Zum Inhalt springen

Freistellung am Tag der Mündlichenprüfung?


Futura

Empfohlene Beiträge

Morgen zusammen,

wie ist das am Tag der Mündlichen Prüfung? Ist da man den ganzen Tag von der Arbeit freigestellt oder nur die Zeit die man bei der Mündlichen ist? Falls man komplett Freigestellt ist wo kann ich dass dann nachlesen?

MfG

Futura

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im meinem Fall nicht da ich übernommen werde und mein Arbeitsvertrag mit 05.07. anfängt und am 04.07. hatte ich meine Mündliche und jetzt möchte mir meine Firma einen halben Tag Urlaub abziehen da meine Prüfung um 10:00 war.

MfG

Futura

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

auch wenn sie es strengenommen könnte, so hab ich für sowas absolut kein Verständnis. Wer von einem am Prüfungstag noch verlangt, danach in die Arbeit zu gehn, oder ihm einen halben Tag Urlaub abzieht, ist ein kleinkarierter Ausbeuter.

Da ist man schon mit der Prüfung so geplagt und dann sowas noch von einem verlangen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ach komm, Lonewolf.

So heftig ist die Prüfung ja nun wirklich nicht, dass man danach so fertig und geschafft ist, dass man nicht mehr arbeiten könnte. Das man nicht mehr arbeiten will, ist klar. Aber so ein grosses Problem kann es nicht sein, sonst würden die fertigen Prüflinge nicht die Kraft haben, bis spät in die Nacht zu feiern... ;)

Bis die Tage,

Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von GambaJo

Wie ist das eigentlich mit dem Tag vor der mündlichen Prüfung?

Hat man da frei, oder muß man arbeiten?

Wenn es keine betriebliche Sonderregelung gibt, muss man arbeiten. Der AG muss gesetzlich nur für die Teilnahme zur Prüfung freistellen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Futura

Im meinem Fall nicht da ich übernommen werde und mein Arbeitsvertrag mit 05.07. anfängt und am 04.07. hatte ich meine Mündliche und jetzt möchte mir meine Firma einen halben Tag Urlaub abziehen da meine Prüfung um 10:00 war.

Also ich würde mir den halben Tag nicht abziehen lassen, denn:

- Du bist für die Prüfung am 04.07 um 10:00 Uhr freigestellt.

- Um 11:00 Uhr (oder etwas später) hast du deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Und dein Ausbildungsvertrag endet genau jetzt. Also brauchst du auch nicht mehr zur Arbeit, liegt ja kein Vetrag mehr vor.

- Am 05.07 beginnst du deinen neuen Abreitsvertrag um etwa 8:00 Uhr.

Für die Zeit nach der Prüfung am 04.07 bis zum 05.07 lag somit keine Arbeitsverpflichtung vor und somit kann man auch keinen halben Tag Urlaub abziehen.

Bis dahin

Pönk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Pönk

Also ich würde mir den halben Tag nicht abziehen lassen, denn:

- Du bist für die Prüfung am 04.07 um 10:00 Uhr freigestellt.

- Um 11:00 Uhr (oder etwas später) hast du deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Und dein Ausbildungsvertrag endet genau jetzt. Also brauchst du auch nicht mehr zur Arbeit, liegt ja kein Vetrag mehr vor.

- Am 05.07 beginnst du deinen neuen Abreitsvertrag um etwa 8:00 Uhr.

Für die Zeit nach der Prüfung am 04.07 bis zum 05.07 lag somit keine Arbeitsverpflichtung vor und somit kann man auch keinen halben Tag Urlaub abziehen.

Bis dahin

Pönk

Da geb ich dir voll und ganz recht! So sehe ich das auch!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da braucht man doch keinen Gesetzestext, das ist doch logisch! Der Ausbildungsvertrag hat doch mit dem Arbeitsvertrag überhaupt nichts zu tun. Er wechselt nur nicht die Firma aber der Unterschied zwischen Ausbildung und normalem Arbeitsverhältnis besteht ja logischerweise nach wie vor.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...