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Frage zu Kündigung -> dringend


su18

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Hallo,

ich habe eine Frage.

Folgendes.

Ich habe vor kurzem gekündigt. Laut meinem Vertrag müsste ich jetzt noch bis zum 31.12.03 arbeiten. soweit so gut.

Da ich aber noch in der Probezeit bin, habe ich für den Betrieb keinen Nutzen, da ich nicht das nötige wissen habe, um den Kollegen zu helfen. Mir zeigt natürlich auch keiner mehr was, weil ich ja halt gekündigt habe. Das wäre für die ja Zeitverschenwung.

Nun hat mit der Personalchef folgendes angeboten.

Entweder ich bleibe noch bis zum 30.11.03 und bin ab 1.12.03 wieder frei. Bekomme dann aber für Dezember kein Gehalt, sondern nur einen Obolus (ca. 300 € zum Novembergehalt)

oder

Ich bleibe bis Ende Dezember, bekomme volles Gehalt (für Dez.), werde aber in irgendeiner anderen Abteilung eigesetzt (nicht Systemadministration, wie es im Vertrag steht).

Können die das einfach so machen??? Was soll ich machen???

Danke für die hilfe!

Gruß, SU

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Original geschrieben von Road-Runner

da Du noch in der Probezeit bist, kannst Du auch fristlos kündigen.

Das einzige was es gibt ist eine allgemeine Regelung, die besagt aber auch in der Probezeit 14 Tage Kündigungsfrist.

Diese Frist und alles andere kann aber im Vertrag individuell vereinbart werden, wenn er also laut Vertrag bis Ende des Jahres arbeiten muss, dann ist das so.

Gruß Jaraz

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ich habe im Vertrag eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende drinstehen (in der Probezeit).

Mir gehts nur darum, dass ich nicht in irgendeiner Abteilung arbeiten will, aber auch nicht auf die Kohle für Dezember verzichten kann/will. Von mir aus würde ich noch bis Ende Dezember in der Abteilung bleiben, aber das wollen die nicht. In irgendeine Abteilung sehe ich nicht ein.

Ich möchte also eigentlich nur wissen, ob die mich so einfach irgendwo hinverfrachten können bzw. mich mit einem Obolus abspeisen können, damit ich früher gehe.

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Original geschrieben von su18

Ich möchte also eigentlich nur wissen, ob die mich so einfach irgendwo hinverfrachten können

Das liegt IMHO an Deinem Arbeitsvertrag und dem Bereich, in den sie Dich hinverfrachten wollen. In meinem Vertrag steht z.B. eine Klausel, dass mein Aufgabengebiet nach betrieblichen Erfordernissen jederzeit gemäss meiner Qualifikation angepasst werden kann. Sprich: Sie dürfen mich theoretisch zum Festplattenputzen in den Keller schicken! ;)

Aber ist es denn so wild, wenn Du 4 Wochen in 'ner anderen Abteilung bist? a) sind es nur 4 Wochen und B) kannst Du dadurch eventuell mal etwas über den Tellerrand schauen und vielleicht macht's Dir ja sogar Spass, vorrübergehend mal was total anderes zu machen.

ICQ, dem gelegentliche Lagerarbeit auch Spass gemacht hat ;)

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Die "Abfindung" kann natürlich nur durchgesetzt werden wenn Du damit auch einverstanden bist. Einseitig kann der AG das nicht festlegen.

Ob eine Versetzung in eine andere Abteilung möglich ist hängt ganz von deinem Arbeitsvertrag ab. Üblicherweise steht dort ein Passus der Form das dem AN zweitweise auch andere Tätigkeiten zugewiesen werden können.

Entscheidend ist dann wie lange dies der Fall ist und wie stark die Tätigkeit vom Arbeitsfeld für das der AN eingestellt wurde (laut Vertrag) abweicht.

Als FI der noch nicht lange dabei ist und deshalb noch kein eigenes Aufgabengebiet hat wäre es also unter Umständen möglich ihn für einen begrenzten Zeitraum von der Anwendungsentwicklung zum Kundensupport für die Anwendungen zu versetzen. Als Lagerarbeiter müsstest Du natürlich nicht arbeiten.

Die Frage kann man aber nur seriös beantworten wenn man weiss was im Vertrag steht und welche Tätigkeiten du bisher ausgeübt hast.

Baldur3025

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Original geschrieben von Sandrin

Was ist denn so schlimm daran? Wenn ein enstsprechender Passus in deinem Vertrag steht, wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben. Oder du nimmst die 300 € und gehst früher,

in meinem Vertrag steht was wie "Arbeit die zu meiner Qualifikation passt." Und da gehören Lagerarbeiten nicht zu.

