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Warten Auf Das Endgültige Ergebniss


Nr. 1

Empfohlene Beiträge

Servus,

Ich Habe Meine Prüfung Am 23.11.04 Geschrieben Und

Nach Den Vorläufigen Ergebnisse Bestanden.

Nun Warte Ich In Meiner Firma Schon Seit Dem 15. Januar

( Angebener Termin Von IHK ) Auf Mein Endgültiges Ergebniss,

Da Ich Nach Erhalt Von Diesem Die Firma Verlassen Muss.

Ich Wohne In Frankfurt am Main, Daher Ist Auch Die IHK

Frankfurt a. M. Zuständig.

Gibt Es Hier Leute Aus Frankfurt am Main, Die Auch Noch Auf

Ihr Endgültiges Ergebniss Warten. Langsam Verliere Ich Hier

Echt Die Nerven.

Viele Grüsse

Nr. 1

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Hallo!

Um was für einen Beruf geht es denn??

Am Tag Deiner LETZTEN Prüfung (normal mündlich / Präsentation) bekommst Du einen Zettel auf dem steht, ob Du BESTANDEN hast oder nicht.

Dieser Zettel ist MASSGEBEND.

Die endgültigen Ergebnisse werden von der Kammer erst nach Erstellung / Berechnung / Bearbeitung verschickt.

Hat Dir Deine Firma gekündigt??

Michael

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Servus,

Ich Habe Meine Prüfung Am 23.11.04 Geschrieben Und

Nach Den Vorläufigen Ergebnisse Bestanden.

Nun Warte Ich In Meiner Firma Schon Seit Dem 15. Januar

( Angebener Termin Von IHK ) Auf Mein Endgültiges Ergebniss,

Da Ich Nach Erhalt Von Diesem Die Firma Verlassen Muss.

Ich Wohne In Frankfurt am Main, Daher Ist Auch Die IHK

Frankfurt a. M. Zuständig.

Gibt Es Hier Leute Aus Frankfurt am Main, Die Auch Noch Auf

Ihr Endgültiges Ergebniss Warten. Langsam Verliere Ich Hier

Echt Die Nerven.

Viele Grüsse

Nr. 1

Ich Habe Meine Prüfung Am 23.11.04 Geschrieben Und

Nach Den Vorläufigen Ergebnisse Bestanden.

Nun Warte Ich In Meiner Firma Schon Seit Dem 15. Januar

( Angebener Termin Von IHK ) Auf Mein Endgültiges Ergebniss,

Da Ich Nach Erhalt Von Diesem Die Firma Verlassen Muss.

Also, dass könnte ein feiner Vorteil für Dich sein. Normalerweise bekommst Du einen Zettel, ob Du bestanden hast oder nicht. Das reicht für den AG aus, Du bist also mit Deiner Ausbildung an diesem Tag fertig. Das endgültige Ergebnis kommt Wochen später per Post nach Hause. Solltest Du jetzt ganz normal nach dem bestehen der Prüfung weiterarbeiten, ist das keine Azubizeit mehr!

Du hättest danach deinen Schreibtisch räumen müssen und hättest keine Tätigkeiten ausführen dürfen.

bitte mit Vorsicht lesen: Meines Wissens, hast Du jetzt dadurch ein Arbeitsverhältnis mit Deinem AG, informiere Dich mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, wenn Du bei der Firma bleiben möchtest.

Gruß

Aq!

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Servus,

Es Geht Um Die Ausbildung Zum Fachinformatiker / Systemintegration. Ausserdem Wurde Mir Nicht Gekündigt, Sondern Ich Werde Leider Nicht Übernommen.

Ich Habe Die Prüfung Wiederholt, D.h. Ich Musste Nur GH1 Nochmal Schreiben. Den Rest ( GH2, Wirtschaft & Sozialkunde, Dokumentation, Präsentation ) Hab Ich Gleich Beim 1. Mal Geschafft. Daher Fällt Dieser "MASSGEBENDE" Zettel Leider Aus. ;)

@ Aquano :

Hmmm. Ich Werde Mal Prüfen, In Wie Weit Das Zutrifft. Dann Würde Mir Ja Für Den Kompletten Januar Ein Festgehalt Zustehen. Das Wäre Ja Phänomenal. :marine Desweiteren Wäre Es Für Den AG Doch Ziemlich Schwierig, Mich Zu Kündigen, Wenn Ein Festes Arbeitsverhältnis Besteht, Oder ?

Noch Eine Frage : Meine Ausbildungsvertrag Wurde Eigentlich Nur Bis 01.01.05 Verlängert. Damit Bin Ich Doch Eigentlich Sowieso Kein Auszubildender Mehr, Oder ? Oder Verschiebt Sich Das Enddatum Automatisch ?

Viele Grüsse

Nr. 1

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Servus,

Es Geht Um Die Ausbildung Zum Fachinformatiker / Systemintegration. Ausserdem Wurde Mir Nicht Gekündigt, Sondern Ich Werde Leider Nicht Übernommen.

Ich Habe Die Prüfung Wiederholt, D.h. Ich Musste Nur GH1 Nochmal Schreiben. Den Rest ( GH2, Wirtschaft & Sozialkunde, Dokumentation, Präsentation ) Hab Ich Gleich Beim 1. Mal Geschafft. Daher Fällt Dieser "MASSGEBENDE" Zettel Leider Aus. ;)

@ Aquano :

Hmmm. Ich Werde Mal Prüfen, In Wie Weit Das Zutrifft. Dann Würde Mir Ja Für Den Kompletten Januar Ein Festgehalt Zustehen. Das Wäre Ja Phänomenal. :marine Desweiteren Wäre Es Für Den AG Doch Ziemlich Schwierig, Mich Zu Kündigen, Wenn Ein Festes Arbeitsverhältnis Besteht, Oder ?

