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2003: Fehler in den Musterloesungen bitte hier hinein


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Hallo, nach einem anregenden Chat mit gurkenpapst der erste Fehler in der Musterloesung als Anlass dieses hoffentlich fruchtbaren Threads.

Betrifft FiSy GAI

2a)

Bei CHAP ist unseres Erachtens in der Graphik die Spalte von "Nutzer" und "Server" vertauscht. Wer es genau ueberpruefen moechte: http://www.ietf.org/rfc/rfc1994.txt

Bitte postet in diesen Thread nur Einwaende, die ihr auf Stichhaltigkeit ueberprueft habt, damits kein Laberthread wird. Ausserdem bitte Beruf, Aufgabe und Handlungsschritt nennen!

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Aufgabe 3c) aus GA1 bezieht sich auf DNS-Server.

hier ist als Musterlösung die Datei hosts angeben. Diese hat allerdings nichts mit einem DNS-Server zu tun. Die Datei hosts (diese Datei ist auch nicht auf allen Betriebsystemen so vorhanden) ist nicht für die Beantwortung von Nameserveranfragen (die Aufgabe eines DNS-Servers) o.ä. zuständig.

Zur Erläuterung: Durch die Datei hosts kann ein Client sich eine DNS-Abfrage sparen in dem er die Zugehörigkeit von Name <-> Adresse aus der Datei ausliest.

Aufgabe 3d) ist somit auch nur bedingt richtig, da dies vom verwendeten DNS-Server (z.B. BIND9 usw) abhängt.

Diskussionen zu den beiden Antworten sind dort schon im Gange...

http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?threadid=46431

gruß gurkenpapst

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Ich kann mich meinem Vorrednern nur anschließen. Die Hosts Datei wird von einem Client lokal gepflegt und vor der DNS Abfrage geprüft. Die Datei gehört zum TCP/IP Protokoll und nicht zum DNS.

Eine Zonendatei (BIND) beinhaltet mehr Informationen als Hostname und deren IP Adresse. Es stehen zusätzlich noch Primary und Secondary Nameserver, Gültigkeit des Eintrags, Mail Exchanger Eintrag (MX) und vieles mehr.

Meiner Meinung nach sollten aufgrund der Fragestellung die Aufgaben 3cb und cc

nicht gewertet werden. Da sich die Frage nicht auf einen DNS Server festlegt.

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Fachinformatiker (AE), nicht BW...

Die Aufgabe 4 - unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch, ist aus meiner Sicht als Bewerbungstrainer und nach Sichtung vieler Unterlagen selbst unzulässig.

Die richtigen Lösungen sind (angeblich)

- 2 vorbestraft

- 3 Gewerkschaft

- 5 Religionsgemeinschaft

Zumindest zu 2 habe ich aber gerichtlich festgestellte Abweichungen gefunden. Außerdem ist es in Banken und Versicherungen durchaus üblich, Führungszeugnisse zu verlangen - da kommt es dann auf.

Auch die Religionsgemeinschaft 5 ist mir etwas dünn, da dies ja sogar steuerliche Aspekte haben kann (gut, man kann da "Religionszugehörigkeit" und "Religionsgemeinschaft" unterscheiden, das ist aber schon ziemlich an den Haaren herbei gezogen). Auch hier haben einige größere Gemeinschaften in ihren Verpflichtungserklärungen ua "Scientology-Freiheit" vorgesehen. Auch eine sehr unglückliche Variante.

Die Gewerkschaftskiste 3 hat auch Ausnahmen, und zwar für führende Gewerkschaftsmitglieder. Diese Ausnahmen sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Die "Verheiratet-Frage" an sich ist sicher ok, allerdings sollte - ebenfalls Urteile im Netz - der Hintergrund dieser Frage nicht erlaubt sein, da geht es nämlich um Familienplanung - und genau das darf nicht gefragt werden.

