6. Oktober 200420 j In vielen Fällen ist es wirklich so, dass ab BAT Vb (gehobener Dienst) nur mit abgeschlossenem Studium eingestellt wird. Das ist aber nicht die Regel, wird nur häufig so gehandhabt aufgrund der Anforderungen an eine BAT Vb Stelle. BAT II und I erreicht man tatsächlich nur mit einem abgeschlossenen wissenschaftlichen Studium (Jura, ...). Aha. Das ist dann wieder der Unterschied zwischen dem festgeschriebenen BAT und den betrieblichen - nennen wir sie mal - Zusaetzen, bzw. der Unterschied wenn sich ein Betrieb stur an den BAT haelt oder ein zwar stark daran angelehntes, aber schon ein wenig anderes Tarifmodell verwendet und damit ein wenig andere Vorgaben machen kann. Gut, dann waere auch dieses Missverstaendnis geklaert.
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