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Weniger Urlaub, mehr Gehalt?


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Hallo,

nachdem ich lange Zeit als stiller Beobachter in diesem Forum war, fand ich es an der Zeit mich endlich registrieren zu lassen.

Ich habe auch gleich eine, für unsere Firma, aktuelle Frage:

Unsere Firma hat Niederlassungen in England, den USA und Deutschland. Nun stellt sich die Frage, wieviel Urlaub bekommen die Mitarbeiter in Zukunft? In England sind es 25, in Deutschland 30 und in den USA 10. Zumindest England und Deutschland sollen angepasst werden, 10 Tage Urlaub in den USA sind üblich. Dass wir in England und Deutschland eine unterschiedliche Anzahl an Urlaubstagen haben, resultiert daraus, dass die deutsche Niederlassung bis vor kurzem eine eigenständige Firma war, die aufgekauft wurde. Da die meisten deutschen Kollegen immer einige Tage Urlaub am Ende des Jahres übrig haben, denkt die Geschäftsleitung darüber nach, den Urlaub auf 25 Tage zu kürzen und dafür mehr Gehalt zu zahlen.

Wie ist Eure Meinung dazu? Würdet Ihr auf dieses Angebot eingehen? Wieviel Urlaub ist in Euren Firmen üblich?

Gruß

Speedy

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HI,

kann Tailgunner nur zustimmen.

Was bringt mir das beste Gehalt wenn ich es nicht ausgeben kann.

Lieber etwas weniger Geld, und dafür mehr Zeit für Dinge die mehr bedeuten.

Oder würdest du für ein paar Euro mehr auf eine Woche am Strand mit deiner Freundin verzichten wollen??

mfg

McCaffrey

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Aber die Mindestzahl an Urlaubstagen (laut Gesetzt) liegt bei 24. Da sind 30 also viel mehr. Aber ich denke das der Betrieb nicht einfach kürzen kann (auch wenn er dafür mehr Geld gibt), wenn der Arbeitnehmer da nicht mitspielt. Es sei denn im Vertrag werden einem nur die gesetzlich vorgeschriebenen Tage zugesichert. Wenn aber 30 drin stehen, dann ist das sicher (seitens des Betriebes) nicht so einfach möglich.

Bine

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Die 24 gesetzlich vorgegebenen Tage Urlaub beziehen sich auf sechs Werktage die Woche. Wenn man "nur" fünf Tage in der Woche arbeitet, dann hat man nur Anspruch auf 20 Tage. Das weiß ich, weil ich mich nicht mit meinen 23 Tagen Urlaub zufrieden geben wollte, aber das sind immerhin drei Tage mehr als mir zustehen.

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Hi speedy_gonzales,

die Urlaubstage gehören dir allein, das Geld nicht (da kriegt das Finanzamt was ab:D ). Kommt natürlich auch drauf an, wieviel dir NETTO mehr bleibt und ob es dir das wert ist. Vielleicht willst du in ein paar Jahren wieder mehr Urlaub haben , das wird dann aber nicht mehr so leicht. Also mein Rat: Behalt die 30 Urlaubstage!

Stefan

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Außerdem gehen einem dann irgendwann die Argumente aus wenn man 30 Tage Urlaub haben möchte. Dann sagt der Chef einfach: "Die anderen arbeiten doch auch alle mit weniger Urlaub, warum möchten ausgerechnet sie denn mehr haben?". Je mehr Leute immer mehr für ihren Job aufgeben, umso schlimmer wird das Arbeitsklima für die anderen.

Der Job ist echt nicht alles im Leben!