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so nach dem Motto: Geh ohne Geld, oder mach was wir dir sagen.

Du würdest ja nicht ohne Geld gehen. Der Punkt ist, dass du im Arbeitsvertrag unterschrieben hast, dass sie dich auch in anderen Abteilungen einsetzen können. Du musst also den Vertrag erfüllen, oder wenn es dir nicht passt das Angebot annehmen und mit den 300 € früher gehen.

Dein Chef hätte dir ja gar nicht so ein Angebot machen brauchen. Dann hättest du gar keine Wahl gehabt und müsstest eh in die andere Abteilung.

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er kann mich aber nicht ins Lager stecken, weil in meinem Vertrag nicht steht, dass er mich irgendwo hinstecken kann, sondern in eine abteilung, die zu meinen Qualifikationen passt.

Damit ist wohl eher gemeint, dass du keine juristisch beratenden Tätigkeiten machen kannst o.ä. Natürlich können sie dich auch kurzfristig sowas machen lassen, wie Lagerarbeit. Aber wie gesagt, wie wäre es wenn du erstmal nachfragst.

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@Sandrin

Nein, das bedeutet das der AN keine Arbeiten ausführen muss die _deutlich_ unter seinen Qualifikationen sind, nicht das er keine Arbeiten ausführen muss für die er keine Qualifikation hat. Das ist im Zweifelsfall eh unzulässig (juristische Beratung) oder aus Haftungsfragen durch den AG kaum zu wollen.

Die Frage ist halt wie die Qualifikation definiert ist. Dazu muss man aber wissen wie das Tätigkeitsfeld konkret beschrieben ist. Steht dort bspw. explizit das der AN als Fachinformatiker für den Bereich Softwareentwicklung eingestellt ist, ist die Beschäftigung als Lagerarbeiter wohl unzulässig.

In jedem Fall muss bei starken Abweichungen auch ein wichtiger betrieblicher Grund gegeben sein. Es genügt nicht das dem AG die Nase des AN nicht gefällt.

Darüber hinaus ist es auch eine Frage wie lange die anderweitige Beschäftigung dauern soll.

Nicht umsonst gibt es die sogenannte Änderungskündigung, hierbei muss der AG aber auch normale Fristen beachten.

Baldur3025

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Original geschrieben von su18

in meinem Vertrag steht was wie "Arbeit die zu meiner Qualifikation passt." Und da gehören Lagerarbeiten nicht zu.

Bist du etwa nicht qualifiziert genug für Lagerarbeiten? ;)

Frag mal genauer nach, in welcher Abteilung du eingesetzt werden sollst und welche Aufgabe(n) du für den einen Monat übertragen bekommst. Reines Spekulieren bringt dich nicht weiter.

Dass man als gekündigter Mitarbeiter nicht in einem sicherheitsrelevanten Bereich (dazu zählen nunmal viele Gebiete der IT) eingesetzt wirst, ist verständlich.

In so einem Fall halte ich es schon für gerechtfertigt, einen Mitarbeiter für ein paar Wochen in eine andere Abteilung zu schicken, solange ihm keine Aufgaben übertragen werden, für die er (körperlich oder geistig) nicht imstande ist, z.B. schwere Kisten schleppen....

Immerhin stellt ein gekündigter Arbeitnehmer (auch wenn er selbst gekündigt hat) ein gewisses Risiko dar. Das empfinde ich dann auch als wichtigen betrieblichen Grund, zumal die Kündigung während der Probezeit erfolgt ist.

Aber was wäre so schlimm daran, für etwa vier Wochen (danach kommen schon die Feiertage) das Lager zu sortieren oder die Artikel für die Jahresinventur zu zählen oder (noch näher an deiner Qualifikation) Datenreihen ins System einzutippen?

Außerdem dürftest du trotz Probezeit noch Anspruch auf ein paar Tage Urlaub haben. Wenn ich mich nicht arg täusche, stehen dir beim gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen im Jahr anteilig zwei Tage für jeden Monat zu, den du im Betrieb gearbeitet hast. Oder hast du deinen Urlaub schon genommen?

Also, wenn du das Geld haben willst, dann beiß die Zähne ein bisschen zusammen und mach halt den Job in der anderen Abteilung, oder nimm die Abfindung und such dir nen Aushilfsjob aufm Weihnachtsmarkt oder bei einem Weihnachtsbaumverkäufer - viel mehr steht dir wohl nicht zur Wahl.

