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Nutzung von öffentlichen Smybolen verbieten?


Slayer8

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Hallo, mal eine Frage...

Wir arbeiten z.Z. an einem Städteportal für eine Region, heisst alle Städte der Region werden hier

aufgelistet. Zur besseren Unterscheidung der Städte sollen diese mit einem Logo versehen werden.

Nun dachten wir uns, das wir dieses Logo aus Stadtwappen + Name der Stadt versehen.

WIr haben bei den Städtenangefragt, ob wir das Logo nutzen dürfen und bei einigen

wurde uns dieses strikt verboten.

Jetzt mal eine Frage, kann eine Stadt verbieten, das Logo dieser zu verwenden?

Dann könnte im Gegenzug der Staat Deutschland auch die Nutzung der Deutschlandfahne

verbeiten, oder z.B. das Land NRW die Nutzung des Wappens.

Was meint ihr dazu, ist die Nutzung öffentlicher (Wahr-)zeichen regelmentierbar?

Natürlich werden wir es nicht auf einen echtsstreit ankommen lassen, das Wappen

nicht nutzen und auf der Homepage erwähnen, das diese Stadt eine Nutzung des Logos verboten hat.

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Naja darf man Fragen wie das Projekt genauer Ausschaut.

Ich kann mir ehrlich net richtig Vorstellen das wenn es eine Art Werbung für die Städte ist das sie dann die Verwendung ihres Logos(Wappens) verbieten.

Hab zwar da auch keine Ahnung von der Rechtslage. Ich frag mal jemanden ders wissen könnte....

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All deine Fragen lassen sich sehr einfach lösen.

Hier am Beispiel von NRW

Um die freie Verwendung des Wappens zu ermöglichen, dessen unbefugte Benutzung nach § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 2.1.1975 mit Strafe bedroht ist, gab der Innenminister am 17.2.1984 durch einen Runderlass ein verändertes "NRW-Wappenzeichen" zur Verwendung durch jedermann frei. Im Schild stehen die Figuren des Landeswappens als Konturen vor den grün-weiss-roten Landesfarben.

Hier die Quelle: http://www.nrw.de/01_land_nrw/11_land_und_leute/113_nrw_lexikon/lexlandwap.htm

Ich hoffe dir damit die Frage beantwortet zu haben.

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Und um die Sache abzuschließen:

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) » Dritter Teil. Einzelne Ordnungswidrigkeiten » Dritter Abschnitt

§ 124.

(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt

1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder

2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes

benutzt.

(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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Tja, ich habe die Erfahrung mit dem sächsischen Wappen bei uns auf Arbeit gemacht, dass es auch nur in abgewandelter Form verwendet werden darf. Das hängt bestimmt damit zusammen, dass eine Stadt/ein Staat sich in bestimmten Sachen ausweisen muss (dass sie sich zertifizieren können) und wenn dann da jemand ne Webseite macht, denken die Leute vielleicht, dass die von der jew.Stadt unterstützt oder gefördert wird. Ist ein etwas verkorkstes Beispiel... Und damit es da keine Komplikationen gibt, sind halt die abgewandelten Logos zu nutzen.

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Das Projekt sollte eine Community für eine Region sein, die aus verschiedenen Städten und Kreisen besteht. Jede Region sollte einen Event-Planer usw. besitzen und gleichzeitig können die Event von jeder anderen Region abgerufen werden.

m Prinzip eine Art Sammelstelle für alle Events und Veranstaltunsgmöglichkeiten des Sektors...

aja, danke für die Hinweise, werde wohl mit was anderem als dem Wappen arbeiten müssen....

Übrigens, andere Städte haben das genehmigt, dann darf ich diese Wappen doch verwenden?

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@ Saesh

so würd ichs ned sagen, denn dann wärs mit Landesflaggen genauso. Da gibts auch gleiche, nur haben si ne andere Farbe.

Denke das es mit der Farbumkehr schon passt, noch dazu sich die Stadt auch nicht mehr gemeldet hat. Ich finds im Grunde blöd, denn eigentlich isses ne Werbung für die

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Öffentliche Symbole gehören öffentlich.

Lust auf Sammelklage? :)

Naja, was heisst hier schon öffentlich? Darfst du dich als "Stadt Berlin" ausgeben, nur weil die Stadt ja öffentlich is? ;)

Ich finde das mit den Wappen hat schon seinen Sinn. Denn durch die Nutzung eines Wappens wird ja die Zugehörigkeit zu dessen Besitzer gezeigt. Dafür waren Wappen ja auch da (urspr.). Ein Wappen genügte um ein Dokument gültig oder ungültig zu machen.

Ein Wappen ist nicht nur ein Bildchen.

In diesem speziellen Fall mag das vielleicht etwas übertrieben vorkommen, aber ansich ist es schon verständlich (und auch ihr gutes Recht), das Städte eben nicht für alles und von jedem hergenommen werden wollen.

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