Veröffentlicht 6. Februar 200322 j Hallo, weiß jemand auf wieviel Grad der Behinderung man den Wehrdienst, und somit Zivieldient nicht machen muss? bzw. wo kann ich es nachlesen? danke
6. Februar 200322 j frag doch einfach mal bei dem kreiswehrersatzamt nach, dass für dich zuständig ist, die können dir die beste info geben, denke ich
7. Februar 200322 j Hi, warte doch einfach die Musterung ab, da werden die dir schon sagen, ob du kommen darfst oder nicht. Gruß alligator
7. Februar 200322 j § 10 Befreiung vom Zivildienst: (1.) Vom Zivildienst sind befreit - ... - Schwerbehinderte im Sinne des § 1 des Schwerbehindertengesetzes.
7. Februar 200322 j Autor hi BigB wo kann ich den ganzen Paragraph nachlesen? es werden nicht nur schwerbehinderte befreit. z.b. mein cousen hat probleme mit Knie (wurde operiert) und wurde deshalb von Wehrdienst befreit.
7. Februar 200322 j du hast nach dem Grad der Behinderung gefragt. Der steht in dem Schwerbehindertengesetz. Das man ausgemustert wird, weil man nicht wehrdienstfähig ist, ist was anderes!!!!! Das gilt es zu beachten. Unter http://www.zivildienst.de kannst du dir ein FAQ runterladen, wo fast alle Fragen beantwortet werden. Allerdings nur zum Zivildienst.
7. Februar 200322 j Originally posted by sonic66 Hallo, weiß jemand auf wieviel Grad der Behinderung man den Wehrdienst, und somit Zivieldient nicht machen muss? bzw. wo kann ich es nachlesen? danke Ich wurde vor ca. 5 Jahren wegen Rückenbeschwerden ausgemustert. Allerdings auch erst im dritten Anlauf... Der Bund hat halt Angst davor, dass dir ein bleibender Schaden entstehen könnte, für den die dann Zahlungen leisten müssten. Ich war ziemlich oft beim Orthoüäden, und als die auch bei der zweiten Musterung mich nicht ausmustern wollten, habe ich noch einmal Widerspruch eingelegt und mein Orthopäde hat einen Brief geschriben. Den musste ich zwar selber bezahlen (20 DM) aber das hat sich gelohnt... Gruss jseidel
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