Veröffentlicht 12. August 200322 j Hallo. Ich bin Auszubildener und hab' eine 40-Stunden-Woche. Wenn ich eine Arzttermin habe und zum Beispiel 2 Stunden beim Arzt rumsitze, muss ich diese Zeit dann im Betrieb nachholen? Jan
12. August 200322 j Bei uns ist es so das wir dann ausstempeln müssen und somit die Zeit garnicht berechnet bekommen, und somit nachholen müssen. Ich denke mal das dass überall so sein wird, denn ich kann mir schlecht vorstellen das es einen Arbeitgeber gibt, der einem diese Zeit schenkt.
12. August 200322 j Ich lege meine Termine immer auf Nichtarbeitsziet. Und wenn das mal nicht möglich ist (z.B. Blutabnahme) dann muss ich nen Zettel mitbringen das ich dort war - und muss ide Zeit dann nicht nachholen. Bine
12. August 200322 j jo...ist von arbeitgeber zu arbeitgeber verschieden... wenn es z.B keine Stempeluhren bzw. keine Gleitzeit gibt, kann man auch net ausstempeln / gleiten wenn es feste arbeitszeiten von 8-16 uhr gibt.. und du nen arzttermin um 10 uhr nur bekommen kannst..wie willste dann deine Zeit nachholen? dafür sollen ja Aerzte auch mind. einmal in der Woche länger aufhaben, damit die Arbeitnehmer, wo es anders net zu vereinabren geht auch ne möglichkeit gibt zum Doc zu rennen
12. August 200322 j wir müssen vom arzt eine bescheinigung bekommen, wo draufsteht in welchen zeitraum ich bei den war. diese bescheinigung gebe ich dann ab. die arbeitszeit müssen wir dann nicht nacharbeiten, wenn wir vorher anrufen und sagen, das ich von jetzt auf gleich zum arzt gehen muss weil mir zum beispiel schlecht ist.
12. August 200322 j @Ohne Worte Ja stimmt, soweit habe ich nicht gedacht. Entschuldigt bitte für mein vorschnelles Posten.
12. August 200322 j Also ich muss nur sagen, ich hab einen Arzttermin, und kann dann gehen. Es wurde bei mir noch nie was von nacharbeiten gesagt. Vielleicht aber auch, weil ich eh jede Woche mehr stunden mache, als ich muss.
13. August 200322 j Das ist von Unternehmen zu Unternehme verschieden da mußt du dich erkundigen wie das bei euch geregelt ist... Meistens ist es aber so das wenn man akut zum Arzt muß (plötzliche Schmerzen oder so was, nicht vorhersehbar) das man dann nach vorlegen einer Bescheinigung vom Arzt die Zeit wieder gut geschrieben bekommt, also nicht nacharbeiten muß. Bei andern Arzt Terminen (Augenarzt, Zahnarzt usw.) muß man Normalerweise nacharbeiten... (Legt man am besten gleich nicht in die Arbeitszeit...) Aber erkundige dich in deiner Personalabteilung oder bei der Person die diese Aufgaben übernimmt / zuständig ist... wie da eure Betriebsinterne Regelung ist... Im allgemeinen geben einem Arbeitgeber nicht frei (bezahlte Zeit) wenn man zum Arzt geht... Grüße Nadine
13. August 200322 j Vielleicht kannst du am besten Eure Betriebsvereinbarung einsehen. Wenn ihr denn eine habt. Bei uns ist es so geregelt, dass wir, auch nach der Ausbildung, 2 Stunden pro Woche für Arztbesuche zur Verfügung haben.
16. Dezember 200915 j also bei mir ist es so, da man nicht immer arzttermine nach der arbeitszeit machen kann oder ämtertermine, da die ämter nach meinem feierabend 16 uhr geschlossen haben, ich erst 18 uhr zuhause wäre, da muss ich sagen, da sich ein termin habe, dann hingehen, bescheinigung mitbringen wielange ich da war und datum eben. ist alles kein problem.
16. Dezember 200915 j wir müssen vom arzt eine bescheinigung bekommen, wo draufsteht in welchen zeitraum ich bei den war. diese bescheinigung gebe ich dann ab. die arbeitszeit müssen wir dann nicht nacharbeiten, wenn wir vorher anrufen und sagen, das ich von jetzt auf gleich zum arzt gehen muss weil mir zum beispiel schlecht ist. bei mir ist das auch so, und genauso auch bei terminen auf ämtern anwälten usw.
16. Dezember 200915 j glückwunsch, du hast soeben einen 6 Jahre alten Thread ausgegraben und unterhälst dich darin auch noch mit dir selbst ^^
16. Dezember 200915 j das nennt man threadexhumierung^^ und ab damit. wieder mit den thread dahin wo er herkam :old
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