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Freistellung vor Prüfung


bweiss

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Original geschrieben von bweiss

Muß ich vom Arbeitgeber aus eine Woche vor der Prüfung freigestellt werden?

Nein.

Was ist wenn der das nicht erlaubt?

Dann musst Du Deiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung nachkommen.

Wird die Freistellungszeit von meinem Urlaub abgezogen?

Im Normalfall ja.

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Oder anders formuliert:

Es existiert keine Verordnung/kein Gesetz, dass der Pruefling eine Woche vor der Pruefung von der Arbeit freizustellen ist. Solche Regelungen werden vom Unternehmen selber getroffen und der Auszubildene ist damit auf die Gutmuetigkeit seines Betriebes angewiesen, ob er eine ganze Woche oder ein paar Tage vor der Pruefung frei bekommt oder ob er sich diese freien Tage durch seinen eigenen Urlaub ermoeglichen muss.

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Original geschrieben von Quando1

Ich bin in einem grossen Industrieunternehmen und da steht im Tarifvertrag,

dass es vor der AP einen Tag Sonderurlaub gibt, der nicht von deinem normalen

Urlaubskontingent abgezogen wird.

Wie Du schon erwähnt hast, steht das bei euch im Tarifvertrag. Damit gilt der aber nicht für alle hier.

Frank

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Original geschrieben von palvoelgyi

Wie Du schon erwähnt hast, steht das bei euch im Tarifvertrag. Damit gilt der aber nicht für alle hier.

Er nimmt nur seinen Betrieb und seinen Tarifvertrag als Beispiel. Seine eigentliche Frage ist lediglich gewesen, in welchem Betrieb der Threadersteller ist und ob er nicht mal schauen kann, ob nicht evtl. aehnliche Vorraussetzungen bei ihm herrschen.

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!

Er nimmt nur seinen Betrieb und seinen Tarifvertrag als Beispiel. Seine eigentliche Frage ist lediglich gewesen, in welchem Betrieb der Threadersteller ist und ob er nicht mal schauen kann, ob nicht evtl. aehnliche Vorraussetzungen bei ihm herrschen.

Danke Hawkeye,

genau so hatte ich das gemeint

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