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Geschrieben

Aloha!

Wie gesagt hab ich den Einstellungstest bei der Telekom bestanden, wurde angenommen und werde ab 1. September dort eine Ausbildung zum FiSi machen.

Nun kamen am Freitag die Unterlagen von der T-Com, samt Ausbildungsvertrag und einem Schreiben, auf dem etwas von einer ärztlichen Untersuchung stand, bei deren "Nichtbestehen" der Ausbildungsvertrag seine Gültigkeit verliert.

Leider steht da weder, wann diese Untersuchung stattfinden soll, noch was sie beinhaltet. Deswegen frag ich euch, ob das schon jemand hinter sich hat und mal bissl erzählen kann.

Ich tippe ja mal primär darauf, dass die da 'nen Drogentest, etc. machen.

Gruß,

Markus

Geschrieben

Also nur mal so:

Der Gesundheitscheck sollte für niemanden der den einstellungstest überstanden hat ein Problem sein! Der Arzt schreibt sich nur ein paar daten auf (Gewicht, größe) und du musst eine Urinprobe abgeben!

Wenn du nicht grad noch eine Lebenserwartung von 4 Jahren hast wegen irgendwelchen Krankheiten, solltest du den Test ohne Probleme schaffen!

Geschrieben
Also nur mal so:

Der Gesundheitscheck sollte für niemanden der den einstellungstest überstanden hat ein Problem sein! Der Arzt schreibt sich nur ein paar daten auf (Gewicht, größe) und du musst eine Urinprobe abgeben!

Wenn du nicht grad noch eine Lebenserwartung von 4 Jahren hast wegen irgendwelchen Krankheiten, solltest du den Test ohne Probleme schaffen!

Sind solche Gesundheitschecks eigentlich rechtens? Selbst wenn ich eine Lebenserwartung von 4 Jahren hab geht das meinen Arbeitgeber doch eigentlich nichts an oder?

Hmm hab grad mal im Ratgeber Recht nachgeschaut:

Darf eine Einstellungsuntersuchung auch gegen den Willen des Bewerbers vorgenommen werden?

-Nein. Die Untersuchung kann nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Die Einwilligung kann formlos erfolgen. Der Bewerber ist nicht verpflichtet, die Untersuchung durchführen zu lassen.

In welchen Fällen ist eine Einstellungsuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Untersuchung unter anderem

- für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz,

- für Personen, die im Lebensmittelbereich beschäftigt sind, nach dem Bundes-Seuchengesetz.

Geschrieben

Meistens ist es ja uch so, das nicht Deine Eignung für einen Beruf (Arbeitsplatz) festgestellt wird, sondern Dein Gesundheitszustand, VOR Beginn der Ausbildung.

Wenn du dann irgendwann mal behauptest, das die der Job Krankmacht, kann dir der AG beweisen, das du das schon vorher hattest, oder eben nicht.

Also nur eine Absicherung, des AG, das du ihm nicht deine alten Kriegsleiden unterschieben willst.

Ich kenn so Einstellungsuntersuchungen vorallem aus Bereichen, in denen schwere Körperliche Arbeit oder Gesundheitsgefährliche Stoffe vorhanden sind.

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