byteshidda Geschrieben 22. August 2002 Teilen Geschrieben 22. August 2002 Hallo. Ich habe die Möglichkeit mit in einer anderen Branche als der IT quasi ab gestern SELBSTSTÄNDIG zu machen, befinde mich aber in der Ausbildung bis 2004. Jetzt die Frage (und da brauch ich Fakten, keine "Ich glaube..."): Ist es gesetzlich bedenkenlos, dass ich mich während meiner Ausbildung selbstständig mache und einen Verkäufer einstelle, damit ich dann meine Ausbildung machen kann. Wäre also nur auf dem Papier, in Wirklichkeit komme und gehe ich dann in meinem Betrieb wie gewohnt... ??? Bitte ernste, belegbare Antworten, das ist echt sehr wichtig. Danke an alle schon mal... ! :marine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 22. August 2002 Teilen Geschrieben 22. August 2002 Wenn deine Firma das erlaubt (da geht es darum, dass du dafür ZEIT brauchst) und du - was du beschreibst - nicht in Wettbwerb zu deiner Ausbildungsfirma gehst ist das im Normalfall ok. Als Ausbildungsfirmenchef würde ich aber schon neugierig fragen, ob du sonst nichts zu tun hast :cool: , wenn du Zeit für die Selbstständigkeit hast?!? Das sollte schon mal ein Anfang sein... LiGrü Der selbstständige Angestellte Michael PS: Teste zu dem Thema mal die Sichfunktion, ich kann mich düster an einen älteren Thread erinnern?!? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TschiTschi Geschrieben 22. August 2002 Teilen Geschrieben 22. August 2002 Original geschrieben von IJK PS: Teste zu dem Thema mal die Sichfunktion, ich kann mich düster an einen älteren Thread erinnern?!? Das war dieser hier! ! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oneside Geschrieben 23. August 2002 Teilen Geschrieben 23. August 2002 Hallo, Ich bin auch noch in der Ausbildung zum FIAW und habe mich nebenher auch selbstständig gemacht. Das ist bis jetzt ca. 1,5 Jahre her. Probleme hab ich dadurch keine bekommen. ----------------------- Wichtig ist jedoch: ----------------------- Dein Chef muss davon in Kenntnis gesetzt werden und darf keine Einwände haben. Auf jeden Fall würde ich mir das schriftlich von deinem Chef bestätigen lassen. MFG -Oneside- Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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