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Azubi, 1es Lehrjahr, unterbezahlt, überstunden


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hallo zusammen,

da ich mir bei meinem bekannten, der anwalt ist, leider keinen rat holen konnte, probiere ich es mal hier.

erst mal das wesentliche:

ich bin 22, mach ne ausbildung zum fisi und bekomme 325€ netto (400 € brutto)...

dazu kommen noch überstunden (meist samstagsarbeit) ohne ausgleich.

eine 40 stunden woche ist vertraglich geregelt. jedoch mittagspause ist auch nicht regelmäßig, also quasi auch eine überstunde.

´

meinen lohn für juni, der eigentlich für den monatsersten vereinbart ist, habe ich zb bis jetzt nicht bekommen (alle zahlungen finden meist am 4. des nachfolgenden monats statt...)

meine motivation leidet wirklich immens darunter (habe schon gar keine lust mehr dort zu arbeiten), ein anderer azubi (systemkaufmann) bekommt genau den gleichen lohn. ich komme mir einfach total ausgebeutet vor. dazu kommt natürlich noch, dass ich des öfteren mit meinem privat-kfz zu kunden fahren soll - unentgeltlich. mache ich die gefahrenen km geltend (0,22 €) werde ich nur mit einem kleinen "trinkgeld" abgespeist.

kann ich irgendetwas an meiner lage ändern? tariflich bin ich ja unter dem schnitt was den lohn betrifft...

grüße

stefan

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Hoi,

[Dies ist keine Rechtsberatung sondern lediglich meine persönliche Meinung zu dem Thema die nicht den Tatsachen entsprechen muss, ich lehne jegliche Haftung ab]

1. Du bist gesetzlich zu ner Mittagspause von 30 Minuten ab 6 Stunden Arbeit, 45 Minuten ab 10 Stunden verpflichtet, gewährt diese dir dein Arbeitgeber nicht macht er sich strafbar.

Dein Gehalt ist vertraglich geregelt, du hast diesen Vertrag unterschrieben, es gibt keinen Mindestlohn und keine Tarifabhängigkeit.

Ist die Gehaltsszahlung zum 1. vertraglich fixiert?

Wenn du zu Kunden fahren sollst muss dir dein Arbeitgeber dafür ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung stellen, oder mindestens Bezingeld zahlen wobei ich mit Privat-PKW im Dienst sehr vorsichtig wäre, versicherungstechnisch.

mfg, Shad

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kann man da nich irgendwie klagen?

immerhin gibt es doch so arbeitnehmergesetze, wo genau festgelegt ist wie man pause haben muss und so..

bist du schon mal zu deinem chef hin und hast ihm gesagt was sache is?

ich würd an deiner stelle mal nach irgendeinem gesetz suchen, dass sich der sache mit den überstunden annimmt, vor allem die ausbildungsgesetze sin sehr streng so weit ich weiß.

und so weit ich noch weiß sind unbezahlte überstunden auch nich rad legal. entweder du kriegst die gezahlt oder du musst einen lohnausgleich erhalten.

und bei samstagsarbeit kriegt man normalerweise noch zuschüsse, ob das allerdings tariflich festgelegt ist weiß ich nicht.

also ich an deiner stelle würde mal nach so nem gesetz googeln und das deinem chef vor die nase halten. oder du suchst nach was anderem, denn meiner meinung nach muss man sich so was als azubi echt nicht gefallen lassen, das grenzt schon fast an sklaverei!

und das mit dem auto is au so ne sache.. weil wenn du mit nem geschäftswagen einen unfall baust zahlt das die versicherung der firma.. baust du mit deinem privatauto n unfall musst du selber blechen!

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Bei einem Bildschirmarbeitsplatz stehen dir glaube ich sogar jede Stunde 5 Minuten Pause zu.

Ansonsten weiß ich auch nicht mehr was ich davon halten soll.

Eigentlich arbeite ich ja gerne, aber irgendwie geht doch alles immer mehr Richtung ausbeutung ( bei uns nicht, aber allgemein in Deutschland).

Da blubbern welche von 50 Stunden, da sagen Bosse eine Woche weniger Urlaub bringt keinen um, Leistungen werden immer mehr gekürzt (nichts Weihnachtsgeld, nichts bezahlte Überstunden, weniger Gehalt usw.).

Wir entwickeln uns total zurück. Na ja ich mache nebenbei ja praktisch noch eine "Ausbildung" (Gitarre), dann geb ich später Unterricht und leb davon (wie mein Lehrer ;) ), falls es echt noch schlimmer wird.

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yo gleich mal verklagen, anzeigen, steueramt aufn hals hetzen. kommt gut beim chef.

viel spaß dann die nächsten 2 jahre.

Er hat doch normal gefragt, wieso dieser Sarkasmus?! Er hat doch nicht mal erwähnt das er klagen will, und ich finde er hat auch irgendwo Recht.

