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Befristet aber zu Bewerbungen verpflichtet


MoBaB

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hi,

ich hab folgendes problem:

ich war in meiner ausbildung im dritten lehrjahr in einer abteilung. diese abteilung hatte 2 stellen für die zukunft. ich habe mich darauf beworben wurde aber nicht genommen. es wurden 2 externe eingestellt.

am tag der prüfung bekam ich einen anruf das ich am nächsten tag wieder in die firma kommen soll und das ich in ner anderen abteilung eine stelle bekommen würde. diese wäre erst einmal befristet auf 1 jahr. ich hab mich natürlich riesig gefreut sonst wäre ich arbeitslos gewesen. also bin ich hin und hab unterschrieben. aber ich hab so eine klausel mit in meinem vertrag, dass ich mich verpflichte weiterhin auf interne stellenausschreibungen zu bewerben.

jetzt ist meiner alten abteilung eine neue kraft wieder abgesprungen und sie haben die stelle neu ausgeschrieben.

jetzt weiß ich nicht was ich tun soll. ich will eigentlich nicht wieder dort hin. erstens gefällt es mir in meiner derzeitigen abteilung besser und zweitens gefallen mir die aufgaben hier besser.

bei meiner stelle hier hab ich beste chancen auf eine feste übernahme ist aber eben net 100% sicher.

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Naja gehen wirs mal ganz locker an...

Also was die Klausel als solches betrifft, weiss ich nicht, ob die Gültigkeit haben kann, da müsstest Du einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen. Ich hab ja in Arbeitsverträgen schon von vielen Klauseln gehört und auch in meinen Verträgen einige dringehabt, aber das ist mal was völlig neues... Ich persönlich glaube nicht, dass man Dich verpflichten kann, Dich auf eine ausgeschriebene Stelle innerhalb Deiner Firma zu bewerben, aber wie gesagt, da solltest Du besser einen Anwalt oder einen Gewerkschaftler fragen, der sich damit auskennt.

Auf der anderen Seite bringt es natürlich Vorteile:

1. Du bewirbst Dich nicht bei einer Fremdfirma, sondern bei einer Firma, die Dich schon kennt.

2. Du sparst Dir einiges an Unterlagen bei der Bewerbung, denn die liegen in Deiner jetzigen Abteilung vor..

3. Auch Du kennst die Firma schon, während Du bei anderweitigen Bewerbungen nicht wissen kannst was auf Dich zukommt

4. Wenn Du arbeitslos bist, wirst Du neuerdings auch gezwungen Dich zu bewerben, musst sogar damit rechnen, eine Arbeit annehmen zu müssen, die nicht in Deinen Bereich fällt und bist sogar verpflichtet umzuziehen, wenn Du keine Sperren haben willst...

Insofern eigentlich gar nicht so schlecht, Deine Stelle. Ob es natürlich nicht etwas sittenwidrig ist, Dich zu einer Bewerbung zu verpflichten, ist eine andere Sache. Aber andere wären froh solche Möglichkeiten zu haben...

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Hmm... ist schon irgendwie eine Zwickmühle...

Aber wenn dir deine jetzigen Aufgaben Spaß machen, dann warte doch erst einmal ab, was sich aus der festen Übernahme ergibt... Rede doch vielleicht mal mit den verantwortlichen Personen über deine Situation. Vielleicht können sie dir konkretere Aussagen zu deiner Übernahme machen und du weißt dann endlich, woran du bist.

Du könntest dich aber auch erst einmal für die andere Stelle bewerben. Dann hättest du evtl. eine Ausweichmöglichkeit, falls es in der jetzigen Abteilung nicht klappt.

Aber ist natürlich auch besser, eine Arbeit tagtäglich zu verrichten, die einem auch Freude bereitet... Die Entscheidung trifft letzten Endes nur einer: du! Und ich drück dir auf jeden Fall beide Daumen, dass du dich richtig entscheidest!

In diesem Sinne noch einen schönen Tag!

LG, Jusky

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hi, danke euch zweien erst einmal.

naja das eigentliche problem ist halt das ich in meiner derzeitgen abteilung lieber bin und hier bleiben möchte. ich kenne die andere abteilung ja schon von meinem dritten ausbildungsjahr. die wollten mich ja nicht. aber jetzt wo sie niemand anderes haben soll ich dann .... dont know!

mein vorgesetzter hat gemeint ich soll hier bleiben und das das ne frechheit ist und das die leute dann nur noch als arbeitskräfte gesehen werden und ihre eigenen belangen keine rolle mehr spielen. der steht also voll auf meiner seite. nur wenn von oben herunter entschieden wird, dass mein chef die stelle nicht genehmigt bekommt kann er auch nichts machen.

das ich mich bewerben muss wenn ich arbeitslos bin weiß ich. ich würde auch alles tun um aus der arbeitslosigkeit raus zu kommen weil ich glaub das ich das nicht lange überleben würde...

ich mein für die abteilung hätte es schon vorteile wenn sie mich nehmen würden. klar kenne ich die firma, die abläufe und alles. aber das wussten sie auch schon vor 3 monaten als sie entschieden haben mich nicht zu nehmen. aber die müssten mich in der abteilung dort komplett neu anlernen weil ich war zwar schon einmal dort aber in einem anderen tätigkeitsbereich.

also ich will definitiv hier bleiben weil A) ich net der depp-vom-dienst bin B) mir die arbeit hier besser gefällt C) die leute und vorgesetzten noch besser sind.

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Na dann probier doch einfach mal dein Glück! ;)

Ich möchte auch nicht bei einer Abteilung arbeiten, bei der ich genau weiß, dass mir erstens die Arbeit nicht gefällt und zweitens die mich nur nehmen, weil eben kein anderer da ist...

Wie gesagt, versuch es einfach bei deiner jetzigen! Man kann dann einfach nur hoffen, dass die Stelle dann auch genehmigt wird...

Viel Glück!

*Daumen drück* :)

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vielen dank!

hatte eben noch einmal rücksprache mit der jav. die meinten auch, dass ich erst einmal hier bleiben soll und die bewerbung lassen soll und dann noch einmal mim chef über die feste stelle reden soll.

haben gemeint, dass das wohl jeder verstehen wird, dass ich mich dort nicht mehr unbedingt bewerben will.

mal sehen. ich werds hier probieren.

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Kann ich mich nur anschließen. Ich würde die Bewerbung in der Abteilung wo Du schon mal warst lassen. Wenn Dir jemand mit dem Vertragstext kommt, argumentierst Du halt, dass Du Dich zwar gerne in anderen Abteilungen bewirbst, aber wenig Sinn darin siehst, eine Bewerbung an eine Abteilung zu schicken, die Dich schon einmal abgelehnt hat.

Ansonsten: Frag wirklich mal einen Rechtsanwalt oder einen Gewerkschaftssekretär, ob diese Vertragsklausel überhaupt rechtlich gültig ist. Vorstellen kann ich mir das jedenfalls nicht.

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