Noch Eine Frage : Meine Ausbildungsvertrag Wurde Eigentlich Nur Bis 01.01.05 Verlängert. Damit Bin Ich Doch Eigentlich Sowieso Kein Auszubildender Mehr, Oder ? Oder Verschiebt Sich Das Enddatum Automatisch ?

Viele Grüsse

Nr. 1

Also wie gesagt, erkundige Dich und freue Dich nicht zu früh! Wenn Du dadurch ein festes Arbeitsverhältnis hast, gelten die normalen Kündigungsbedingungen, da Du keine Probezeit mehr hast

(Allerdings ob Du Dich jetzt in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befindest kann ich Dir nicht sagen, ich habe es irgendwo mal mitbekommen, als es um das Ende der Ausbildung ging). Wie es mit dem Gehlat aussieht weiß ich auch nicht.

Hinzukommt, dass Du wiederholt hast und nicht den "normalen" Prüfungsweg gegangen bist. Ich bin davon ausgegangen, dass Du mit der mündlichen Prüfung bestanden hast. Solltest Du aber von der IHK einen Bescheid haben, dass Du die GH1 geschafft hast, sollte das vergleichbar sein. Ein anwalt kann Dir sicherlich helfen.

Gruß

Aq!

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Die Ausbildung endet mit Bestehen der Prüfung. Und solange Du das nicht schriftlich hast, hast Du auch noch nicht bestanden.

1. Besteht man alle Prüfungen am Anfang bekommt man auch ein vorläufiges Ergebnis nach der mündlichen Prüfung, damit ist die Ausbildung abgeschlossen!

In seinem Fall ist zu klären, welche Dokumente er bekommen hat. Hat er ein vorläufiges Dokument, dass er seine Ausbildung bestanden hat, müsste dies reichen. Ist nur die Punktezahl der GH1 angegeben, könnte das schwierig werden.

2. Arbeitet man weiter, ist man nicht mehr in einem Ausbildungsverhältnis. Das wäre eine Sache für den Anwalt.

3. Die Ausbildungszeit endete am 1.1.05 um diese zu verlängern, muss ebenfalls eine vertragliche Regelung getroffen werden.

4. Würde ich mich lieber einmal kostenpflichtig beraten lassen, als wenn mich das ein Arbeitsverhältnis kosten würde. Daher mein Tipp in diese Richtung. Es kommt aber auf die Schreiben an, die er bekommen hat.

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In seinem Fall ist zu klären, welche Dokumente er bekommen hat.

Sagte er nicht, dass er noch nichts bekommen hat?

Bekommt er eine schriftliche Mitteilung (bestanden oder nicht bestanden), muss er diese dem Arbeitgeber vorlegen. Erst wenn er danach immer noch zur Arbeit geht, begründet sich daraus ein Arbeitsverhältnis.

Fachkundigen Rat bekommt man übrigens nicht nur beim Anwalt, sondern regelmäßig auch bei der zuständigen IHK. ;)

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Servus,

Wie Aquano Bereits Richtig Vermutete, Erhielt Ich

Das Endgültige Ergebnis Bereits Vor Mehreren Wochen.

Am 19. Januar ( + / - 1 Tag ) Habe Ich Die Beauftragte

Für IT Berufe In Frankfurt am Main Angerufen ( Ihren

Namen Wissen Die Leute Aus Frankfurt Sicher ) Und

Ihr Meine Situation Erläutert.

Diese Meinte Dann ( Am 19. Januar ! ), Dass Sie Noch Nicht

Mal Die Prüfungen Von Den PAs Auf Dem Tisch Liegen Hat.

Heisst, Es Dauert Noch. Finde Ich, Ehrlich Gesagt Dreist,

Wie Viel Zeit Sich Diese *piep* Lassen.

Viele Grüsse

Nr. 1

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Sorry, aber irgendwie sprichst Du in Rätseln.

Die IHK sagt, es dauert noch, und Du sagst, Du hast schon das entgültige Ergebnis? Verstehe ich nicht.

Im Übrigen hast Du ein Problem mit Deiner Shift-Taste (oder einen Krampf im kleinen Finger). Das musste jetzt mal sein. :floet:

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Servus,

Wie Aquano Bereits Richtig Vermutete, Erhielt Ich

Das Endgültige Ergebnis Bereits Vor Mehreren Wochen.

Am 19. Januar ( + / - 1 Tag ) Habe Ich Die Beauftragte

Für IT Berufe In Frankfurt am Main Angerufen ( Ihren

Namen Wissen Die Leute Aus Frankfurt Sicher ) Und

Ihr Meine Situation Erläutert.

Diese Meinte Dann ( Am 19. Januar ! ), Dass Sie Noch Nicht

Mal Die Prüfungen Von Den PAs Auf Dem Tisch Liegen Hat.

Heisst, Es Dauert Noch. Finde Ich, Ehrlich Gesagt Dreist,

Wie Viel Zeit Sich Diese *piep* Lassen.

Viele Grüsse

Nr. 1

Die Prüfungen laufen zumindest bei uns bis zum letzten Tag im Januar, vorher geschieht gar nix. Was Du jetzt bekommen hast und was nicht, verstehe ich leider auch nicht mehr...

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Anscheind hast Du ja, die anderen Teile in der letzten Prüfung bestanden und nur aktuell die GH1 wiederholt, das Ergebnis steht vorläufig ja schon etwas "länger" fest.

Ich würde jetzt bei der IHK anrufen und fragen, ob damit bescheinigt wird, dass Deine Prüfung bestanden ist.

Sollte dies so sein, würde ich den Anwalt anrufen, um Dich zu informieren, in welchem Arbeitsverhältnis Du stehst und was Du dann machen kannst.

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