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yo gleich mal verklagen, anzeigen, steueramt aufn hals hetzen. kommt gut beim chef.

viel spaß dann die nächsten 2 jahre.

davon redet doch keiner.. ich finde auch, er sollte dem chef mal sagen, dass er das nicht in Ordnung findet...

und überhaupt "viel spaß die nächsten 2 Jahre"?? tz.. meinst du, er hat jetzt Spaß in dieser Firma??

Also, ich würde sagen, ein Gespräch mit dem Chef kanns nur besser machen.. und vielleicht musst du ja gar nicht gleich mit Gesetzes texten anrücken.. Sowas sagt mir doch mein gesunder Menschenverstand, dass Überstunden ausgeglichen gehören, Benzin für Kundenfahrten gezahlt werden muss und mindestens 30 Minuten Pause am Tag nötig ist..

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genau das wollte ich damit ausdrücken.

gespräch mit chef is auf jeden fall angebracht, nich gleich verklagen.

mein tip, miracle whipp. und sonst:

mit chef reden.

mit betriebsrat reden. (soweit vorhanden)

evtl. andere mitarbeiter/azubis mit einbeziehen denen es ähnlich geht.

mit IHK reden.

zwischendrin optional längere wartezeiten absitzen.

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also ich hab das bei meiner freundin gesehn, die hat au nix gemacht und sich 3 jahre lang gequält..

klar zuerst reden, aber ich glaube kaum, dass sich ohne einen gewissen druck irgendwas ändert, immerhin ist er ja "nur" der stift^^

ich würd mich dennoch nebenbei bei was anderem umsehen, so was macht einen doch seelisch kaputt..

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danke schon mal für eure antworten...

leider ist es mit dem stellenwechsel nicht so leicht,

weil ich hier inner arbeit nicht sonderlich viel beigebracht bekomme, hänge ich auch somit inner schule hinterher. ich hab meinen chef schon mal auf java-schulung angesprochen - fehlanzeige.

ich würde ja selber versuchen, java zu lernen, aber ich komm mit der zeit nicht hin. arbeitszeit regulär von 0900-1800 (meist bis 2000) und dann noch büffeln??? ne oder?

lust, mir die ganze zeit fachliteratur zu kaufen, habe ich auch nicht mehr.

ich bin momentan echt soweit, dass ich gar keinen bock mehr auf diesen job hab. früher war fisi echt mein traumjob, auch während dem praktikum. aber jetzt, nach 1 jahr ausbildung finde ich es echt zum k***en... :eek:

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das meiste, was ich mache ist pc-schrauben. meist neue pcs zusammen bauen und defekte reparieren, das wird sich auch die nexten 2 jahre nicht ändern. hinzu kommen ab und an mal kunden einsätze - modems anschliessen, dsl konfigurieren usw. aber nicht wirklich was interessantes, wie server aufsetzen, replizieren und alles was halt dazu gehört...

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hast du schon mal versucht deinen chef darauf anzusprechen, dass du einen "lernplan" (von der ihk mein ich jez) hast, was so die schwerpunkte in den einzelnen jahren sin?

vll bildet er zum ersten mal aus und hat keine ahnung, dass ein azubi bestimmte dinge zu bestimmten zeitpunkten lernen muss.

ich bin mir sicher diesen rahmenplan bekommst du bei der ihk, versuch es mal so rum, immerhin bringen dir 3jahre pcs zusammenschrauben au nix bei der prüfung, wenn du was über server oder sonst was wissen musst und in der schule lernt man den ganzen stoff ja nur theorethisch, das bringt ja nich sonderlich viel..

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mein chef und ich haben jeder einen lehrplan, nur er denkt da gar nich dran. er ist eh meistens nicht im haus. ich bin mehr so eine art aushilfe da. die server usw. macht der geselle bei uns.

ausserdem bin ich der zweite azubi zum fisi, der vor mir wurde gekündigt, weil er es satt hatte, da zu arbeiten und sich dementsprechend verhalten hat.

mein chef legt seit neuem sehr großen wert auf schule, da ich aber nicht mit komme, sieht mein zeugnis nich so gut aus. ist ein schlechtes zeugnis eigentlich ein kündigungsgrund?

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immerhin gibt es doch so arbeitnehmergesetze, wo genau festgelegt ist wie man pause haben muss und so..

Zur Vervollständigung:

§ 4 ArbZG Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

§ 3 ArbZG Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 2 ArbZG Begriffsbestimmungen

(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.

(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.

(3) [...]

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dazu kommen noch überstunden (meist samstagsarbeit) ohne ausgleich.

Was genau heisst "ohne Ausgleich"?

meinen lohn für juni, der eigentlich für den monatsersten vereinbart ist, habe ich zb bis jetzt nicht bekommen (alle zahlungen finden meist am 4. des nachfolgenden monats statt...)

Auch dafür gibt es einen gesetzlich geregelten Anspruch:

§ 11 BBiG Bemessung und Fälligkeit der Vergütung

(1) Die Vergütung bemißt sich nach Monaten. Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu dreißig Tagen gerechnet.

