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GA1 FISIs Ergebnisse. Brauche eure Hilfe!


Griffin

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Hi!

Wie ist den bei den FISIs hier die GA1 ausgefallen?

Wir haben hier in der Klasse/Firma ein kleines Problem.

Wir haben wohl alle den gleichen Prüfungsausschuss, und haben alle unter unseren Erwartungen abgeschnitten.(54%-77%)

Um sicher zu gehen das wir nicht einfach nur *******e gebaut haben oder ob es an dem Aussschauss liegt, hätte ich gerne ein paar Werte von anderen Leuten. Wir denken daran Widerspruch einzulegen.

Vorzugsweise Hessen/IHK Frankfurt.

Aber auch alle anderen Werte sind Willkommen!!!

Danke für eure Mitarbeit.

Gruss

Griffin

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Naja bisher alle die wir erreichen konnten aus unserem Betrieb.

sind 6 Leute (54,68,59,70,72,77) von denen wir das GA1-Ergebniss jetzt wissen.

Wir hätten nur gerne gewusst, wie es woanders aussieht.

Einige von diesen Leuten hatten mit mehr gerechnet..erheblich mehr.

Wir hegen 2 Gedanken:

1) Die Prüfer haben was Subnetting und Netzpläne angeht wenig Ahnung und halten sich strickt an die Lösung.

2) Wie 1) nur das die Lösung auch noch falsch ist.

Ich habe mal gerechnet, und ich dürfte MAXIMAL 25 Punkte verloren haben.

Und es sind 41..das bedeutet punktemässig das 2 komplette Handlungschritte falsch sind, und das ist nicht möglich.

Was wir vorhaben? Entweder Einspruch erheben oder, was ich mir schon echt mal überlegt habe, die Rechttschutzversicherung bemühen und einen "Musterprozess" gegen die IHK führen wegen der "Niemals-Einseh"-Klausel.

die Prüfer können jeden Schrott da machen und wir können das nichtmal ansatzweise überprüfen. Das kann weder im Sinne des Erfinders,Sinnvoll noch rechtmässig sein.

Ich meine mit den vielen Sachen die bisher schief gelaufen sind und mit den Beweisen (Falsche Lösungen usw.).

Naja..aber Einspruch würde mir schon mal reichen.

Wenn die das jovial abschmettern..dann mal sehen.

Der Punkt wäre der:Sollte man es schaffen rechtlich Erfolg zu haben, bricht bei der IHK das Chaos aus, da jeder Hinz und Kunz nachprüfen kann was Sache ist..damit wären die schier überfordert, aber das ich ja nicht in meinem Sinne..aber es würde die IHK zwingen diese Vorgehensweise zu überdenken und man könnte auf Verbesserung hoffen.

Es ist schade das man erst klagen muss um IRGENDWAS zu erreichen.

Naja mal abwarten.

Gruss

Griffin

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Originally posted by Griffin

Naja bisher alle die wir erreichen konnten aus unserem Betrieb.

sind 6 Leute (54,68,59,70,72,77) von denen wir das GA1-Ergebniss jetzt wissen.

Na also ich bitte Dich. Ist das nicht etwas verfrüht in Panik ausgebrochen? Erst hört es sich so an, als ob es die ganze Klasse ist, jetzt sind es 6 Leute aus deinem Betrieb, die Prüfungsergebnisse liegen nichtmal schriftlich vor.

Wir hätten nur gerne gewusst, wie es woanders aussieht.

Kann ich verstehen, aber wenn schon gleich von Klagen und Musterprozess die Rede ist, heisst es erstmal abzuwarten, ob, wenn überhaupt, alle des gleichen Berufszweiges der gleichen IHK schlechter als erwartet abgeschnitten haben.

Nicht, dass ihr nachher noch euren Betrieb verklagen müsst...

Wir hegen 2 Gedanken:

1) Die Prüfer haben was Subnetting und Netzpläne angeht wenig Ahnung und halten sich strickt an die Lösung.

2) Wie 1) nur das die Lösung auch noch falsch ist.

3) Ihr habt aus welchen Gründen auch immer bei einer Aufgabe völlig daneben gelegen.

Entweder Einspruch erheben oder, was ich mir schon echt mal überlegt habe, die Rechttschutzversicherung bemühen und einen "Musterprozess" gegen die IHK führen wegen der "Niemals-Einseh"-Klausel.

Was soll das sein "Niemals-Einseh"-Klausel? Willst Du etwas unterstellen?

Und auf was für einer Grundlage ein Musterprozess? Da musst Du etwas einklagen, auf das Du rechtlich Anspruch hast. Heisst: Erst mal prüfen, welche Rechte habe ich in welchen Fällen.

Und wegen den Formalien, auf Uli's Prüfungspage gibt es die Seite "Widerspruch und Klage", bitte mal lesen.

Der Punkt wäre der:Sollte man es schaffen rechtlich Erfolg zu haben, bricht bei der IHK das Chaos aus, da jeder Hinz und Kunz nachprüfen kann was Sache ist..damit wären die schier überfordert, aber das ich ja nicht in meinem Sinne..aber es würde die IHK zwingen diese Vorgehensweise zu überdenken und man könnte auf Verbesserung hoffen.

