Veröffentlicht 14. April 200520 j Hi @ll, hab mal ne Frage: Darf man das Berichtsheft während der Arbeitszeit schreiben oder muss man das zu Hause machen?? Danke Mana
14. April 200520 j Dürfen? Also ich machs einfach während der Arbeitszeit... wenn mans richtig macht kostet das keine 5min am Tag, das merkt nicht mal jemand... Ausserdem muss es ja eh vom Ausbilder unterschrieben werden... Der würde sich sicher bedanken wenn ich ihm damit am Sonntagnachmittag vor der Tür stehen würde...
14. April 200520 j So wie ichs grad im Kopf hab, sollte der Arbeitgeber Dir sogar die Zeit geben das Berichtsheft im Betrieb zu schreiben... Weiß es aber nimmer genau, kann auch sein das ich mich irre...
14. April 200520 j hör nich auf den ******* was zirri sagt! also was soll das? das berichtsheft ist nicht nur für die prüfung gedacht! außerdem soll es sowas geben wie "wöchentliches vorlegen beim ausbilder". das Berichtsheft ist ein rechtskräftiger beweis was du alles gelernt hast (hättest haben sollen)! Also macht man das auch ordentlich!!! @ Topic: Ich machs auch wärend der Arbeit. Aber da gibts andere Gründe für: Ich hab daheim kein einzigstes Officeprogramm (brauch ich net) und mein drucker is qualitativ schrott! (brauch net mehr) Wärend der Schulzeit nehm ich mein laptop mit und schreib des zueg und durcks halt bei mir aus, danach kanns zwar nurnoch n archeologe entziffern aber wayne
14. April 200520 j @manajoe Da würde ich am sichersten meinen Ausbilder fragen... Grundsätzlich erlaube ich es meinen Azubis und fordere es sogar von meinen Praktikanten. LiGrü Michael (auch Ausbilder)
15. April 200520 j Hallo, Also ich schreibe meine Berichte immer während der Arbeitszeit... mfg Chrisa
15. April 200520 j Der Betrieb stellt Dir meistens die Zeit, aber vorher bitte nachfragen. Bei mir ist es genauso, Freitagmittag geht es immer in die Ausbildungswerkstatt und dort wird dann der Nachweis für die letzte woche geschrieben. Bei uns wird das handschriftlich gefordert in Normschrift. Dauert also doch ein bißchen mehr als 5 min. Aber die meisten Ausbilder sehen dass schon ein, dass man dafür lieber ein wenig Zeit opfert aber dann der Azubi es ordentlich hat. Gruß djmcflow
15. April 200520 j Also ich habe auch keine Probleme damit, meine Berichte inner Firma zu schreiben... Ich halte es genauso, dass ich gegen Freitag Nachmittag meine Berichte schreibe und das klappt auch ganz gut
15. April 200520 j Hu, Wir bekommen wöchentlich 20 Minuten dafür zur Verfügung gestellt. Eine derartige Regelung lässt sich eventuell auch mit deinem Ausbilder treffen. Shrek
15. April 200520 j Mich wundert das niemand hier erwähnt hat das dir der Betrieb die Zeit geben muss! Du must die Gelegenheit haben das Berichtsheft während der Arbeitszeit zu führen.
15. April 200520 j Mich wundert das niemand hier erwähnt hat das dir der Betrieb die Zeit geben muss! Du must die Gelegenheit haben das Berichtsheft während der Arbeitszeit zu führen. Korrekt, das ist in der Ausbildungsordnung so vorgesehen... § 6 Berichtsheft Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
15. April 200520 j Also eben war hier noch ein Kommentar von Bimei, der ist jetzt weg... Trotzdem mal eine URL zur Ausbildungsordnung der IHK Frankfurt. In 95% der Fälle werden die IHKs ähnliche Ausbildungsordnungen haben. http://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/berufsbildung/ausbildung/ausbildungsordnung/VO_Fachinformatiker.pdf Siehe §13 Das als Antwort auf die Quellenfrage...
15. April 200520 j Schreibst Du bitte dann auch noch, wo genau das steht? Link 1 (Von einer IHK) 4. Der Auszubildende führt den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit im Betrieb. Link 2 (Von der IG Metall) Du hast das Recht, das Berichtsheft während der Arbeitszeit zu führen Link 3 Die Berichtshefte dürfen übrigens während der Arbeitszeit geführt werden. Was versteh' ich denn jetzt wieder falsch :confused: Ich bin mir ganz sicher etwas in der Ausbildungsordnung gelesen zu haben wie "Dem Auszubildenen muss Gelegenheit gegeben werden das Berichtsheft während der Arbeitszeit zu führen"
15. April 200520 j @ Derlyn Wunderst Du Dich auch gerade über die fehlenden Beiträge von Bimei? Da ist wohl dem Admin aufgefallen, daß er Unrecht hatte und er wollte es nicht der ganzen Welt offenbaren Egal
15. April 200520 j Da ist wohl dem Admin aufgefallen, daß er Unrecht hatte und er wollte es nicht der ganzen Welt offenbaren Egal Nee, ist nicht egal, ich hatte hier eine Murksanzeige meiner Beiträge und das nicht nur hier. Sorry. Siehe §13 Das als Antwort auf die Quellenfrage... Du schriebst etwas von § 6, darum die Nachfrage. Da vermutete ich eine betriebliche Ausbildungsordnung, es sei denn Du meintest die der Schorsteinfeger.
