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Problem mit Online Händler - was tun?


ava2k3

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit einem Online Händler.

hab bei einem Händler Names varius-computer (www.varius-computer.de) vor über einem Monat eine Festplatte bestellt.

Bestätigung kam und das Geld hab ich dann sofort bezahlt (das war in der Mitte der Woche).

Hab dann bis Mitte der nächsten Woche gewartet und mal angefragt, was sache ist. Die sagten mir dann, dass die Platte im Laufe der besagten Woche ankommen würde.

Gut, in der nächsten Woche war Sie immer noch nicht da. Ich wieder eMail geschickt und als Antwort bekommen, dass Sie erst Ende "letzer" Woche rausgegangen ist.

Ok, lass ich noch durchgehen.

Gewartet und gewartet. nichts kam. Angerufen. DPD hat angeblich einen Fehler gemacht und das Paket zum Abesender zurückgeschickt. Aussage: "Wir schicken das dann noch mal raus".

Gut...ich wieder gewartet und gewartet....nichts.

Wieder geschrieben. Keine Antwort...angerufen: "Wir dürfen über Lieferungen blabla keine Auskunft geben". HASS!!!

Als ich dann nach 3 Wochen die Schnauze voll hatte habe ich die Bestellung per Mail storniert.

Kam auch sofort eine Antwort, dass Sie mir das Geld rücküberweisen werden.

Ich wieder gewartet und gewartet...nichts. Eine Mail nach der anderen geschickt und schon mal mit dem Anwalt gedroht.

Was kommt nach der fünften Mail oder so:

Sehr geehrter Herr XXX,

die Festplatte hat am Montag unser Haus verlassen.

Die Paketnummer der Lieferung lautet:000000000000

Leider hat hier tatsächlich unsere Disposition geschlampt.

Dafür möchten wir uns entschuldigen. Wir hoffen das die Sache nunmehr erledigt ist.

unter www.DPD.de lässt sich die Sendung verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Varius EDV-Distributions GmbH

Lange Straße 75/76

D-37176 Nörten Hardenberg

Telefon: (+49) 5503-804750

Telefax: (+49) 5503-804751

Obwohl ich storniert hatte haben die die Festplatte rausgeschickt (nach über 3 Wochen!!).

Die kam dann auch und ich hab die Annahme verweigert (hatte die Festplatte mittlerweile woanders bestellt und auch erhalten).

Hab denen dann eine Mail geschrieben, dass ich die Festplatte nicht angnommen habe, weil ich Sie storniert habe (was der Laden mir ja auch bestätigt hatte). Ich hab dennen jetzt eine letzte Frist bis nächste Woche Dienstag gesetzt, mein Geld zu überweisen.

Was soll ich machen, wenn die Kohle bis dahin nicht da ist???

Ein Anwalt ist ne teure Sache. Soll ich direkt Anzeige wegen Betrug oder so erstatten????

Vielleicht wisst ihr ja Rat?!

Gruß, Ava

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Original geschrieben von ava2k3

Ein Anwalt ist ne teure Sache.

  • Zur Rechtsantragsstelle des für deinen Wohnort zuständigen gehen & einen Antrag auf Rechtsberatungshilfeschen stellen, wenn du ein geringes Einkommen hast (Kostet ca. 20 Euro).
  • Einen Fachanwalt aufsuchen & sich beraten lassen
  • Dem Anwalt alles weitere überlassen; Mahnung schreiben & Frist setzen lassen, Anwaltskosten berechnen.
  • Bei Fristüberschreitung Klage einreichen.

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erst mal ein paar klärende Briefe schicken, normalerweise sollte sich das Problem ja auch ohne Anwalt aussitzen lassen. Sobald du aber mit Anwalt drohst (hast du ja anscheinden schon getan), solltest du deine Drohung auch wahr machen, aber erst wenn du ihnen eine angemessene Frist gesetzt hast...

Warum hast du nicht einfach alternativ die Festplatte über das Fernabsatzgesetz zurückgeschickt?

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hallöle.

in den meisten fällen tut es ein blick in die agbs des händlers. so auch hier:

4.) Schadensersatzansprüche des Kunden sind bis auf die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten und zugesicherte Eigenschaften).

dies ist in deinem fall jedoch nicht so, da es sich keineswegs um eine grobe fahrlässigkeit im sinne des gesetzes handelt. von daher dürfte es von deiner seite aus auch nicht möglich sein mit einem anwalt gegen diese geschichte vorzugehen (btw. lpd hat recht, genauso funktioniert die geschichte und genausoviel kostet der kram beim amtsgericht auch, sonfern man sich nicht direkt vor ort beraten läßt, denn dann kostet das ganze afaik gar nichts). warum du nicht mit einem anwalt dagegen vorgehen kannst? ganz einfach: im gegensatz zu faxen sind emails noch kein rechtsverbindlicher kommunikationsweg!!! daraus ergibt sich folglich, daß deine stornierung per mail keinerlei gesicherte rechtliche basis hat. dies wiederum führt dazu, daß du vor gericht einen schweren stand haben dürftest (zumal es ewig dauern würde, bis die ganze geschichte abgewickelt wäre).

