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Umschulung im Betrieb (QCG - Qualifizierungschancengesetz) und Berichtsheft

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo werte Kollegen,

weiß jemand von euch zuverlässig ob ich im Rahmen einer betrieblichen Umschulung (QCG - Qualifizierungschancengesetz) ein Berichtsheft führen muss? 

Ich habe bereits eine Ausbildung und Berichtsheft und IHK Prüfung absolviert.

Besten Dank!

vor einer Stunde schrieb Dansyll:

Ja wirst du führen müssen. Ist tatsächlich eine Voraussetzung, um zur IHK ABschlussprüfung zugelassen zu werden. Mache auch gerade eine Umschulung und muss es nochmal durchstehen.

Muss ich dann wohl so akzeptieren. Ziemlich aufwendig das im Nachhinein zu machen aber da bin ich selbst schuld 😕

vor 11 Minuten schrieb Mr.Fisi2023:

Muss ich dann wohl so akzeptieren. Ziemlich aufwendig das im Nachhinein zu machen aber da bin ich selbst schuld 😕

Hab vor der Umschulung auch gehofft, dass es für Leute die schon eine Ausbildung gemacht haben nicht mehr notwendig ist, aber kann man nichts machen. Hoffe es sind nur ein paar Wochen, da die Wochenberichte auch vom Ausbilder unterzeichnet werden müssen.

Ja, musst du führen.
Bei uns stand aber direkt in der Einladung zur mündlichen Prüfung, dass wir es nicht mitbringen müssen. Uns wurde dann gesagt, dass würde nur überprüft werden wenn es irgendwo Unstimmigkeiten gibt.
Es wollte also absolut niemand sehen. 2 Jahre Berichtsheft umsonst geschrieben :D

vor 45 Minuten schrieb Spunkee:

2 Jahre Berichtsheft umsonst geschrieben :D

Nein. In deine Versicherung investiert. Wenn dein Ausbilder dir einen nicht-gute Ausbildung durch deine Einträge bescheinigt, dann hast du hinterher hier gewonnen... ;)

vor 28 Minuten schrieb ickevondepinguin:

Wenn dein Ausbilder dir einen nicht-gute Ausbildung durch deine Einträge bescheinigt, dann hast du hinterher hier gewonnen...

Was genau gewinnt man da?

vor 2 Minuten schrieb Mudkip.wtf:

Was genau gewinnt man da?

Im Zweifel den Prozess gegen den Ausbildungsbetrieb und bekommt seinen Verdienstausfall erstattet, da man weiterhin Auszubildender ist und keine Fachkraft... ;)

vor 1 Minute schrieb ickevondepinguin:

Im Zweifel den Prozess gegen den Ausbildungsbetrieb und bekommt seinen Verdienstausfall erstattet, da man weiterhin Auszubildender ist und keine Fachkraft...

Nagut, das greift ja erst wenn man die Prüfung nicht schafft. Bei mir steht im Berichtsheft zwar 99% First-Level Support, aber Vorerfahrung (Informatik-Abitur) reicht aus für die Prüfungen. Nicht bestehen ist keine Option.

Aber danke dir.

Auch wenn du es bei der Prüfung als Umschüler nicht brauchen solltest, wäre es dumm von dir es nicht zu schreiben. Erstens ist es eine Sache von 2 Minuten am Tag und zweitens kann es im Ernstfall deine Ausbildung retten oder zumindest hättest du ein Nachweis darüber für welchen fall auch immer eintreten sollte wo man das Berichtsheft vorzeigen muss.

Bei IHK-München mussten wir Umschüler es nicht vorweisen aber wer weiß wie das bei deiner IHK gehandelt wird? 

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