15. April 200520 j Nee, ist nicht egal, ich hatte hier eine Murksanzeige meiner Beiträge und das nicht nur hier. Sorry. Browserwechsel? Du schriebst etwas von § 6, darum die Nachfrage. Da vermutete ich eine betriebliche Ausbildungsordnung, es sei denn Du meintest die der Schorsteinfeger. OK, ist angekommen Einigen wir uns auf unentschieden
15. April 200520 j Was versteh' ich denn jetzt wieder falsch :confused: Jeder Ausbildungsberuf hat eine eigene Ausbildungsverordnung, ein Link von Dir führt glaube ich zu der von Informatikkaufleuten. Darum auch meine Nachfrage, es macht wenig Sinn, hier jemand mit einer für ihn nicht gültigen Aussage zum Chef rennen zu lassen. *grummel* schon wieder Murks... *nochmal abschick*
15. April 200520 j Browserwechsel? Vielleicht hab ich eine tolle Verschlüsselungstechnik entdeckt, die nur ich dann sehen kann und die ich nicht nochmal bewusst hinbekomme. Nicht nachvollziehbar für mich, sah jedenfalls aus wie codierter Kabeljau. OK, ist angekommen Einigen wir uns auf unentschieden Sagen wir, Du warst auf dem richtigen Weg, nur etwas ungenau und ich hab mal wieder böse nachgefragt. Nachtrag für die Mitlesenden, sich wundernden: Ich hatte den allgemeingültigen Gesetzestext zum Führen von Berichtsheften zitiert, der das Führen während der Arbeitszeit (bzw. im Betrieb) nur mit viel Interpretation zulässt.
15. April 200520 j Vielleicht hab ich eine tolle Verschlüsselungstechnik entdeckt, die nur ich dann sehen kann und die ich nicht nochmal bewusst hinbekomme. Nicht nachvollziehbar für mich, sah jedenfalls aus wie codierter Kabeljau. Bei mir sah es gut aus, vielleicht bist Du ja kurzzeitig von Aliens entführt worden, die in einer virtuellen Welt eine Nachricht an Dich senden wollten. Und Du hast sie einfach gelöscht *kopfschüttel* Sagen wir, Du warst auf dem richtigen Weg, nur etwas ungenau und ich hab mal wieder böse nachgefragt. Verdammt, ich dachte ich könnte wenigstens ein mal nicht der Verlierer sein
4. Mai 200520 j Nachtrag für die Mitlesenden, sich wundernden: Ich hatte den allgemeingültigen Gesetzestext zum Führen von Berichtsheften zitiert, der das Führen während der Arbeitszeit (bzw. im Betrieb) nur mit viel Interpretation zulässt. Nur weil ich das Thema gerade mit jemandem durchgekaut habe belebe ich den Thread mal wieder, ich denke ich kann da etwas Klarheit schaffen. Hier die Ausbildungsordnung für Fachinformatiker: http://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/berufsbildung/ausbildung/ausbildungsordnung/VO_Fachinformatiker.pdf Dort ist unter §13 Eindeutig geregelt dass die Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit (also Arbeitszeit wenn man so will, wobei man ja nicht arbeitet sondern ausgebildet wird ): [..] Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen [..] Das Gesetz wiederum schreibt vor, dass die Ausbildungsnachweise nach den Regelungen der Ausbildungsordnung geführt werden müssen.
21. September 200618 j Ich moecht diesen Thread nochmal beleben, weil ich gerade ein Problem dieser Art habe. Mein Chef hat mir letztens gesagt, ich solle doch die Berichtshefte ausserhalb der Arbeitszeit fuehren. Da ich ja ueberall und immerwieder hoere, dass es aber geregelt ist, dass der Azubi sie waehrend der Arbeitszeit machen soll, weiss ich nun nicht was Sache ist. Ich hab schon auf den IHK Seiten von mir (IHK Bonn) geschaut, aber dort keine Ausbildungsverordnung gesehn. Nach genauerem Suchen fand ich den Ausbildungsvertrag (den ich auch habe) und da steht wohl auch was drauf (als Anhang) jedoch ohne den Zusatz, dass es waehrend der Arbeitszeit geschehen soll. ISt das nun der ganze Text, oder ein Ausschnitt? Weiss da einer mehr? Wenn es nicht explizit drinsteht, stehts wenigstens implizit drin?
21. September 200618 j Wir schreiben das immer im Geschäft, wenn mans täglich macht ist das ja in 2 Min. erledigt! Haben da so ein Zeiterfassungsprogramm aus welchem dann auch das Berichtsheft generiert wird. Wenn wir Berufschule hatten, schreibe ich das Berichtsheft immer am ersten Tag nach meinem Schulblock
21. September 200618 j Machs auf der Arbeit. Im Notfall in der Mittagspause. Das kostet maximal 3 Minuten pro Tag.
21. September 200618 j Darum gehts mir ja nicht. Die 5 Minuten kann ich ja so oder so mal entbehren, bin nur die letzte Zeit aufgrund eines wichtigen Projektes und vielen Kunden nicht dazu gekommen (jaja ich weiss, klingt wie Ausrede, aber ist nunmal so), und muesste einige nachschreiben (4 Monate etwa). Das dauert dann schon seine Zeit.... darum gehts mir...
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