Fazit: Ich finde die Frage mies - und nur schwer zu beantworten. Aus meiner Sicht des Bewerbunsgberaters nicht zulässig!!!

Dagegen lügen viele :floet: bei ihren Gehaltsvorstellungen - zumindest wenn man den Threads hier glauben darf ;) :mod:

Hier die möglichen Nachleseseiten im Internet: http://www.google.de/search?q=erlaubte+fragen+bewerbungsgespr%C3%A4ch&ie=UTF-8&oe=UTF-8&hl=de&btnG=Google+Suche&meta=

LiGrü

Michael (unzufrieden mit der Frage)

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Original geschrieben von i-dump

bekommen die global gesagt das die Aufgaben nicht gewertet werden soll.

Also das garantiert nicht.

Es war während der Prüfung ja noch keine Fehler in den Lösungshinweisen erkennbar. Manchmal kommt eine Korrektur der Lösungshinweise bzw. ein Hinweis darauf.

Nur die Lösung aus den Lösungshinweise anzuerkennen, wäre grundauf verkehrt. Also bleibt IMHO nur eine Möglichkeit - Handeln und Bewerten nach eigenem Ermessen unter Anerkennung der richtigen Lösung.

PS : Neuer Thread hierfür wäre sinnvoll, da hier nur die falshen Lösungshinweise rein sollten. Aber ich vertrau dabei mal auf unsere Mods.

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Hiho

Es gibt noch einen Fehler in der Kernqualifikation (GH2). Ich weis leider den Handlungsschritt nicht mehr. Da war eine Tabelle mit Eigenschaften von keballosen Verbindungen.

In der Musterlösung ist bei WirelessLAN 22 MBit/s angegeben. Das ist aber falsch, da in der Aufgabenstellung expliziet nach WirelessLAN nach dem Standard IEEE802.11b gefragt war. Und der Standard b sagt ausdrücklich 11MBit/s...

gruß Taz

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Rechnerisch gesehen ist das vollkommen gleichgültig, ob du zuerst die Mehrwertsteuer draufrechnest und dann das Skonto abziehst oder umgekehrt.

Das Ergenis ist dasselbe.

Nur vom kaufmännisch her ist es korrekt erst das Skonto abzuziehen und dann die Mehrwertsteuer drauf zu rechnen.

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Da die Pruefung von so vielen unterschiedlichen PAs anhand ihres eigenen Bewertungsmasstabes und der Musterloesung korrigiert wird, glaube ich wohl kaum, dass hier eine einheitliche Bewertung der DNS-Frage erfolgt ist, wie Du sagst. Falls Du das aus dem Mund eines PAs gehoert hast, dann wird er das vielleicht so machen. Das bedeutet aber nicht, dass Du das pauschal auf alle ummuenzen und solche irrefuehrenden "Fakten" posten kannst.

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Original geschrieben von Chaoshacker

Nein - so ist es nicht. Es handelt sich nicht um die Vorgehensweise eines einzelnen PAs.

Woher willst Du das wissen?

Quelle möchte ich nicht nennen, sie ist aber auf jeden Fall glaubwürdig.

Da macht die Glaubwürdigkeit zunichte.

Setz hier bitte keine Gerüchte in die Welt, die Du nicht belgen kannst oder willst.

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Original geschrieben von Chaoshacker

Nein - so ist es nicht. Es handelt sich nicht um die Vorgehensweise eines einzelnen PAs.

Also äh ich halte mich bei meinen Kontrollen imme noch an die Vorgaben der IHK. Weiteres (einheitliche Bewertung) kam von dieser Seite noch nicht. Und falls ich Deine Arbeit gehabt habe, würde ich deiner Quelle schon nicht vertrauen.
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@Chaoshacker

Die Frage ist halt fuer Leser weniger, wie glaubwuerdig Du eine Quelle bezeichnest, sondern wie glaubwuerdig Du selbst wirkst. Mal Hand aufs Herz, mit einem anderen Nick saehe das vielleicht etwas besser aus, nicht wahr? ;-)

(Wobei die Variante, jede Antwort zu werten, wahrscheinlich besser ist als nur die Musterloesung als richtig zu akzeptieren.)