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Bisher ist ja nichts definitiv entschieden. Ich wollte einfach mal wissen, wie andere dies sehen. In unseren Verträgen stehen 30 Tage, demzufolge müsste sich jeder mit dieser Kürzung einverstanden erklären. Es wird sicher nicht einfach von oben entschieden. Ich verbrauche meinen Urlaub jedes Jahr, käme aber auch mit 25 Tagen aus. Unter'm Strich sollte für uns schon genug rausspringen, damit es sich auch lohnt :-)

Speedy

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Bei Änderungen der Vertragsbedingungen gibt es sogenannte Änderungskündigungen, der alte vertrag wird gekündigt und durch den Neuen ersetzt. Natürlich musst du den Neuen Unterschreiben, wenn du das nicht machst gibt es eben nur die Kündigung (ohne Änderung).

Meint ihr tatsächlich so einen Einfluss auf die Geschäftsleitung zu haben ?

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Hi MarcG,

ich würde es nicht "Einfluss auf die Geschäftsleitung" nennen. Wir haben ein sehr gutes Betriebsklima, welches auch die Chefetage einschließt. Ich habe mit meinem direkten Vorgesetzten dieses Thema diskutiert und er hat mich nach meiner Meinung gefragt und mich gebeten mich mal umzuhören. Wie gesagt, es ist noch nichts beschlossen, bisher ist es eine Idee.

Speedy

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Wer zuviel arbeitet entfremded von der Familie und wird körperlich schneller geschwächt und somit krank wegen Streß = mehr Ausfallzeiten. In beider Sinne ist das bestimmt nicht (Arbeitgeber & -nehmer).

Streß kann auch positiv sein - aber man kann´s auch übertreiben und nur noch für die Arbeit leben. Meine Familie ist für mich an Platz Nr. 1 vor ALLEM!

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überleg einfach mal...wieviel Tage du von den 30 überhaupt verbrauchst und wieviele du ins nächste Jahr schiebst...viele Arbeitnehmer reizen gar nicht ihre ganzen Urlaubsanspruch aus und nehmen den Rest im folgenden Jahr

dann isses doch besser im laufendem Jahr wesentlich mehr Geld zu haben als Urlaubstage man eh net nimmt, oder!!!!

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Original geschrieben von Alfomio

überleg einfach mal...wieviel Tage du von den 30 überhaupt verbrauchst und wieviele du ins nächste Jahr schiebst...viele Arbeitnehmer reizen gar nicht ihre ganzen Urlaubsanspruch aus und nehmen den Rest im folgenden Jahr

Die meisten die einen Teil ihres Urlaubs mit in das neue Jahr nehmen haben nur noch so viel Urlaub übrig, weil es meistens so viel zu tun gibt und sie deswegen keinen Urlaub genehmigt bekommen. Zumindest ist das bei uns so.

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Original geschrieben von Tailgunner

Die meisten die einen Teil ihres Urlaubs mit in das neue Jahr nehmen haben nur noch so viel Urlaub übrig, weil es meistens so viel zu tun gibt und sie deswegen keinen Urlaub genehmigt bekommen. Zumindest ist das bei uns so.

Was hier in diesem Thread fehlt, sind Angaben über eure Stati. Es gibt nämlich Unterschiede zwischen Angestellten & Auszubildenden. So wird der Urlaub, den ein Auszubildender während seiner Ausbildung hat, bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. Änderungen, die zur Folge haben, dass quasi gekündigt & neu eingestellt werden muss, sind nicht zulässig, da Auszubildenden nur aus wichtigem Grund gekündigt werden darf - und das ist keiner. Bei Angestellten ist dies ohne Probleme möglich, solange der neue Vertrag nicht gegen geltende Bestimmungen (dazu gehören neben den Gesetzen auch gültige Mantel- oder Haustarifverträge) verstoßen wird.

Was nun Tailgunners Beitrag betrifft : Auszubildende dürfen rein rechtlich gesehen keinen Resturlaub übernehmen, inbesondere nicht, wenn zusätzlich noch das Jugendarbeitsschutzgesetz greift, sprich, der Auszubildende noch nicht volljährig ist. Hier gelten dann allerdings wieder Ausnahmen, so z.B. aktuell Auszubildende im Einzelhandel, denen aufgrund der Währungsumstellung eine Urlaubssperre auferlegt war.

