulung-pruefung/weiterbildung/fortbildungspruefungen-channel/it-professionals-1-channel/der-weg-zur-ihk-fortbildungspruefunggepruefter-it-projektleiter-681734

 

vor einer Stunde schrieb ChiefMav:

Ich muss also ein Jahr Berufserfahrung nachweisen UM??? Genau hier ist die Frage: UM die Endprüfung abzulegen?

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, sprich um die dafür anmelden zu können.

Je nachdem wie das bei der IHK ausgelegt wird, muss das Jahr Berufserfahrung schon für die Anmeldung vorliegen und nicht erst beim Prüfungstermin.

vor einer Stunde schrieb ChiefMav:

Es steht nämlich auch eine Prüfung im April 2023 an und die Frage ist jetzt ob ich diese Prüfung die im April stattfinden wird mitschreiben darf oder nicht...

Ich gehe mal nicht davon aus da du weder beim Anmeldeschluss für die Prüfung, noch zum Prüfungstermin (eher April 2024? ;) ) das Jahr BE vorweisen kannst.

vor einer Stunde schrieb ChiefMav:

ich würde sehr gerne direkt die IHK anrufen allerdings: heute ist Samstag.. ja hab leider nicht früher daran gedacht

Frag schriftlich (per Mail) nach, dann hast du auch schriftlich eine Antwort. Mündliche Aussagen sind nicht belastbar, aber wenn die jemand schriftlich zusagt "joar, geht" dann hast du zumindest etwas in der Hand.


Falls die IHK Stuttgart nicht zutrifft, bitte auf der Seite "deiner" IHK schauen ob es eine abweichende Regelung geben sollte

 

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