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wer die glaubwürdigkeit allein von einem nick abhängigmacht hat bestimmt generell ein problem etwas glaubwürdiges im internet zu finden - könnte ja vieles ein fake sein.

wichtiger finden ich, daß ICH der meinung bin meine quelle ist glaubwürdig genug um das hier zu posten. und wenn man mal nachsieht - sonst habe ich mich ja auch recht seriös hier verhalten oder?

ich bin mir jedenfalls sicher, daß meine aussage auf ganz hh zutrifft und wenn das der fall ist, dann gilt das sicherlich auch für andere ihks.

mfg

chaoshacker

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Original geschrieben von Chaoshacker

ich bin mir jedenfalls sicher, daß meine aussage auf ganz hh zutrifft und wenn das der fall ist, dann gilt das sicherlich auch für andere ihks.

Aha, also doch nur eine Mutmassung. Jetzt ist es auf einmal nur noch die IHK HH und Du schlussfolgerst daraus, dass alle anderen (unabhaengig arbeitenden) IHKs sich dieser Vorgabe beugen werden. Ziemlich unglaubwuerdig in meinen Augen. Abgesehen davon sind schon einige Pruefungen korrigiert. Sollen die jetzt alle nochmal nachkorrigiert werden, weil HH gesagt "So macht ihr das"?

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Original geschrieben von Chaoshacker

>wer die glaubwürdigkeit allein von einem nick abhängigmacht hat

Das massgeblichste Indiz hast Du selbst geliefert, das Nichtbelegen mit einer ueberpruefbaren Quelle. Schrieb schon bimei. Also verdreh hier nicht die Zusammenhaenge.

>wichtiger finden ich, daß ICH der meinung bin meine quelle ist glaubwürdig genug um das hier zu posten.

Das ist nur leider nicht das Problem. Auch das wurde schon geschrieben.

>ich bin mir jedenfalls sicher, daß meine aussage auf ganz hh zutrifft und wenn das der fall ist, dann gilt das sicherlich auch für andere ihks.

Welche Bedeutung hat fuer Dich eigentlich "sicherlich"? Fuer unsere IHK beispielsweise gilt es naemlich nicht.

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Original geschrieben von Chaoshacker

Nur zur Info: Die Aufgabe mit der Frage nach der DNS-Datei und die folgende Frage nach einem Bsp-Eintrag wird für ALLE als richtig beantwortet bewertet.

Quelle möchte ich nicht nennen, sie ist aber auf jeden Fall glaubwürdig.

Hmmm... merkwürdig. Ich habe sie als falsch bewertet. Eine anderslautende Vorgabe habe ich niemals bekommen. Und auch keiner meiner Kollegen aus den PAs hier.

gruß, timmi

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also..unser klassenlehrer, der im PA in Ludwigshafen sitzt, hat folgendes dazu gesagt:

Er habe nachdem ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, die aufgabe bei der IHK reklamiert. Er sagt selber, dass die Fragestellung falsch sei. Und auf eine falsche Frage könne man keine richtige Antowrt geben. Die Prüfungen werden so nachkorrigiert, dass nun keiner für diese Aufgabe Punkte bekommt und die maximale Punktzahl 96 ist. Damit können sich geringfügig die Ergebnisse ändern.

Die, die bis jetzt 4 Punkte bekommen haben, sind etwas schlechter dran.

Vorher: 80 von 100

NAchher: 76 von 96

Die, die nichts da stehen hatten, haben einen kleinen Vorteil:

Vorher: 80 von 100

Nachher: 80 von 96

Da die änderung aber geringfügig ist, werden nur wenige eine Notenänderung merken.

Ich hoffe, dass diese angabe als glaubwürdig akzeptiert wird.

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