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was passiert eigentlich mit der ap-dokumentation


beebof

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Originally posted by gajUli

Die Doku und die Aufgabenboegen werden zum Bestandteil der Pruefungsakte. Pruefungsakten werden viele Jahre archiviert und danach vernichtet. Ueblich ist oft auch, dass stichprobenartig ein Teil der Akten aufbewahrt wird, der niemals vernichtet wird.

und warum? wofür brauchen die die projektdoku noch?

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Originally posted by beebof

und warum? wofür brauchen die die projektdoku noch?

Vielleicht machst Du Dir mal Gedanken, wieso es ganz allgemein sinnvoll sein koennte, Dokumente zu archivieren. Das macht viel Arbeit und kostet Geld. Oeffentliche Einrichtungen machen es aber trotzdem, als Service am Buerger sozusagen. Seelenonanie ist das mit Sicherheit nicht. ;)

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Originally posted by gajUli

Vielleicht machst Du Dir mal Gedanken, wieso es ganz allgemein sinnvoll sein koennte, Dokumente zu archivieren. Das macht viel Arbeit und kostet Geld. Oeffentliche Einrichtungen machen es aber trotzdem, als Service am Buerger sozusagen. Seelenonanie ist das mit Sicherheit nicht. ;)

is schon klar... aber wozu archivieren die meine doku fünfmal? (meine ihk fordert die doku in fünffacher ausfertigung)
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Originally posted by P3AC3MAK3R

Das sie 5x archiviert wird, sagt ja niemand.

Sie wird halt nur mehrmals (in Deinem Fall eben 5x) angefordert, damit sie parallel von mehreren Prüfern durchgesehen werden kann.

Jedenfalls gehe ich mal stark davon aus, daß das der Grund dafür ist. ;)

Stimmt. Bei uns z. B. werden nur 2 oder 3 Exemplare verlangt. Wieviele archiviert werden, kann ich nicht sagen, schaetze nur eins.

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Originally posted by gajUli

Vielleicht machst Du Dir mal Gedanken, wieso es ganz allgemein sinnvoll sein koennte, Dokumente zu archivieren. Das macht viel Arbeit und kostet Geld. Oeffentliche Einrichtungen machen es aber trotzdem, als Service am Buerger sozusagen. [...]

Die Dokumentation muß zumindest so lange aufbewahrt werden, wie ein Einspruch gegen die Prüfung vor dem Verwaltungsgericht zulässig ist. Soweit ich mich erinnere, sind das maximal 10 Jahre. Ich lasse daher von der IHK auch meine Notizen zur Prüfung mit der Doku archivieren, um sie gegebenenfalls wieder zur hand zu haben.

gruß, timmi

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Originally posted by timmi-bonn

Die Dokumentation muß zumindest so lange aufbewahrt werden, wie ein Einspruch gegen die Prüfung vor dem Verwaltungsgericht zulässig ist. Soweit ich mich erinnere, sind das maximal 10 Jahre. Ich lasse daher von der IHK auch meine Notizen zur Prüfung mit der Doku archivieren, um sie gegebenenfalls wieder zur hand zu haben.

gruß, timmi

Dankeschön. :) Ich wusste gar nicht, dass man noch nach 10 Jahren Einspruch gegen die Prüfung erheben kann. Dann ist die Archivierung natürlich klar. :)
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*meld*

Ich hab 1 Exemplar meiner Doku nach der Mündlichen wieder zurück bekommen. 2 Exemplare wurden von der IHK (München) einbehalten. Allerdings weiss ich nicht, wie andere IHK's das regeln.

@timmi: Und was passiert dann nach den 10 Jahren? Werden mir die anderen 2 zugeschickt oder landen die im Reisswolf?

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Originally posted by gajUli

@bimei

Tja, wer ist Eigentuemer, da gehts ja schon los. Und wo steht da was von einer 10-Jahresfrist, die fuer Verwaltungsvorgaenge (hier: Ende der Frist, innerhalb der eine Pruefungsleistung aberkannt werden kann) gelten soll?

Nirgends, hab ich auch nicht behaupten wollen. Das BGB kann man, wie so oft, wenn nichts näher geregelt ist, nur als Grundlage im Klagefall nehmen und versuchen Analogfälle zu konstruieren, die zu Gesetzen passen, wo es genauer formuliert ist. Für Verwaltungsfälle gibt es kaum Klagefälle oder sie fallen in die Kategorie derer mit eigenen Rechtsvorschriften.

Sorry, wenn ich mich unverständlich ausgedrückt habe.

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Originally posted by gajUli

[...] Und wo steht da was von einer 10-Jahresfrist, die fuer Verwaltungsvorgaenge (hier: Ende der Frist, innerhalb der eine Pruefungsleistung aberkannt werden kann) gelten soll?

Ich werde mal unseren "obersten Kammerdiener" bei der IHK fragen. Von dem habe ich diese Info. Und der ist Verwaltungs-Jurist.

gruß, timmi

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Originally posted by timmi-bonn

Ich werde mal unseren "obersten Kammerdiener" bei der IHK fragen. Von dem habe ich diese Info. Und der ist Verwaltungs-Jurist.

Also genau das, was wir brauchen, gib uns bitte Bescheid.

@bimei

Ich habe mal etwas in der Verwaltungsgerichtsordnung und im Verwaltungsverfahrensgesetz gestoebert; dort bezieht man sich an manchen Stellen ausdruecklich auf BGB-Fristen (oder nennt eigene). Auf die 10 Jahre bin ich aber nicht gestossen. Vielleicht ist das einfach eine willkuerliche Sicherheitsspanne. Es gibt ja auch noch andere Gruende fuer das Aufbewahren, z. B. wenn jemandem sein Zeugnis abhanden kommt.

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Originally posted by gajUli

Auf die 10 Jahre bin ich aber nicht gestossen. Vielleicht ist das einfach eine willkuerliche Sicherheitsspanne.

Die 10 Jahre machen mich eben auch stutzig, sie hören sich verdammt nach Anlehnung an Ferengi-Fristen aus dem Steuerrecht an. 2, 6 und 10 Jahre ist oftmals das, was in den Köpfen als mögliche Frist vorherrscht.

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