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BaB, BaFög usw. in der Ausbildung


tschakka

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Hallo,

ich fange am 1.8. ne Ausbildung zum FiSi an.

Im Moment hab ich ne Stelle fest, die ich jeden Tag mit dem Auto erreichen könnte. Da gibts allerdings "nur" 450 € Brutto im 1. Jahr.

Bin aber schon 23 und würd ganz gerne langsam mal raus aus dem Haus meine Eltern :D

Habe auch noch sehr gute Aussichten auf ein paar weiter einfernte Stellen, die dann einen Wohnungswechsel mit sich bringen würden.

Jetzt meine Frage:

Kann mir jemand schildern welche Beihilfe ich bekommen kann? Bin wie gesagt 23. Hab gelesen das meine Eltern nicht über einen Freibetrag von 2300 € und ein paar gequetschte kommen dürfen.

Also meine Eltern verdienen sicher nicht schlecht aber auch nicht so viel dass sie mich finanziell untersützen können. Ausserdem hab ich noch 3 kleine Brüder , von denen einer ne Ausbildung macht, einer als Aushilfe arbeitet und einer noch zur Schule geht. Wohnen alle noch zuhause.

Hat das Prozedere schon jemand hinter sich gebracht und kann mir sagen was ich bekommen kann und wo ich dafür hin muss?

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arbeitsamt (ggf. umzugskosten, übergangsgeld, vgl. sgb II u. III), bürgeramt....

dann hängts davon ab, was du verdienst und von deinen festen ausgaben. gez-befreiung müsste für einen azubi kein problem darstellen.

kindergeld

bab

wohngeld

und da gibts bestimmt noch tausend weitere kleine dinge.

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ob dein Eltern gut verdienen und ob das reicht dich zu unterstützen, ist SEHR subjektiv... stell nen Antrag wenns soweit ist bzw. lass das durchrechnen, ob du berechtigt bist was zu bekommen.

Ich wollte jetzt nich unbedingt die Vermögensverhältnisse meiner Eltern preisgeben aber bisher ist es immer so gelaufen (Beihilfen für Bücher usw.) das meine Eltern keine Unterstützung bekommen haben weil sie zu viel verdienen.

Allerdings nicht genug um mir jeden Monat Geld zu geben (was ich auch gar nicht möchte - bin immerhin 23 und hab schon seit ich fertig bin mit der Schule kein Geld mehr von meinen Eltern "verlangt" - naja, essen und trinken geben sie mir freiwillig :) ).

Mein Vater ist selbstständig und er und sein Partner zahlen sich jeden Monat einen bestimmten Betrag aus. Wird dieser Betrag zur berechnung genommen oder der tatsächliche Gewinn des Unternehmens geteilt durch 2?

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Vielleicht sollte man überlegen ob man alles selber finanzieren und nicht alles von Vater Staat bekommen wollen. Wenn du unbedingt raus willst dann musst du es halt selber finanzieren. Das ist meine Meinung

MFG Tobias

Pfff... und was würdest du machen? :P

Mal im Ernst.. die Firmen die weiter weg sind haben ja auch eindeutig den besseren Eindruck gemacht. Die in der Nähe ist halt ein kleiner Betrieb mit 2 Chefs und wie ich das gesehen hab 3 Azubis...keine fertig ausgebildeten FiSi´s...

und Chef meinte auch das er gute Leute gerne übernehmen würde, es aber bis jetzt nicht gemacht hat. Ausserdem gibts weniger Kohle.

Du würdest natürlich die vermeindlich schlechtere Stelle nehmen um Vater Staat nicht auf der Tasche zu liegen?

Also die Stellen die leider weiter weg sind, würde ich auf jeden Fall bevorzugen - alein schon weil der Chef da eine eindeutige Tendenz zur Übernahme gezeigt hat (Wenn meine Leistung stimmt natürlich).

ALLES - ist ausserdem übertrieben. Die paar Kröten die ich mit höchster Wahrscheinlichkeit bekommen kann...

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Ich meinte ja auch, dass man sich danach entscheiden sollte was du eben auch gemeint hast und nicht erstmal die staatlichen Leistung zu wissen. Wenn das Geld reicht dann zieh halt dahin und mach die Ausbildung. Aber was ist wenn du es später bereuhen tust und lieber in der Heimat bleiben willst. Vielleicht ist es sogar günstiger die Stelle mit Auto, Bahn, Bus und so weiter zu erreichen.

Naja nichts für Ungut

MFG

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Hi,

also ich habs hinter mir, hab BAB beantragt -> abgelehnt, Widerspruch eingelegt -> abgelehnt.. dann Wohngeld beantragt -> abgelehnt, weil ich Anspruch auf BAB hab. Wenn du genaueres wissen willst, kannst mir gerne PM schreiben. Will hier auch ungern die Vermögensverhältnisse meiner Eltern preisgeben. ;)

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Bin wegen Ausbildung umgezogen, hab eine Lehre hinter mir und bin nun in der nächsten als FiSi, bekomme Ausbildungsvergütung, nicht gerade viel (400 € Brutto) und zusätzlich bekomme ich noch ALG2 . Auch nicht viel aber man kommt irgendwie über die Runden. