28. November28. Nov Moin, ein Freund von mir schreibt gerade seine Projektdokumentation für die IHK Düsseldorf fertig und fragt sich ob er nochmal seine Tabellen etc. abändern muss, weil er den maximalen Zeitaufwand laut Ausbildungsordnung (40 std.) um eine halbe Stunde überschritten hat. Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen, aber er ist sich da unsicher und man will ja nicht wegen so etwas am Ende durchfallen. Wenn ihr mir da weiterhelfen könntet, würde ich mich freuen.
28. November28. Nov Die Fachrichtungen die 40 Std als Vorgaben haben , haben diese auch so ... Offiziell. Die Frage ist ja eher wie kann denn das nachvollzogen werden wie lange er wirklich an der Doku saß. Meine Doku habe ich auch noch ziemlich oft gelesen, korrigiert, verschönert etc . Auch über dem Rahmen. Solange du was realistisches hast was in 40 Std reinpasst sollte es ja dann auch kein Problem geben wenn man sich auf dem Papier an 40 Std hält.
28. November28. Nov Autor ja also ich glaube die Doku passt soweit in 40 Std, die Frage war nur ob er quasi in der Doku 40,5 statt 40 Std für den Gesamtaufwand reinschreiben k Bearbeitet 28. November28. Nov von mapr
28. November28. Nov Das würde ich so nicht machen , sollte definitiv zu Punktabzug führen können da die Vorgabe nicht eingehalten wurden ist
1. Dezember1. Dez Zum Durchfallen wird die Zeitüberschreitung von 1/2 Stunde nicht führen, allerdings ist Punkteabzug durchaus möglich. Ich würde an seiner Stelle daher eher die Zeiten 'frisieren'. An irgendeinem Schritt, sollte sich doch glaubhaft eine halbe Stunde einsparen lassen.
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