Bitte keine annahmegestützten Pauschalurteile.

Naja mal abwarten.

Eben. Wartet erstmal ab, immer ruhig bleiben und dann sachlich daran gehen.

Luft machen ist in Ordnung, aber nur nicht in Panik verfallen jetzt. ;)

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@ Griffin

Hi, schön zu hören, dass auch andere den Aussagen vertrauter Personen glauben!

Laut meinem Dozenten ist auch bei uns die GH1 im Allgemeinen schlechter ausgefallen:

"Ganzheitliche 1: 3 bis 4 (ist allgemein eher schlecht ausgefallen). bestes

Ergebnis waren 80 Punkte (drei von Ihnen)"

Die Sache mit den rechtlichen Schritten ist sicher eine Überlegung wert! Selbstverständlich, und da stimme ich gewissen "Grossmeistern" hier zu, ist das (offizielle) Gesamtergebnis abzuwarten...

Gebt mir KONTRA!!!

Nikolausgrüßes von Honsi

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quote:

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Originally posted by Griffin

Naja bisher alle die wir erreichen konnten aus unserem Betrieb.

sind 6 Leute (54,68,59,70,72,77) von denen wir das GA1-Ergebniss jetzt wissen.

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Na also ich bitte Dich. Ist das nicht etwas verfrüht in Panik ausgebrochen? Erst hört es sich so an, als ob es die ganze Klasse ist, jetzt sind es 6 Leute aus deinem Betrieb, die Prüfungsergebnisse liegen nichtmal schriftlich vor.

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Wo breche ich denn in Panik aus?

Es geht mir um den Prüfungsausschuss. Wenn wir den gleichen haben, finde ich das schon sehr interessant. Ausserdem was spielt es für eine Rolle ob die Ergebnisse schriftlich vorliegen? Sie liegen unseren Ausbildern vor..schriftlich von der IHK. Das reicht ja wohl.

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quote:

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Wir hätten nur gerne gewusst, wie es woanders aussieht.

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Kann ich verstehen, aber wenn schon gleich von Klagen und Musterprozess die Rede ist, heisst es erstmal abzuwarten, ob, wenn überhaupt, alle des gleichen Berufszweiges der gleichen IHK schlechter als erwartet abgeschnitten haben.

Nicht, dass ihr nachher noch euren Betrieb verklagen müsst...

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Seit wann müssen wir den Betreib verklagen? Sorry das raff ich jetzt nicht.

Ausserdem sagte ich nur das ich mir die Möglichkeit offen halte..mehr nicht.

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Wir hegen 2 Gedanken:

1) Die Prüfer haben was Subnetting und Netzpläne angeht wenig Ahnung und halten sich strickt an die Lösung.

2) Wie 1) nur das die Lösung auch noch falsch ist.

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3) Ihr habt aus welchen Gründen auch immer bei einer Aufgabe völlig daneben gelegen.

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Das ist möglich aber eher unwarscheinlich. Wir haben 2 Netzwerkgötter dabei bei denen ich das für unwarscheinlich halte das sie so schlecht abgeschnitten haben. Alle anderen Aufgaben waren ja eher einfach und kaum falsch zu machen.

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Entweder Einspruch erheben oder, was ich mir schon echt mal überlegt habe, die Rechttschutzversicherung bemühen und einen "Musterprozess" gegen die IHK führen wegen der "Niemals-Einseh"-Klausel.

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Was soll das sein "Niemals-Einseh"-Klausel? Willst Du etwas unterstellen?

Und auf was für einer Grundlage ein Musterprozess? Da musst Du etwas einklagen, auf das Du rechtlich Anspruch hast. Heisst: Erst mal prüfen, welche Rechte habe ich in welchen Fällen.

Und wegen den Formalien, auf Uli's Prüfungspage gibt es die Seite "Widerspruch und Klage", bitte mal lesen.

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Leider kann ich nur von dem sprechen was ich von unserem Klassenlehrer weiss, der ebenfalls im Prüfungsausschuss war. Er und auch alle anderen sagten uns, es gibt kein "Recht" in die Prüfung zu gucken..man wird seine Punkte nicht sehen die man auf Aufgabe x bekommen hat.

Bisher habe ich nichts gegenteiliges gehört..vom betreuenden Betrieb habe ich das gleiche erfahren. Es gibt sicher kulante Ausschüsse..aber ein "Recht" scheint es nicht zu geben.

Sicher müsste ich die Rechtslage vorher prüfen lassen..wenn es nix bringt..ist das ok..aber vielleicht findet man dochh eine Lücke zum Brecheisen reinschieben und hebeln.

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Der Punkt wäre der:Sollte man es schaffen rechtlich Erfolg zu haben, bricht bei der IHK das Chaos aus, da jeder Hinz und Kunz nachprüfen kann was Sache ist..damit wären die schier überfordert, aber das ich ja nicht in meinem Sinne..aber es würde die IHK zwingen diese Vorgehensweise zu überdenken und man könnte auf Verbesserung hoffen.

