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Böse Falle: Handlungsschritt nicht gestrichen


gajUli

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Salve,

mich wuerde mal Eure Meinung zu folgendem Fall interessieren:

Da hat doch tatsaechlich so ein armer Teufel bei Handlungsschritt 5 nur ein Wort hingeschrieben (0 P) und Handlungschritt 6 vollstaendig bearbeitet (20 P), aber vergessen, eine Aufgabe zu streichen.

Auf dem Aufgabenbogen steht, dass bei fehlender oder nicht eindeutiger Streichung automatisch der 6. Schritt nicht gewertet wird. Das bedeutet, der Pruefling haette statt 82 Punkten nur noch 62 ("gut" statt "ausreichend").

Was macht man da?

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Hi,

ich glaube mal nicht dass man da was machen kann - es wurde extra vor der Prüfung gesagt, dass wenn man keinen Aufgabenpunkt streicht, automatisch der Letzte (also der 6te) gestrichen wird.

Das ist einen klare vereinbarung - steht auch in dem Schreiben was man vor der Prüfung bekommen hat - klinkt hart wird aber auch so gehandhabt (kann ich mir denken).

Grüße Daidalos ;)

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Ich denke auch, dass wohl leider der 6. Handlungsschritt gestrichen werden muss. Es war eigentlich auch klar, dass so Leute dabei sein werden. Hat man als Prüfer denn da so viel Spielraum? Ich dachte das wär alles vorgegeben und man muss knallhart die 6. nicht werten. Wenn nun ein Prüfer die 6. wertet und ein anderer Prüfer würde sie nicht werten, wäre dies auch dem Prüfling gegenüber, bei dem die 5. gewertet wurde, unfair.

Ich hoffe man kann folgen.

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Es ist zwar für den Prüfling schade, aber wie schon erwähnt die einzige, gerechte Möglichkeit, wenn die 6. Aufgabe nach Vorschrift gestrichen wird. Der Prüfling hat ja den "Fehler" verursacht, in dem er die 5. Frage nicht gestrichen hat.

Als Prüfling würde ich das aktzeptieren und als Lebenserfahrung abbuchen... (ok, vielleicht mit emotionalen Reaktionen, aber mit etwas Nachdenken schon...)

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Originally posted by gajUli

Was *ich* machen werde, weiss ich auch, was aber nicht heisst, es waere keine Diskussion wert. ;-)

Allerdings!

Ich fühle mich auch manchmal ganz schön unsicher beim Benoten. Da bin ich schon froh, daß wir die Projektarbeiten mit zwei Prüfern unabhängig voneinander bewerten. Nur dann, wenn wir anschließend Abweichungen von mehr als 5 Punkten feststellen, dann diskutieren wir die Benotungen aus - bis wir uns auf mindestens 5 Punkte Differenz angenähert haben. Das gibt schon ein sichereres Gefühl.

gruß, timmi

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Originally posted by Steel

Ganz einfach:

Gnade vor Recht

Das ist ein aeusserst interessanter Gedanke, aber er ist leider alles andere als einfach, sondern eher eine gefaehrliche Vereinfachung.

Es geht um 3 Fragen:

1. Was ist legitim? - Punktabzug

2. Was ist gerecht? - tja...

3. Was ist gnaedig? - kein Punktabzug

Deine Antwort beantwortet die Alternative 1. oder 3. Mir persoenlich wichtiger ist aber die 2. Frage.

Natuerlich moechte man nicht ungnaedig sein. Nur, werde ich nicht ungerecht, wenn ich zu jemandem gnaedig bin, zu anderen aber nicht? Und ist es nicht sogar besonders ungerecht und unangemessen, jemanden zu "belohnen", der unter Pruefungsstress die Uebersicht verliert, also eigentlich weniger qualifiziert ist als die anderen, die nicht so nachlaessig gewesen sind?

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Originally posted by gajUli

2. Was ist gerecht? - tja...

Deine Antwort beantwortet die Alternative 1. oder 3. Mir persoenlich wichtiger ist aber die 2. Frage.

Naja, gerecht ist, die Gesamtleistung zu bewerten, dazu gehört nunmal auch Sorgfalt bei der Beachtung der Regeln, nicht nur Wissen.

