Wolfi Geschrieben 8. Juni 2000 Geschrieben 8. Juni 2000 Ist echt cool.. Aber in Berlin haben wir andere Vorgaben bekommen. Max. 10 Seiten (einschliesslich Inhaltverzeichnis).Schriftgrösse max. 11 Aber das ist sicherlich bei einer "so" einheitlichen Prüfung egal. CU Wolfi 8-))
JK Geschrieben 8. Juni 2000 Geschrieben 8. Juni 2000 Hi Stefan, danke, ist echt cool. Jetzt ist mir aber eben kurz das Herz in die Hose gerutscht! Bei uns hieß es nicht in 4 sondern in 3-facher Ausfertigung abgeben! Gut, die hätten schon etwas gesagt bei der IHK; aber so langsam kommt mir der Verdacht auf, daß die Einheitlichkeit der IHK´s noch nicht ganz funkt, oder? P. S.: An alle! Bei uns kamen Fragen auf bezgl. Bezahlung (speziell bei Umschülern) des Unterhaltsgeldes! Mit dem Datum der Präsentation enden diese! Wenn Ihr also (so wie wir) am 01.07 einen neuen Job beginnt, die Präsentation ist aber am 19/20 (wie bei uns (Düsseldorf)) des Vormonats, dann solltet Ihr für die fehlenden Tage ALG beantragen; die Miete will ja schließlich bezahlt werden. Gruß Joachim
peterb Geschrieben 9. Juni 2000 Geschrieben 9. Juni 2000 Nochn Tip: Die Anforderungen der IHK's sind NICHT einheitlich, jede IHK kann für sich anderes vereinbaren - wie eben die Ansprüche liegen, ist also unterschiedlich. Eines ist aber gleich: Egal, wie umfangreich die eigentliche Projektarbeit sein darf (10 oder 15 Seiten), es gibt noch den Anhang zur Projektarbeit - da kann das ganze Hintergrundmaterial drinstehen, das in der Projektarbeit keinen Platz hat - oder da nicht stehen sollte. Beispiel: Wer aus irgendwelchen Gründen Netzwerke vergelicht (topologisch), kann in der eigentlichen Projektarbeit auf erklärende Grafiken im Anhang verweisen - ist legitim und gut, wer für das gleiche in der Arbeit 3 Seiten verbrät, braucht sich nicht zu wundern, wenn der Platz für die wichtigen (für die Prüfer) Aussagen nicht reicht und der kann mit reichlich Fragen beim Fachgespräch rechnen... peterb [Dieser Beitrag wurde von peterb am 09. Juni 2000 editiert.]
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