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Bitte keine annahmegestützten Pauschalurteile.

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Sehe keine Pauschalurteile. Sollte "Recht" gesprochen werden das man die Prüfung einsehen kann und über die Punkte diskutieren WIRD das Chaos ausbrechen. Die IHK kommt Prüfungstechnisch eh kaum nach..stell dir vor 500 Prüflinge/Prüfungstermin fechten ihre Bewertung an und sie haben das Recht dazu. Ein wenig Fantasie reicht schon um meine Aussage nachzuvollziehen.

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quote:

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Naja mal abwarten.

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Eben. Wartet erstmal ab, immer ruhig bleiben und dann sachlich daran gehen.

Luft machen ist in Ordnung, aber nur nicht in Panik verfallen jetzt.

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Wie gesagt..sehe keine Panik..fühle mich nur ungerecht bewertet..ob das so ist oder nicht, wird sich entweder zeigen oder auch nicht. Aber wenn ich gegen Misstände die mich ebenfalls betreffen etwas tun kann..warum nicht?

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__________________

bimei

Gruss

Griffin

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Ich sehe das ganze eher so,

bis jetzt war es immer so, das die Prüfungen anscheinend zu schwer gestellt wurden. Also haben die Prüfer das letzte aus den Antworten rausgeholt.

Nun hat man euch eine einfache Prüfung gestellt und da wird dann halt erwartet, das ihr die Aufgaben auch richtig löst.

Und die Musterlösung als falsch zu bezeichnen, halte ich für sehr unpassend.

Nur weil hier immer wieder welche was weiss ich für Lösungen beisteuern, indem sie einfach die Aufgabenstellung ändern oder sich auf Aussagen von ihren Lehrern stützen, heisst das noch lange nicht, das ihr für solche Lösungen Punkte bekommt.

Gruß Jaraz

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Erstmal an alle, die sich oftmals gleich angegriffen fühlen: Ihr solltet auch mal Nachdenklichmachenwollen als Hilfestellung sehen! Heisst, nicht nur lesen und platzen, dazwischen auch denken oder sonst nachfragen.

Originally posted by Griffin

Wo breche ich denn in Panik aus?

Gericht, Klagen, Rechtsanwalt, Beschuldigungen .... , ohne etwas genaues zu wissen, nenne ich Ansatz von Panik oder Panikmache.

Seit wann müssen wir den Betreib verklagen? Sorry das raff ich jetzt nicht.

Das war ironisch dahingehend gemeint, dass Dir lediglich angebliche Ergebnisse von Prüflingen aus Deinem Betrieb bekannt sind. Sollte sich herausstellen, dass nur ihr betroffen seid, müsste man die Vermutung anstellen, in der betrieblichen Ausbildung sind Wissenslücken zurückgeblieben.

Sehe keine Pauschalurteile. Sollte "Recht" gesprochen werden das man die Prüfung einsehen kann und über die Punkte diskutieren WIRD das Chaos ausbrechen. Die IHK kommt Prüfungstechnisch eh kaum nach..stell dir vor 500 Prüflinge/Prüfungstermin fechten ihre Bewertung an und sie haben das Recht dazu.

Ah so. Ich hatte das "Chaos bei der IHK" auf Dein mögliches Vorgehen und Recht bekommen gegen einen "unfähigen" PA bezogen, nicht auf das Recht auf Einsichtnahme.

Aber wenn ich gegen Misstände die mich ebenfalls betreffen etwas tun kann..warum nicht?

Dagegen sagt niemand etwas.

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Originally posted by Griffin

Leider kann ich nur von dem sprechen was ich von unserem Klassenlehrer weiss, der ebenfalls im Prüfungsausschuss war. Er und auch alle anderen sagten uns, es gibt kein "Recht" in die Prüfung zu gucken..man wird seine Punkte nicht sehen die man auf Aufgabe x bekommen hat.

Bisher habe ich nichts gegenteiliges gehört..vom betreuenden Betrieb habe ich das gleiche erfahren. Es gibt sicher kulante Ausschüsse..aber ein "Recht" scheint es nicht zu geben.

Das ist in der Regel in den jeweiligen Prüfungsordnungen der Kammern geregelt, z. B. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld:

Zitat:

§ 26 Prüfungsunterlagen

Nach Abschluss der Prüfung ist dem Prüfungsteilnehmer auf Antrag Einsicht in seine Prüfungsunterlagen durch die Kammer zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind zwei Jahre, die Anmeldungen und Niederschriften gem. § 21 Abs. 4 sind 10 Jahre aufzubewahren.

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...ich möchte noch einmal zweio punkte sauber rausarbeiten:

...(1) es gibt ein recht auf einsichtn in die prüfung. euer lehrer hat euch (wissentlich) falsch informiert. oder ihr habt nicht richtig zugehört.

...(2) für die zwei kammerbezirke die ich überblicke waren leistungen über 80% in der vergangenheit die absolute ausnahme. daher sind 80% in ga1 oder ga2 ein superergebnis.

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