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Noch eine kleine Ergänzung, wenn der Prüfling insgesamt durch sein Ungeschick die Note "gut" erreicht hätte, dann hat er die Prüfung ja insgesamt recht locker gemeistert. Dann ist doch auch zu erwarten, dass er darauf achtet eine Aufgabe zu streichen.

Ganz anders würde es aussehen, wenn das Bestehen der Prüfung davon abhängt....

Aber nun ja ich kann nur sagen, dass ich bei meiner Prüfung Sommer 02 leider nicht die Möglichkeit hatte Aufgaben zu streichen und glaubt mir, dass hätte ich auf keinen Fall vergessen!!!!

:)

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Also, Uli, Du bist doch intelligent sowie menschlich, oder?

Aus pädagogischen Gründen darfst Du als Prüfer die 5. Aufgabe als gestrichen ansehen.

Ausserdem kann man eine Aufgabe, zu der nur ein Wort geschrieben wurde, die aber nicht mal annähernd mit einem Wort gelöst werden kann, als gestrichen ansehen.

Wenn Du diese mehr als unkomplette Antwort als Zeichen dafür siehst, dass der Prüfling diese Aufgabe streichen wollte, dann ist alles paletti.

Ich habe früher nie verstanden, wie man an dem Tag, an dem man eine Mathe-Klausur schreibt, seinen Taschenrechner vergessen kann. Aber einmal habe auch ich ihn vergessen. Das kann jedem mal passieren.

Wollt Ihr hier Leute bestrafen oder wollt Ihr eine Aussage darüber treffen, ob der Prüfling die Lerninhalte der Lehrjahre intus hat???

Es wäre ein fairer und vollkommen legitimer Zug von Dir, Uli, wenn Du diesem Prüfling die Punkte für die Aufgabe 6 gibst...

Ciao

Steel

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Moin moin,

also, ich bin der Meinung, dass man keinem Prüfer einen Strick daraus drehen kann, wenn er vor seinem Schreibtisch ausrutscht, und dabei dusseligerweise mit einem in seiner Hand befindlichen Kugelschreiber einen Strich durch die Aufgabe 5 macht. Noch dusseliger ist es natürlich, wenn er dieses nicht bemerkt, und damit die Aufgabe als gestrichen ansieht.;)

Aber mal im Ernst: Die leistung für eine "gute" Prüfung wurde eindeutig erbracht. Ausserdem bin ich der Meinung, das Vorschriften und Regeln dazu da sind, das Leben u.A. zu vereinfachen, und nicht um Mitmenschen damit zu gängeln.

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Originally posted by bimei

Nein, denn was jemand geschrieben hat, geht niemand etwas an.

naja, wenn sich aus diesem einen hingeschriebenen wort herauslesen lässt, dass er diesen handlungsschritt streichen wollte (auch wenn das nicht das korrekte vorgehen zur streichung einer teilaufgabe gewesen sein sollte), dann ändert sich in meinen augen doch ein wenig die diskussionsgrundlage.

andererseits, nach dem, was ich hier bis jetzt gelesen habe, ist das vorgehen zum streichen der aufgabe doch eindeutig gewesen. also: korrektes vorgehen ist dann (wenn man jetzt nichts in dieses eine unbekannte wort hineininterpretiert): nichtbewertung der letzten teilaufgabe. so hart das für den prüfling ist, aber BenNebbich hat da recht: "wo ist die grenze"? wo fange ich an, das recht in die eigene hand zu nehmen und zu beugen? im sinne einer gerechtigkeit allen prüflingen gegenüber sehe ich nur ein korrektes vorgehen. (aber ich stecke auch nicht in dieser zwickmühle, habe weder diese prüfung geschrieben, noch bin ich prüfer.)

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Grüß Euch!

Dumme Sach sowas aber ich muss auch sagen, dass bei unserer Prüfung in Berlin die IHK laut und deutlich darüber informiert hat wie es gehandhabt wird bei nicht getätigter Streichung.

Mir würde es als Prüfer das Herz zerreißen, eine Aufgabe streichen z umüssen, die vieleicht auch noch sehr gut und richtig bearbeitet worden ist.

Ich schließe mich hier der Meinung von timmi-bonn an.

Unschön aber nicht zu ändern.