Auszubildende dürfen rein rechtlich gesehen auch nur Urlaub während der Berufsschulferien nehmen, etc....

Vielleicht solltet ihr noch ergänzen, wer von euch ausgelernt ist, und wer noch ausgebildet wird.

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Original geschrieben von Tailgunner

Ich bin mit meiner Ausbildung im Januar 2001 fertig geworden und seitdem fest angestellt.

Damit darfst du natürlich Resturlaub ins nächste Jahr übernehmen. Dabei gelten dann allerdings auch wieder bestimmte Bedingungen, denn es gibt Arbeitsrechtliche Unterschiede, wenn du freiwillig keinen Urlaub nimmst und diesen übernimmst, oder ob dein Betrieb dir quasi eine Urlaubssperre erteilt und du dadurch Resturlaub behälst. Denn laut Bundesurlaubsgesetz hast du Anspruch auf 20 (24) Tage Urlaub im Jahr, und ich würde das zunächst so auslegen, dass dein Betrieb dir auch 20 (24) Tage genehmigen muss. Allerdings kann auch der Betrieb den Zeitpunkt deines Urlaubes bis zu einer bestimmten Anzahl von Tagen (Zahl poste ich mirgen, weiss ich nicht auswendig) festlegen, beispielweise durch Betriebsferien, da du zwar Anspruch auf den Urlaub hast, nicht aber vollständigen Einfluss auf den Zeitpunkt.

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beachtet bitte dabei, dass viele weiterreichende regelungen durch tarifverträge getroffen werden. sollten die bisher in der firma eingehalten worden sein, könne die nicht auf einmal gebrochen werden. (zumal viele tarifverträge allgemeinverbindlich sind, d.h. sie gelten für alle betriebe, die in einer bestimmten branche tätig sind, als gesetz!!!)

also rennt zu eurem betriebsrat, denn ohne einwilligung des betriebsrates darf so etwas nicht geändert werden, oder geht zur gewerkschaft und lasst euch beraten!!

weiterhin gilt der grundsatz der besitzstandwahrung: eine übergreifende regelung (z.b zwischen betriebsrat und geschäftsleitung) darf euch angestellten nicht schlechter stellen als es vorher war.

kurz: eine einseite urlaubskürzung durch die geschäftsleitung ist, wenn ihr den mut dazu habt, euch mit der geschäftsleitung anzulegen, nicht durchsetzbar!!

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Wir haben keinen Betriebsrat und Tarifverträge gelten nicht, wenn die Firma nicht im Arbeitgberverband ist. Das Interesse nach einem Betriebsrat hält sich bei den Angestellten sehr in Grenzen. Bisher kamen wir sehr gut ohne Betriebsrat klar.

Die Urlaubskürzung wird auch nicht einseitig sein. Mit jedem Angestellten wird dies besprochen -- wenn es denn dazu kommt. Die Auszubildenden betrifft dies übrigens nicht, die behalten ihre 30 Tage, bis sie übernommen werden.

Speedy

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Original geschrieben von Chief Wiggum

beachtet bitte dabei, dass viele weiterreichende regelungen durch tarifverträge getroffen werden. sollten die bisher in der firma eingehalten worden sein, könne die nicht auf einmal gebrochen werden. (zumal viele tarifverträge allgemeinverbindlich sind, d.h. sie gelten für alle betriebe, die in einer bestimmten branche tätig sind, als gesetz!!!)

Du irrst, branchenspezifische Tarifverträge sind nur verpflichtend, wenn ein Betrieb Mitglied im Arbeitgeberverband ist, oder Angestellte Mitglieder in einer Gewerkschaft sind. Ist beides nicht der Fall, so gelten die Tarifverträge nicht für den Betrieb.

Orientiert sich ein Betrieb freiwillig an an Tarifverträgen (wie z.B. meiner), kann er dies jederzeit ändern, sofern es nicht die gesetzlichen Rahmenbedingungen verletzt.

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