vor 23 Stunden23 h Hallo zusammen,erst einmal ein herzliches Hallo in die Runde – dies ist mein erster Beitrag hier im Forum.Ich absolviere aktuell seit August 2025 eine Umschulung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung, die über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert wird.Da die finanzielle Situation während der Umschulung naturgemäß eher angespannt ist, stellt sich mir die Frage, ob und in welchem Umfang es praktisch sinnvoll und realistisch ist, nebenbei als Softwareentwickler Geld zu verdienen (z. B. Minijob, Teilzeit, Freelance / selbstständig).Zur Einordnung meiner Situation:Ich beschäftige mich seit der Covid-19-Pandemie bzw. den Lockdowns intensiv mit Softwareentwicklung und war vor Beginn der Umschulung rund 2,5 Jahre als Quereinsteiger in einer Junior-Full-Stack-Developer-Rolle im Blockchain-Umfeld tätig. Die Umschulung dient für mich primär der formalen Qualifikation und dem anerkannten Berufsabschluss.Mir ist bewusst, dass eine Nebentätigkeit während ALG I grundsätzlich genehmigungs- und meldepflichtig ist und dass Einkommen ggf. angerechnet wird. Mich interessieren daher vor allem praxisnahe Erfahrungswerte, insbesondere zu folgenden Punkten:Wie restriktiv oder flexibel handhaben Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter genehmigte Nebentätigkeiten während einer geförderten Umschulung in der Praxis?Welche Arbeitszeit- oder Einkommensgrenzen haben sich erfahrungsgemäß als unproblematisch bzw. problematisch erwiesen?Wie wird mit projektbasierten oder unregelmäßigen Einnahmen umgegangen (z. B. Erstellung und gelegentlicher Verkauf von Websites oder kleineren Webprojekten)?Ist es aus eurer Erfahrung problematisch, wenn das langfristige Ziel auch der schrittweise Aufbau eines kleinen Kundenstamms ist, ohne dass dies den zeitlichen Fokus der Umschulung beeinträchtigt?Hat jemand konkrete Erfahrungen mit Bildungsträgern, die bei paralleler Erwerbstätigkeit Probleme gemacht oder Auflagen erteilt haben?Ziel ist für mich nicht, die Umschulung zu gefährden, sondern finanziell etwas Luft zu bekommen und ggf. frühzeitig berufliche Perspektiven aufzubauen, ohne mit der Förderung oder den formalen Rahmenbedingungen in Konflikt zu geraten.Danke vorab für eure Rückmeldungen und Erfahrungsberichte.Viele GrüßeIngo
vor 22 Stunden22 h Das sind doch Basics.Du beziehst ALG 1, also ~165€ im Monat und nicht mehr als 15 Stunden die Woche!Meldepflicht, ja!Rest sind Einzelfälle, welche dir nur dein Berater sagen und genehmigen kann!LG
vor 22 Stunden22 h Autor @Scr00py Vielen Dank für Deine Antwort. Dass zusätzliches Einkommen meldepflichtig ist und ggf. angerechnet wird, hatte ich ja bereits geschrieben und sogar fett hervorgehoben.Auch hatte ich hervorgehoben, dass ich an praxisnahen Erfahrungswerten interessiert bin. Der Verweis auf meinen Berater und Einzelfallentscheidungen hilft da nur bedingt, weil dies nur zur Generierung meines eigenen Erfahrungswertes führt. Bearbeitet vor 22 Stunden22 h von stacktastic
vor 22 Stunden22 h vor 6 Minuten, stacktastic hat gesagt:Vielen Dank für Deine Antwort. Dass zusätzliches Einkommen meldepflichtig ist und ggf. angerechnet wird, hatte ich ja bereits geschrieben und sogar fett hervorgehoben.Auch hatte ich hervorgehoben, dass ich an praxisnahen Erfahrungswerten interessiert bin. Der Verweis auf meinen Berater und Einzelfallentscheidungen hilft da nur bedingt, weil dies nur zur Generierung meines eigenen Erfahrungswertes führt.Alles andere macht aber keinen Sinn. Es ist alles gesetzlich geregelt, da helfen dir Erfahrungswerte nicht weiter!Alle Fragen, welche du gestellt hast bedürfen individueller Antwort. Möchtest du Geld projektbasiert verdienen musst du das mit geplantem Umfang bei DEINEM Berater melden..."Hat jemand konkrete Erfahrungen mit Bildungsträgern, die bei paralleler Erwerbstätigkeit Probleme gemacht oder Auflagen erteilt haben?"- Geht deinen Bildungsträger nichts an, was du in deiner Freizeit tust.Ist es aus eurer Erfahrung problematisch, wenn das langfristige Ziel auch der schrittweise Aufbau eines kleinen Kundenstamms ist, ohne dass dies den zeitlichen Fokus der Umschulung beeinträchtigt?- Das kannst auch wieder nur du für dich entscheiden...PS.: Wenn du nachweislich 2,5 Jahre als Developer garbeitet hast, wieso machst du die Umschulung überhaupt und meldest dich mit deinem Wissen (plus Zusatz) nicht einfach zur externen Prüfung an? Geht schneller und du kannst nebenbei soviel Geld verdienen wie du willst, zum Beispiel als Angestellter oder sonst was
vor 22 Stunden22 h Wenn du den Minijob zu Beginn der Arbeitslosigkeit, bereits länger als 12 Monate ausgeübt hast, dann wird der Freibetrag auf den durchschnittlichen zuverdienat der letzten 12 Monate angehoben. Ansonsten bleibt es bei den 165 euro
vor 22 Stunden22 h Autor vor 3 Minuten, Scr00py hat gesagt:PS.: Wenn du nachweislich 2,5 Jahre als Developer garbeitet hast, wieso machst du die Umschulung überhaupt und meldest dich mit deinem Wissen (plus Zusatz) nicht einfach zur externen Prüfung an? Geht schneller und du kannst nebenbei soviel Geld verdienen wie du willst, zum Beispiel als Angestellter oder sonst was „Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.“https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__45.htmlVielen Dank für deine „fachkundige“ Erfahrung. Mein Entschluss, eine geregelte Ausbildung zu absolvieren, steht hier nicht zur Debatte. und herzlichen Dank für die Erinnerung daran, dass Foren voll von Trollen sind. Du bist der erste Kandidat für meine Blockliste - und das schon innerhalb der ersten Stunde nach meiner Registrierung hier. Rekordverdächtig.
vor 22 Stunden22 h Stimmt, dass 2,5 Jahre nicht reichen hatte ich kurz vergessen.Der Rest bleibt und das hat nichts mit "trollen" zutun, sondern mit der Realität.Bis denne Bearbeitet vor 18 Stunden18 h von mapr
vor 21 Stunden21 h Autor Nochmals: Ich habe nach ERFAHRUNGSWERTEN gefragt. Was du alles für real hältst, steht hier ebenfalls nicht zur Debatte. In Anbetracht der Tatsache, dass die Fähigkeit zum Verständnis komplexer Zusammenhänge essenziell für unseren Beruf ist, bin ich doch recht erstaunt darüber, dass hier eine simple Anforderung von dir augenscheinlich nicht verstanden wird. Da ich prinzipiell nicht davon ausgehe, dir fehle es an der nötigen kognitiven Fähigkeit, gehe ich also erst recht davon aus, dass du trollst. Alles Gute Bearbeitet vor 18 Stunden18 h von mapr
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