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Gehaltsvorstellungen


scheema

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Hallo,

da ich nach meiner Ausbildung nicht übernommen werde, will ich mich andersweitig bewerben.... Mein möglicher zukünftiger ArbG möchte eine Gehaltsvorstellung von mir haben...

Ich finde das immer ziemlich unglücklich, möchte ich die Firma ja nicht deswegen vergraulen. Andererseits möchte ich mich auch nicht unter Wert verkaufen. Was kann ich da so angeben. Und wie formuliere ich das im Bewerbungsschreiben ("Als Einstiegsgehalt stelle ich mir 2300-2500€ brutto vor" <-- finde ich doof, ich will doch nicht gleich mit Forderungen kommen.)

Die Firma ist in Fulda,

ich bin FiSi, 24 Jahre und schließe meine Ausbildung hoffentlich im Juli 04 ab,

Größe der Firma kann ich nicht genau sagen- klein bis mittelständig schätze ich, Urlaub, etc weiß ich nicht...

die Firma sucht Informatiker mit DATEV-Kenntnissen. Darauf fusst meine momentane Ausbildung, bin also der passende Mann ;-)

Ich möchte schon so mit 1300-1500€ netto heimgehen, weiß aber nicht, was ich jetzt wirklich verlangen kann...

MfG

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Hi,

denke solltest dich nicht unter Wert verkaufen. Hast bestimmt dann auch erstmal halbes Jahr Probezeit. Wenn du nix taugen solltest wird die Firma schon reagieren, wenn aber nicht und du Anfangs zu wenig verlangt hast, kann ich dir aus Erfahrung sagen, dass die Chefs beim Thema Gehalterhöhungen nicht gut hören können... :)

Also für 1300 € Netto mußt du 2100€ Brutto verdienen. Weiß ich da ein Kumpel von mir genau das bekommt.

Gruß

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Also für 1300 € Netto mußt du 2100€ Brutto verdienen. Weiß ich da ein Kumpel von mir genau das bekommt.

Die Aussage ist nur halbfertig, da sich das auch immer nach der Steuerklasse usw. richtet.

Bsp. 1300 Eur Netto

StKl. I/IV ~2.060 Eur Brutto

StKl. III ~ 1.650 Eur Brutto

StKl V ~ 3.300 Eur Brutto

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was mich immer interesiert ist, wie kommt man auf die Info ?

Wie man auf die Info kommt, weiss ich nicht, ich habe das den aktuellen Brutto-/Nettolohntabellen entnommen, die ich habe.

Wobei noch anzumerken ist, dass von folgenden Durchschnittsätzen der übrigen Abzüge ausgegangen wird: Kirchensteuer 9 %, Soli 5,5 %, AN KV 7,15 %, AN PflV 0,85%, RV 9,75%, Arbeitlosenvers. 3,25 %. Ganz genau auf den Cent lässt sich das natürlich nur berechnen, wenn u. a. die Krankenkasse und Kirchensteuer bekannt ist.

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