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Berichtsheft ???


Ladykiller

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Das ist AFAIK bei jeder IHK anders. Teilweise sogar innerhalb der einzelnen Zweigstellen - z.B. müssen die Leute bei der IHK Kiel direkt das Berichtsheft scheinbar erst zur Präsi im Januar mitbringen während ich bei der IHK Kiel Zweigstelle Elmshorn mein Heft schon mit der Projektdoku abgeben mußte...

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Originally posted by Net-Cruiser

Hallo,

also ich mache eine 2jährige Umschulung zu FI/SI und bei uns hat niemand etwas von einem Berichtsheft erwähnt. Die Prüfung ist bei der IHK-Koblenz zu absolvieren.

Gruß

??? Das ist Bedingung um überhaupt zu den Prüfungen zugelassen zu werden....

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Originally posted by Net-Cruiser

WAS???:eek: Bist du sicher?

Das wär ja übel! Wir sind über 20 Leute in der Klasse und keiner von uns hat sowas gemacht.

Na die werden sich freuen.

Ich glaub mir wird grad schlecht!

Ja, ich bin ganz sicher. Hier der entsprechende Auszug aus dem BBiG:

§39

Zulassung zur Abschlußprüfung

(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, [...]

wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und [...]

------------------- Zitat Ende -----------------------

gruß, timmi

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Originally posted by Net-Cruiser

du schreibst " vorgeschriebene Zwischenprüfung und vorgeschriebene Berichtsheft".

Aber ist es auch "vorgeschrieben" bei Umschüler?

Eine Zwischenprüfung haben wir nämlich auch nicht gemacht, und die ist IMHO nicht vorgeschrieben.

Gruß

Hmmm... §42 des BBiG sagt zum Thema "Zwischenprüfungen":

-------- Zitat Anfang ---------

Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes mindestens eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen, bei der Stufenausbildung für jede Stufe.

--------- Zitat Ende ----------

Jetzt müßte ich mal suchen, was die Ausbildungsordnung für Umschüler aussagt. Am sichersten wird sein, Deine zuständige IHK dazu zu befragen.

gruß, timmi

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Umschüler müssen tatsächlich teilweise keine Zwischenprüfung machen.

§ 47 BBiG Berufliche Umschulung

(1) Maßnahmen der beruflichen Umschulung müssen nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den

besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen.

(2) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch berufliche Umschulung erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen durchführen; sie müssen den besonderen Erfordernissen beruflicher Erwachsenenbildung entsprechen. Die zuständige Stelle regelt den Inhalt, das Ziel, die Anforderungen, das Verfahren dieser Prüfungen, die Zulassungsvoraussetzungen und errichtet Prüfungsausschüsse; § 34 Abs. 2, §§ 37, 38, 41, 43 und 46 Abs. 2 gelten entsprechend.

(3) Bei der Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf sind das Ausbildungsberufsbild (§ 25 Abs. 2 Nr. 3), der Ausbildungsrahmenplan (§ 25 Abs. 2 Nr. 4) und die Prüfungsanforderungen (§ 25 Abs. 2 Nr. 5) unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung zugrunde zu legen.

...

Was das Berichtsheft angeht, solltet ihr euch bei der zuständigen IHK erkundigen, wir mussten damals eins mitbringen zur Präsentation und es wurde auch durchgesehen.

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Hallo,

so, ich hab bei meiner IHK nachgefragt wegen Berichtsheft. Hier die original antwort:

Sehr geehrter Herr xxx,

Umschüler brauchen kein Berichtsheft zu führen. Dies gilt nur für

Auszubildende.

Sie brauchen demnach kein Berichtsheft bei der Präsentation mitzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

y. zzz

;) Nochmal Glück gehabt.

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