:P GREETZ :P

********

* Fiesek *

********

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Originally posted by Chief Wiggum

naja, wenn sich aus diesem einen hingeschriebenen wort herauslesen lässt, dass er diesen handlungsschritt streichen wollte (auch wenn das nicht das korrekte vorgehen zur streichung einer teilaufgabe gewesen sein sollte), dann ändert sich in meinen augen doch ein wenig die diskussionsgrundlage.

Wäre das so, hätte Uli das sicher geschrieben. ;)

Und klar, wir stecken nicht in der Zwickmühle entscheiden zu müssen, deshalb ist das eventuell leicht gesagt. Von mir kann ich nur sagen, dass es mir mal unerträglich war bei einer Klausur Punkte auf eine Aufgabe bekommen zu haben, die falsch war. Ich habs nach unten korrigieren lassen. Daraus zieh ich für mich eben den Schluss, dass, auch wenn mich das hier betreffen würde, ich mich eben ohrfeigen müsste für meine Schusseligkeit, es aber akzeptieren würde.

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Im Endeffekt sieht es doch so aus:

Der Pruefling hat sein Wissen in den bearbeiteten Handlungsschritten gezeigt. Ziel der ganzheitlichen Aufgaben ist es allerdings auch, immer die Rahmenbedingungen, also das Ganze zu betrachten und beachten. Wenn man die ganzheitliche Aufgabe genau betrachtet, dann haette man sehen muessen, wie man vorzugehen hat. Ich wuerde dem Pruefling ebenso gerne die 5. nicht bewerten und die 6 dafuer gelten lassen, aber mal ehrlich: Man wurde hier auf dem Board darauf hingewiesen, man wurde in der Schule darauf hingewiesen, man bekam evtl. noch ein Schreiben ueber die neue Pruefungsordnung, es stand auf den Pruefungsboegen drauf und die meisten Pruefungsaufsichten haben erneut nochmal explizit darauf hingewiesen. Desweiteren war das bestimmt nicht nur bei uns Prueflingen der Fall, dass ueber die neue Ordnung und damit einhergehend ueber die Moeglichkeit, eine Aufgabe streichen zu duerfen, diskutiert wurde. Man muss es einfach mitbekommen haben. Demensprechend wuerde ich, so hart ich das auch selber faende, die 5. werten und die 6. nicht bewerten. Gut, auch bei uns waren Schussel dabei, die im Eifer des Gefechts vergessen haben, eine Aufgabe sichtbar zu streichen. Die sind aber rechtzeitig wieder hineingelaufen und haben die zu streichende Aufgabe natraeglich streichen duerfen. Soviel Fairness ist ja noch in Ordnung. Aber jetzt noch im Nachhinein? Er hat einen Fehler gemacht, den er selbst verschuldet hat. Ausserdem: Was sagt das ueber den Pruefling aus, wie er in Stressituationen (wie die Pruefung nun mal eine ist) reagiert?

Ich finde die vorgehensweise selber nicht nett. Mein Kopf sagt nein und der Rest sagt, dass man die 5. als gestrichen ansehen sollte. Aber darum geht es ja nicht - um Nettigkeit. Wo zieht man dann die Grenze? Was ist, wenn einer mal tatsaechlich alle bearbeitet hat, allerdings die 6. besser als die 3te ist? Wenn jetzt jemand kontert, dass in der Pruefungsordnung festgehalten ist, dass dann die 6. nicht bewertet wird, dann kann ich ihm nur beipflichten. Allerdings stand das ordnungsgemaesse Streichen auch drin.

My 2 cents

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Originally posted by gajUli

Es geht um 3 Fragen:

1. Was ist legitim? - Punktabzug

2. Was ist gerecht? - tja...

3. Was ist gnaedig? - kein Punktabzug

In diesen Situationen kommt bei mir immer das väterliche Gefühl auf und ich denke, das ist ein enloser Trottel, ich weis nun, daß er es drauf hat, aber diese Trottelei muß doch auch beachtet werden...und schon hast Du Dir die Lippen aufgebissen.

Die Frage wäre für mich relevanter, würde es um Bestanden oder nicht gehen. Bestehen tut er so oder so, also bestraf diese Trottelei! Es wird ihm eine Lehre sein. Schreib es durch die Blume darunter, das darfst Du doch!

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