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Empfohlene BeitrÀge

Geschrieben

Moinsen,

bin gerade kurz vor der mĂŒndl. AbschlußprĂŒfung.

Nun ist mir folgendes passiert:

Als UmschĂŒler habe ich bis jetzt ein Praktikum absolviert und die Firma wollte mich auch ĂŒbernehmen... Jetzt stehen aber noch AuftrĂ€ge noch aus, mit denen ursprĂŒnglich Anfang des Jahres noch gerechnet wurde.

Kurz: Übernahme nun doch nicht möglich, solange die AuftrĂ€ge noch nicht da sind.

Frage: Weiß jemand, ob man das Praktikum mit UnterstĂŒtzung durch das Arbeitsamt verlĂ€ngern könnte?

Viele GrĂŒĂŸe

Geschrieben

Das sind zwei paar Schuhe. Eines ist das Praktikum im Rahmen der Umschulung. Ein Parktikum ausserhalb der Umschulung wĂŒrde eine andere Förderung voraussetzen. Geben gibt es sowas. ;-)

Hast Du die Umschulung denn schon beendet?

Geschrieben

Am 09.02. ist die PrĂŒfung, danach ist es offiziell vorbei.

UnterstĂŒtzungsgeld gibt es bis zum 27.02.

Es ist nicht so, das ich weiter auf Staatskosten rummurksen oder mich nicht anderswo bewerben will -- Es gefĂ€llt mir einfach nur in der Firma und ich möchte die Zeit bis zum Auftragseingang ĂŒberbrĂŒcken...

Gruß

Geschrieben

Im Anschluss an die Umschulung hast Du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld/-hilfe. WĂ€hrend Du arbeitssuchend bist und dieses Geld beziehst, kannst Du natĂŒrlich auch ein Praktikum in einer Firma machen, Du musst es nur vernĂŒnftig mit dem Arbeitsamt absprechen, Dir also ein okay holen. Schliesslich dient das Praktikum dann der spĂ€teren Arbeitsaufnahme, in der Regel hat niemand etwas dagegen, im Gegenteil.

Sprich einfach mit dem Arbeitsamt. :-)

Geschrieben

unter bestimmten bedingungen zahlt das aa einen einarbeitungszuschuss, also einen teil deines gehaltes. das ist zwar nach umschulungen nicht die regel, aber unter bestimmten voraussetzungen dennoch möglich.

koordiniere deine bemĂŒhungen eng mit dem betrieb. dieser sollte gegebenfalls sein uinbedingtes im Interesse an deiner arbeitskraft signalisieren.

Geschrieben

also ich hatte da auch mal nachgefragt. Sieht von Bearbeiter zu Bearbeiter verschieden aus. In der Regel sollte man mit dem Betrieb 4 Wochen ausmachen und ggf noch mal auf 4 Wochen ausweiten. Sowas muß aber vorher mit dem AA abgesprochen werden.

Geschrieben
Original geschrieben von Manitu71

In der Regel sollte man mit dem Betrieb 4 Wochen ausmachen und ggf noch mal auf 4 Wochen ausweiten. Sowas muß aber vorher mit dem AA abgesprochen werden.

Sowas Ă€hnliches hatte ich auch mal. Das AA genehmigte mir 4 Wochen und zahlte neben dem Arbeitslosengeld auch noch die Fahrtkosten. Wenn das Praktikum lĂ€nger dauern sollte, musste es seitens des Betriebs begrĂŒndet werden.
Geschrieben

Ciao,

also ich habe jetzt zum Januar vom AA ein 4 Wochen Praktikum bewilligt bekommen, allerdings haben die gesagt das der Antrag dafĂŒr in 03 gestellt werden muß, da in 04 nur noch 2 Wochen bewilligt werden. Jetzt arbeite ich als Test noch Neben beruflich bei der Firma (im Feb) da das AA keine weiteres Praktikum bewilligt hat.

Das kann sich wohl aber von AA zu AA anders verhalten.

Ciao Vito

Geschrieben
Außer einem skeptischem Blick der Sachbearbeiterin und einem Termin bei meinem Arbeitsberater am 12.02. (!) nichts konkretes...

Ich wĂŒrde da nochmal hinterher hacken. Einfach mit Nachdruck sagen was du willst. Gegen ein Praktikum hat das Arbeitsamt eigentlich grundsĂ€tzlich nichts.

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