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1 mal durchgefallen, wie formulieren.

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Leute,

ich habe beim ersten Anlauf die Prüfung nicht bestanden :( und muß jetzt einen Praktikumsplatz suchen die Prüfung werde ich erst im Sommer wiederholen.

Wie formuliere ich es am besten im Anschreiben? Hat mir jemand mal ein Beispiel wie so ein Anschreiben aussehen könnte?

:confused: :confused: :confused:

Danke im Vorraus.

Ich glaube nicht, daß es Pflicht ist, das zu erwähnen. Ansonsten wenn man frägt, warum die Prüfung ein halbes Jahr später erst stattfindet wie normal, einfach ehrlich antworten. Steht das gleich schriftlich im Anschreiben mit drin, könnte das manchem etwas bitter aufstoßen.

aber normalerweise gehört es mit rein, denn sonst machste dich strafbar. Ist wie wenn du ein Auto verkaufst, aber Mängel verschweigst.

Hallo BenjeAul,

kannst Du das bitte belegen?

Und zum Thema, ich würde es mit reinschreiben - ehrlich währt am Längsten.

Peter

Also wir haben das erst vor kurzem im Unterricht gelernt, in Wirtschaftslehre. Es gibt Sachen, die du verschweigen kannst(Schwangerschaft), aber dein Lebenslauf u.ä. muss vollständig sein. Ich suche dir auch wenn ich mal Zeit habe den dazu vorgesehenen Paragraphen raus, bzw google doch einfach mal.

Dein Lebenslauf muss natürlich vollständig sein. Aber hier ging es ja - so wie ich es verstanden habe - um eine Formulierung im Anschreiben. Der Lebenslauf war - wieder so weit ich es verstanden habe - davon nicht betroffen.

Peter

Hi,

@Benji

Der muss nicht "vollständig" sein.

Das scheitert schon an dem Wort "vollständig", da das jeder anderst definiert ...

Was du meinst ist, das man bei manchen Sachen nicht lügen darf, wenn dich z.B. beim Bewerbungsgespräch zur Krankenschwester jmd. fragt, ob du AIDS hast oder so.

cya

alligator

aber normalerweise gehört es mit rein, denn sonst machste dich strafbar. Ist wie wenn du ein Auto verkaufst, aber Mängel verschweigst.

Strafbar ? hmm, diesen Paragraphen findest du nicht und der Vergleich zum Autoverkauf hinkt siehe:

Arglistige Täuschung bei Kauf eines Gebrauchtwagens §§462, §§458 BGB

Allerdings muß man sagen, dass er auf die Frage nach der Prüfung, es dann nicht mehr verschweigen darf :

Eine arglistige Täuschung liegt insbesondere vor, wenn der Arbeitnehmer eine zulässige Frage des Arbeitgebers falsch beantwortet.

Überdenk nochmal bitte deine Aussage.

Nimm den Tipp von kingofbrain:

Im Lebenslauf: Erwähnen, reinschreiben

Im Anschreiben: Klug "umschiffen"

LiGrü

Michael (kreativer Anschreiber)

Archiv

Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr beantwortet werden.

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