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bafög werend der fh und studum???


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hallo

habe gelewsen das man nur einmal bafög beantragen kann das stimmt das ich will nähmlich folgendes machen.

1. nach meiner ausbildung die Fachhochschlreife nachmachen

2.danach studieren

heist das wenn ich wärend der FH zeit bafög beantrage bekomme ich beim studium nichts mehr.

und die letze frage bezeiht sich auf das zurück zahlen wann muss man das bafög nicht zurück zahlen ???da gibts ja bestimmte fälle oder?

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Original geschrieben von Anwendungsentwickler

hallo

habe gelewsen das man nur einmal bafög beantragen kann das stimmt das ich will nähmlich folgendes machen.

1. nach meiner ausbildung die Fachhochschlreife nachmachen

2.danach studieren

heist das wenn ich wärend der FH zeit bafög beantrage bekomme ich beim studium nichts mehr.

und die letze frage bezeiht sich auf das zurück zahlen wann muss man das bafög nicht zurück zahlen ???da gibts ja bestimmte fälle oder?

Du kannst sicherlich mehrmals Bafög beantragen, nur richtet sich die Dauer des Bezuges meines Wissens nach der Regelstudienzeit des ersten Studiums.

zu 1. Vollzeit oder Abendschule?

zu 2. nur zu

Während einer Schulausbildung bezieht man kein Bafög sondern Hafög.

Bafög muss man immer zurück zahlen, höchstens aber die Hälfte der bezogenen Summe.

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Original geschrieben von Fuldaer_Bub

Während einer Schulausbildung bezieht man kein Bafög sondern Hafög.

Bafög muss man immer zurück zahlen, höchstens aber die Hälfte der bezogenen Summe.

Interessante Aussage, kannst du dazu auch Quellen nennen? Bin gerade etwas verwirrt....

@Anwendungsentwickler:

mal ganz grundsätzlich: du kannst während der Schulischen Ausbildung und dem Studium Bafög erhalten.

Ich bin gerade auf einer Technischen Oberschule, mit deren Abschluss ich ein allgemeines Abitur erhalte (ich glaub das ist das gleiche wie allgemeine Fachoberschulreife)

Momentan erhalte ich freies und elternunabhängiges Bafög. D.h. ich muss es nicht zurückbezahlen und das Vermögen der Eltern wird nicht berücksichtigt.

Für das Studium könnte ich ein elternabhängiges Bafög bekommen, von dem man allerdings einen Teil zurückzahlen muss (Das Zurückzahlverfahren ist wohl relativ kompliziert)

Das mal allgemein, und die genauen Daten und Fakten kannst du auf der Homepage die Bimei gepostet hat nachlesen.

Erkundige dich doch einfach mal bei deiner zukünftigen Schule, die wissen meistens über Bafög auch Bescheid

Hasi

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hmm... ist halt eine Paragraphenhomepage... ich such es dir mal kurz raus...

Nach § 7 Abs. 2 BAföG kann nur eine einzige weitere Ausbildung gefördert werden. Eine Förderung ist möglich

- für eine Schulausbildung mit dem Ziel, nach einer Berufsausbildung einen Abschluss des allgemeinbildenden Schulwesens nachzuholen (zweiter Bildungsweg),

- für eine Ausbildung, die durch den zweiten Bildungsweg eröffnet wurde (z. B. Hochschulstudium nach dem Erwerb des Abiturs am Abendgymnasium),

Elternunabhängige Förderung

§ 11 Abs. 3 BAföG enthält Ausnahmen von der elternabhängigen Förderung. Einkommen und Vermögen der Eltern bleiben außer Betracht, wenn der Auszubildende

ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht

ruf doch mal bei deinem Landratsamt an, die wissen solche Sachen auch

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Original geschrieben von Hasi

hmm... ist halt eine Paragraphenhomepage... ich such es dir mal kurz raus...

...

ruf doch mal bei deinem Landratsamt an, die wissen solche Sachen auch

Das Landratsamt weiss das in der Regel nicht (mangels Zuständigkeit). Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung. Dabei ist zu beachten:

1. Grundsätzliche Fragen kann man natürlich an dem dem Wohnort zunächst gelegenen Amt stellen. Das ist kein Problem. Aber...

2. Die Antragstellung muss evtl. ganz woanders erfolgen. Die von Bimei gepostete Seite gibt hier folgende Auskunft:

Beantragen Sie bitte die Leistungen nach dem BAföG bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

- In der Regel ist zuständig für Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist,

- Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,

- alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern

Beachte auch, dass Du evtl. bei Besuch eines Abendgymnasiums oder eines Berufskollegs, welches Abend- oder Teilzeitkurse anbietet, evtl. nicht gefördert wirst. Jedenfalls nicht, wenn Du nebenbei arbeitest, da ja Dein Einkommen entsprechend angerechnet wird. Du musst ebenfalls beachten, dass Du nicht gleichzeitig arbeitslos gemeldet bist UND Vollzeitunterricht besuchst, da Du ja während der Schul-/Studienzeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, hast Du in diesem Falle keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Besuchst Du eine Teilzeitschule dann bleibt Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten.

So und jetzt bleibt mir nur noch, Dir bei Deinem Vorhaben viel Glück zu wünschen.

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Original geschrieben von Schachcomputerfreak

Das Landratsamt weiss das in der Regel nicht (mangels Zuständigkeit). Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung.

Kleines Mißverständniss:

Ich wohne in Bayern, bei uns ist das BafögAmt eine Abteilung des Landratamts

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Original geschrieben von Hasi

Kleines Mißverständniss:

Ich wohne in Bayern, bei uns ist das BafögAmt eine Abteilung des Landratamts

Nicht unbedingt ein Mißverständnis. Das Amt für Ausbildungsförderung, oder wie Du es nennst, das BaFöG-Amt, ist ein eigenes Amt für sich. Natürlich kann es beim Landratsamt mit untergebracht sein oder eine Abteilung des Landratsamtes sein (vor allem in kleineren Orten). Aber die weiter oben getroffene pauschale Aussage beim Landratsamt anzurufen ist eben trotzdem definitiv falsch. Zumindest wenn man nicht mal weiss, an welches Gymnasium der Threadersteller nun überhaupt gehen will, denn es ist nicht der Wohnsitz sondern der Sitz der Schule ausschlaggebend.

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