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Also wenn es wirklich nur darum geht den AN von vertraulichen Informationen fernzuhalten etc. (was ja verständlich ist), muss der AG ihn halt bei voller Bezahlung freistellen.

Jedes seriöses Unternehmen macht das im zweifelsfall so, nicht nur wenn der AN kündigt, sondern auch wenn dem AN gekündigt wird.

Das Abschieben zu Hilfstätigkeiten im Lager o.ä. ist in solch einem Fall weder zulässig noch würde ich das als AN so hinnehmen.

Es geht hier ja nicht um die Frage ob man seinem AG einen Gefallen tun will oder nicht, sondern ob die Versetzung im konkreten Fall hinzunehmen ist oder nicht.

Natürlich kann man das erst beantworten wenn man weiss wie die zukünftige Tätigkeit aussehen wird.

Baldur3025

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Original geschrieben von Baldur3025

Das Abschieben zu Hilfstätigkeiten im Lager o.ä. ist in solch einem Fall weder zulässig ...

Unabhängig von der Formulierung, die Tatsache steht wo? Quelle?

Hier ist keine Änderungskündigung zutreffend, sondern Direktionsrecht.

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Original geschrieben von Baldur3025

Also wenn es wirklich nur darum geht den AN von vertraulichen Informationen fernzuhalten etc. (was ja verständlich ist), muss der AG ihn halt bei voller Bezahlung freistellen.

Jedes seriöses Unternehmen macht das im zweifelsfall so, nicht nur wenn der AN kündigt, sondern auch wenn dem AN gekündigt wird.

In letzterem Fall kenne ich das eher so, dass man mit der Freistellung Kurzschluss- oder Racheaktionen vorbeugen will... (womit ich den entsprechenden Unternehmen nicht unterstellen will, sie wären unseriös ;))

Gerade im Bereich der Systemadministration (und darum ging es in diesem Fall, wenn ich das richtig deute) muss es nicht darum gehen, dass vertrauliche Daten hinausgelangen - mindestens genauso schlimm wäre ein Verlust oder eine (unbemerkte?) Manipulation der "alltäglichen" Datenbestände - egal ob beabsichtigt oder durch Unkenntnis.

Abgesehen davon arbeite ich einen Mitarbeiter nicht mühevoll in einen komplexen neuen Aufgabenbereich ein, wenn ich schon weiß, dass er schon vor Ende der Einarbeitung die Firma verlässt, sondern suche eine (möglichst passende) andere Aufgabe für ihn, die nur einen geringen Einarbeitungsaufwand bedeutet.

Das Abschieben zu Hilfstätigkeiten im Lager o.ä. ist in solch einem Fall weder zulässig noch würde ich das als AN so hinnehmen.

So allgemein kann man das nicht sagen, das kommt ganz auf den Arbeitsvertrag, die Situation (sowohl von AN wie AG) und die Art der Tätigkeit an - Für einen FI würde ich (wenn auch mit einigem Zähneknirschen ;)) eine Inventur oder das Eintippen von Datenbeständen für zumutbar halten - zumindest für eine solche Übergangsfrist.

Es geht hier ja nicht um die Frage ob man seinem AG einen Gefallen tun will oder nicht, sondern ob die Versetzung im konkreten Fall hinzunehmen ist oder nicht.

Natürlich kann man das erst beantworten wenn man weiss wie die zukünftige Tätigkeit aussehen wird.

Stimmt - vielleicht kann uns der Threadersteller ja was genaueres sagen, bevor wir hier weiter munter ins Blaue spekulieren :rolleyes:

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Original geschrieben von su18

Entweder ich bleibe noch bis zum 30.11.03 und bin ab 1.12.03 wieder frei. Bekomme dann aber für Dezember kein Gehalt, sondern nur einen Obolus (ca. 300 € zum Novembergehalt)

oder

Ich bleibe bis Ende Dezember, bekomme volles Gehalt (für Dez.), werde aber in irgendeiner anderen Abteilung eigesetzt (nicht Systemadministration, wie es im Vertrag steht).

Fragen:

Wie sollen bei der ersten Möglichkeit die Versicherungs- und Sozialleistungen für den Monat Dezember erfolgen?

Was steht als Tätigkeitsfeld o. ä. in Deinem Arbeitsvertrag?

In was für eine Abteilung sollst Du, welche Arbeiten sollst Du dort verrichten?

Original geschrieben von su18

Können die das einfach so machen???

Ohne weitere genaue Informationen: ja, können und dürfen sie, weil der Arbeitgeber ein Direktionsrecht nach BGB hat.

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