und siehe da, auch diesbezüglich hat sich das unternehmen bei dem du bestellt hast dementsprechend in den agbs abgesichert:

14.) Widerrufsmöglichkeit gem. §§ 312 ff. BGB

a) Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel Nach Erhalt der Ware hat der Verbraucher das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware brieflich oder durch Rücksendung der Ware zur Firma VARIUS zu widerrufen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, da die Ware ausschließlich durch Paket versandt werden kann.

ergo bleibt dir lediglich die möglichkeit den kram zurückzuschicken (was hoffentlich noch in der frist möglich ist) und dich auf dein recht des widerrufes zu berufen. wenn dir die kohle dann nicht innerhalb einer entsprechenden frist zurückgebucht wird, hast du wirklich die möglichkeit einen anwalt einzuschalten.

bei der rücksendung solltest du dich jedoch von vorn herein absichern und dir den versand entweder von der post quitieren lassen, oder das ding direkt per einschreiben mit rückschein verschicken. auf jeden fall aber so, daß du ein unterschriebenes dokument in der hand hast auf dem ein datum und dergl zu finden ist, damit die ganze sache auch rechtsverbindlich ist!!!

in diesem sinne viel glück und greetz

hellslawyer

(disclaimer: der leser erklärt sich mit folgendem einverstanden: dies ist keine form einer privaten rechtsberatung. die von mir hier veröffentlichten aussagen haben keinerlei rechtsverbindlichkeit und ich übernehme keine verantwortung für deren richtigkeit. dementsprechend bin ich bei einer berufung auf die von mir getroffenen aussagen auch nicht zur verantwortung zu ziehen. diese obliegt voll und ganz dem leser!)

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Original geschrieben von hellslawyer

hallöle.

.....ergo bleibt dir lediglich die möglichkeit den kram zurückzuschicken (was hoffentlich noch in der frist möglich ist) und dich auf dein recht des widerrufes zu berufen. wenn dir die kohle dann nicht innerhalb einer entsprechenden frist zurückgebucht wird, hast du wirklich die möglichkeit einen anwalt einzuschalten.

bei der rücksendung solltest du dich jedoch von vorn herein absichern und dir den versand entweder von der post quitieren lassen, oder das ding direkt per einschreiben mit rückschein verschicken. auf jeden fall aber so, daß du ein unterschriebenes dokument in der hand hast auf dem ein datum und dergl zu finden ist, damit die ganze sache auch rechtsverbindlich ist!!!..........

Die Festplatte sollte per DPD kommen. Ich habe die Annahme einfach verweigert, deswegen sollte es ja nicht mein Problem sein, ob die Platte ankommt oder nicht (ich hab Sie ja nie in den Händen gehalten und mit der Rücksendung somit nichts am Hut?!

Was ich ja komisch finde, ist die Tatsache, dass die mir meine Stornierung per Mail bestätigt haben. Wenn es laut AGB per Mail gar nicht gehen würde, müsste ja anstatt der Bestätigung sowas kommen wie: "Bitte senden Sie uns Ihre Stornierung per Post oder so zu".

Na ja, ich werd jetzt erst mal bis zum Ende der Frist warten und dann mal weitersehen.

Danke auf jeden Fall für die Hilfe!!

Gruß, Ava

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Original geschrieben von Guybrush Threepwood

Wenn du das Geld überwiesen hast, hast du innerhalb einer bestimmten

Frist (weiß nicht wie lange und ob das sich bei den Banken unterscheidet), das

Geld von deiner Bank zurückbuchen zu lassen.

Nein, eine Überweisung kannst Du NIEMALS NICHT zurückbuchen lassen. Du kannst allenfalls einen Bankeinzug zurückholen. Bei einer Überweisung geht es nur in dem Ausnahmefall, dass das Geld noch nicht auf dem Konto des anderen gutgeschrieben ist. Ist diese Gutschrift jedoch erfolgt, kann bei dem Versuch einer Rückholung (rein technisch wäre die möglich, das wäre dann aber quasi ein Bankeinzug) von dem Verkäufer widersprochen werden.

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  • 3 Monate später...

Ich wollte euch nur mal über den Stand der Dinge aufklären.

Hab Heute Post vom Amtsgericht bekommen. Der Typ hat sich mal eben kurz nach Spanien abgesetzt. PLZ und Ort des neuen Wohnorts scheinen (laut Gericht) auch nicht übereinzustimmen.

Tja, mein Geld werde ich wohl nie wieder sehen.

Ich bin so sauer!

:(

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