itschueler Geschrieben 6. November 2000 Teilen Geschrieben 6. November 2000 Sind Maschinell erstellte Ausbildungnachweise bei der IHK zulässig und in welchem Format müssen sie Vorliegen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kosh Geschrieben 6. November 2000 Teilen Geschrieben 6. November 2000 ... ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Prüfungsausschuss in einem IT-Beruf noch handgeschriebene Nachweise verlangt. Gedruckte Berichte kann man wenigstens lesen. Es gibt meines Wissens auch keine Vorschrift, die eine bestimmte Form vorschreibt. Aber wenn du wirklich ganz sicher gehen willst, frag doch einfach bei der zuständigen IHK nach. Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kreisler Geschrieben 6. November 2000 Teilen Geschrieben 6. November 2000 Tachchen. Es empfiehlt sich folgendes (bzw. ist ausreichend): - Erstellung von monatlichen Berichten - eingeteilt in Wochen - Stichpunktartige Zusammenfassung (ggf. mit Zeitanteil der Arbeiten) Anbei ein Muster, wie ich es verwende (die Spalte "Monatliches Lehrgespräch ist eine Besonderheit bei meinem Ausbildungsbetrieb). Gruß kreisler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andreas_NRW Geschrieben 6. November 2000 Teilen Geschrieben 6. November 2000 Hi, bei uns in der Firma werden seid 2 Jahren Fachinformatiker ausgebildet. Es wurde immer ein gedrucktes Exemplar des Berichthefts eingereicht und es gab noch nie Probleme. Bis bald Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kreisler Geschrieben 6. November 2000 Teilen Geschrieben 6. November 2000 Äh, logisch! Wer braucht noch irgendwas handschriftlich? (Ich kann ja nicht mal mehr mit einem Stift schreiben... ;-) ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blue_m Geschrieben 7. November 2000 Teilen Geschrieben 7. November 2000 wann und wo muss denn eigentlich das Berichtsheft eingereicht werden? Muss ich das zur schriftlichen Prüfung mitbringen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kosh Geschrieben 7. November 2000 Teilen Geschrieben 7. November 2000 Das Berichtsheft muß bei der mündlichen Prüfung (Präsentation und Fachgespräch) vorgelegt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cassa Geschrieben 8. November 2000 Teilen Geschrieben 8. November 2000 flasch, das Berichtsheft muss zur Schriftlichen Prüfung mitgebracht werden, jedenfalls in Hessen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blue_m Geschrieben 8. November 2000 Teilen Geschrieben 8. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cassa: flasch, das Berichtsheft muss zur Schriftlichen Prüfung mitgebracht werden, jedenfalls in Hessen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andreas_NRW Geschrieben 8. November 2000 Teilen Geschrieben 8. November 2000 Hi, soweit ich von anderen Auszubildenen weiß, wollte noch nie jemand etwas aus dem Berichtsheft etwas wissen. 100% sicher bin ich mir da aber nicht. Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hentze Geschrieben 8. November 2000 Teilen Geschrieben 8. November 2000 salve, ich benutze ein excel-Formular fürs Berichtsheft . Zum download und ankucken: www.hentze.de/formular_leer.xls greety gerry Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itschueler Geschrieben 9. November 2000 Autor Teilen Geschrieben 9. November 2000 Hallo Leute, folgende Mail hat mich heute erreicht: Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich ist es erlaubt, die Ausbildungsnachweise am PC zu führen, wenn die Voraussetzungen laut beiliegendem Merkblatt "Hinweise zur Führung von Ausbildungsnachweisen" erfüllt sind. Bei der Vorlage von Ausbildungsnachweisen ist jedoch nach wie vor die Papierform erforderlich. Nachstehende Datei kann z. B. zur Führung verwendet werden: Berichtsheft.doc Mit freundlichen Grüßen Werner Schurm IHK Passau (Ausbildungsberater für gewerblich-technische Berufe) Damit sollte die Frage dann geklärt sein.... mfg itschueler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webentwickler Geschrieben 12. November 2000 Teilen Geschrieben 12. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blue_m: wann und wo muss denn eigentlich das Berichtsheft eingereicht werden? Muss ich das zur schriftlichen Prüfung mitbringen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
abfahrt76 Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cassa: flasch, das Berichtsheft muss zur Schriftlichen Prüfung mitgebracht werden, jedenfalls in Hessen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blue_m Geschrieben 16. November 2000 Teilen Geschrieben 16. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von abfahrt76: ist dem kongred so?? auf unserer prüfungseinladung (muß man da eigentlich hingehen ,-)??) steht das zur vorlage des ausbildungsnachweises gesondert informiert wird... müßte sonst am we noch ein paar monate nachtragen... ,-) we will see Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
abfahrt76 Geschrieben 17. November 2000 Teilen Geschrieben 17. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blue_m: na immerhin... wir haben nicht mal ne einladung gekriegt.... aber wir mussten es bei der schriftlichen nicht vorlegen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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