Veröffentlicht 20. August 200421 j Hi, ich habe gehört dass es in Niedersachsen ein Gesetz gibt, welches Fahrten von und zur Berufsschule als Dienstreisen definiert und die Kosten daher vom Arbeitgeber getragen werden müssen. Leider weiss ich nicht ob das stimmt und in welchem Gesetz ich danach suchen soll, bin für jede Hilfe dankbar! mfg, Shrek!
22. August 200421 j Hallo, deine Aussage ist zu 50% richitg und falsch. Richtig: Fahrten zur Berufsschule gelten als Dienstreise. Falsch: Die Kosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Richtig wäre: Dienstreisen KÖNNEN vom Arbeitgeber getragen werden, wie auch fahrten zur Arbeit selber. Wenn er das nicht tut, was sein gutes Recht ist, kannst du diese Fahrten a) Von der Steuer absetzten, Als Ausgaben definieren um weiterhin Kindergeld zu bekommen. Hoffe konnte die Helfen. Hier ein Link dazu Berufsschule
22. August 200421 j Autor Sodele, hab nun die Quelle gefunden, es handelt sich also nicht um ein Gesetz sondern um ein Tarifvertrag?!?!? Ich zitiere IGMetall.de: Fahrtkosten die mit der Ausbildung zusammenhängen, sollten unserer Meinung nach generell vom Betrieb erstattet werden. Für Fahrten zur Berufsschule regeln dies in Niedersachsen und Baden-Württemberg bereits Tarifverträge. Nachmachen! Nun bin ich jedoch verwirrter als vorher, Tarifverträge für Länder?!?
23. August 200421 j Wenn das so ist mit dem Tarifvertrag, ist denn dein Arbeitgeber überhaupt an diesem Tarifvertrag der IG Metall gebunden? Wenn nicht, das siehe meine vroherige Antwort.
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