(2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen

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na das nenn ich mal konkret und informativ.

mit überstunden ohne ausgleich meine ich, dass ich weder frei bekomme oder dafür entlöhnt werde... quasi arbeite ich umsonst...

zum thema lehrplan. ich kann verstehen, dass man in einer kleinen firma nicht alles mitbekommt, jedoch finde ich, dass die grundlegenden dinge wie netzwerke, sql und der ganze kram doch behandelt werden soll und muss.

schliesslich brauch ich die praxis auch mal in der prüfung.

ich will schliesslich was lernen und nicht nur ausgenutzt werden...

mein lohn ist, obwohl mein chef mir diesen für heute zugesagt hat, immer noch nicht überwiesen worden...

ich hab mal was von angemessener vergütung gelesen. kann man dies nicht auf meinen mageren lohn beziehen? und was ist mit dieser komischen 20% grenze, die besagt, dass der mindestlohn nicht 20% weniger sein darf, als die tariflich vereinbarten löhne? der tariflohn für nen fisi ist laut ihk bei 618€ brutto... ich bekomm nur 400€

danke

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Ich kenne dein Problem. Bei meiner Ausbildung wurde zwar im extremen Maße auf die Gesetze (Pausen ohne Pause ein unding) geachtet, ausbildungstechnisch hatte ich aber das selbe Problem wie du. Ich (FISI) musste mir in Sachen Servern und Netzwerken das meiste selbst beibringen und kam mir teilweise ********t vor (Zitat:"Für Server bist du nicht zuständig") da der Azubi ein Lehrjahr über mir (FIAE) sich in meinen Arbeitsbereich reindrängte. Die Quittung hatte er dann bekommen, da er nicht übernommen wurde und er meines wissens bis heute noch keine Stelle gefunden hat.(Logisch, ein FIAE der nur Berufsschul - Java Programmiert hatte) Hätte ich mich wirklich nur auf meine Ausbilder verlassen, wäre ich heute in Sachen Servern(DHCP, Proxy, DNS, PDC etc.) der absolute Versager.

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Die IHK EMPFIEHLT den Lohn nicht tiefer als 20% unter Tarif anzusetzen, jedoch gibt es keine bindende Vorschriften.
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes von 1991 ist eine Vergütung, die um mehr als 20 % hinter den tariflichen Sätzen zurückbleibt, nicht mehr angemessen im Sinne des §10 BBIG. (So meine Unterlagen.)

Habe leider kein AZ dazu.

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also, das habe ich gerade per email erhalten, ich weiß nicht, mein anwalt ist zwar nicht spezialisiert auf arbeitsrecht, aber ich denke mal, es bringt manchen vielleicht was.

was mich interessiert ist der satz "...eine angemessene Vergütung... nach Lebensalter des Azubi...".

BBiG § 10 Vergütungsanspruch

(1) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter des Auszubildenden so zu bemessen, daß sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.

(...)

§ 10 BBiG enthält nur eine "Rahmenvorschrift". Es ist zunächst Sache der Vertragsparteien, die Höhe der Vergütung festzulegen, sofern nicht bei Tarifbindung beider Parteien oder bei Allgemeinverbindlichkeit die tariflichen Sätze maßgebend sind. Daher habt Ihr bei Nichtgeltung eines TV eben einen "Spielraum". Daraus folgt natürlich auch, dass sich im Streitfalle eine gerichtliche Überprüfung nur darauf erstrecken würde, ob die vereinbarte Vergütung die Mindesthöhe erreicht, die noch als angemessen anzusehen ist. Welche Vergütung angemessen ist, kann nur unter Abwägung der Interessen beider Vertragspartner und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls festgestellt werden. Dabei ist auf die Verkehrsanschauung abzustellen. Wichtiger Anhaltspunkt dafür bleben dennoch die einschlägigen TV, da sie von den Tarifparteien ausgehandelt sind und anzunehmen ist, dass die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt sind. Mit Urteil vom 10.4.1991 hat das BAG entschieden, dass vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütungen jedenfalls dann nicht mehr angemessen i.S. von § 10 BBiG sind, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag enthaltenen Vergütungen um mehr als 20% unterschreiten!

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  • 3 Jahre später...
Hoi,

Dein Gehalt ist vertraglich geregelt, du hast diesen Vertrag unterschrieben, es gibt keinen Mindestlohn und keine Tarifabhängigkeit.

mfg, Shad

mh, die IHK gibt doch vor, wieviel man zu verdienen hat. meines erachtens ist das auch rechtlich verbrieft. sicherlich, die ihk gibt empfehlungen -von -bis aus. aber das ist defintiv weit unterdem, was die ihk vorschlagen würde, oder?

grüße

cold-fusion

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mh, die IHK gibt doch vor, wieviel man zu verdienen hat. meines erachtens ist das auch rechtlich verbrieft.
Mal abgesehen davon, dass die Diskussion im Sommer 2004 geführt wurde, kam genau diese Frage in der letzten Abschlussprüfung vor.

Nein, die IHK setzt kein Azubi-Gehalt fest. Sie kann Empfehlungen geben.

Auseinandergedröselt ist die Diskussion hier:

http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/111572-frage-prinzips.html

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