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Schablone zum Zeichnen


Makxi

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Original geschrieben von Makxi

weiß jemand zufällig ob man bei der schriftlichen Prüfung eine Schablone zum Zeichnen (Netzplan, E R Diagramm etc.) verwenden darf.

Diese Frage hat mir hier noch niemand gestellt. Die Unterlagen geben dazu nix her - also dürte das im Ermessensspielraum des jeweiligen Prüfungsausschusses liegen. Ich vermute mal, daß die Tendenz, dieses Gerät zuzulassen, sehr hoch ist, da es sich ja "nur" um ein spezialisiertes Lineal handelt.

Und gibt's denn so eine Schablone überhaupt?? Wenn ja, gibt's die im normalen Schreibwarenladen??

Di sollte eigentlich jeder gut sortierte Schreibwarenhändler haben. Ansonsten: Frage doch einfach mal einen der Berufsschul-Lehrer. die wissen so'was eigentlich immer recht genau. Meine Schablone ist übrigens von "Honeywell Bull" ...und uralt. :)

gruß, timmi

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Hallo Makxi!

Wir haben eine solche Schablone von unserer Berufsschule erhalten. Allerdings waren die meisten in meiner Klasse nicht so damit zufrieden. Sicherlich erleichtert sie einem das Zeichnen von Kästchen für einen Netzplan, aber nicht jeder verfügt dann auch über die "Miniaturschrift" (und dann auch noch lesbar), mit der man dann die Daten da eintragen muss. Aber das hängt natürlich von jedem selber ab. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen: Wir haben sie bekommen, aber ich habe sie fast nie verwendet.

Davon mal ab gibt sie auch nicht für alle Dinge, wo man Kästchen, Rauten usw. zeichnen muss die passenden Objekte her. Aber es kann natürlich sein, dass es auch noch bessere gibt, die da wirklich mehr Auswahl haben, sodass man sie auch vernünftig einsetzen kann...

Ich würde nicht vermuten, dass der Einsatz bei der Prüfung wirklich verboten ist, aber sicherheitshalber würde ich mich vor der Prüfung bei der zuständigen IHK informieren... (Oder weiß Uli vielleicht Rat??)...

Vielleicht wäre auch noch ein Tipp, dass man vor der Prüfung mal übt, wie man mit einem normalen Geodreieck klarkommt und wieviel Zeit das Zeichnen damit in Anspruch nimmt. Letztenendes entscheidet man aber meistens innerhalb der Prüfung anhand der Aufgabe und der zu erreichenden Punkte, welchen Zeitaufwand man für die Lösung einer solchen Aufgabe verwendet.

Schließlich ist keinem damit gedient, wenn man einen Netzplan mit Lineal zeichnet, dafür eine halbe Stunde braucht und dann doch "nur" 15 Punkte dafür bekommt. Da muss man dann Prioritäten setzen...

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen...

Lieben Gruß,

Et Majoon

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So eine Schablone darf in der Prüfung verwendet werden. Allerdings würde ich das auf gar keinen Fall empfehlen, sogar davon abraten!!!!! Mit einer Schablone zu zeichnen ist viel zu zeitaufwendig. Die Zeit ist so schon viel zu knapp. Es muss nicht alles super ordentlich gezeichnet sein, es reicht also mit der Hand zu zeichnen.

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a) zur Verwendung bei der Prüfung

Nachdem ich in diesem Board gelernt habe, dass nicht alle IHKn gleich sind :cool: bitte in jedem Fall voran bei der zuständigen IHK nachfragen. Im Prinzip gilt aber der Satz von oben: das ist ein rein technisches Hilfsmittel analog zum Lineal und gehört(e) lange zur Standard-Ausstattung eines Programmierers.

B) zur Verwendung an sich

Wie üblich bei Werkzeugen: Übung macht den Meister. Nach dem Bearbeiten von ca. 10 AP war ich ca. 3x so schnell wie mein Kollege, der sich auch das Geld für eine Schablone sparen wollte :rolleyes: . Zum GROSSschreiben. Es gibt auch sehr schöne Schablonen mit großen Symbolen, in die kann man auch mit normaler Schrift etwas rein schreiben (die 10x5 cm Futzeldinger finde ich auch klein!)

Fazit: Ich würde die Schablone in jedem Fall jedem empfehlen, der sich entsprechend vorbereitet und damit die notwendige Erfahrung bei der Verwendung hat...

LiGrü

Der Schablonentrainer

Michael

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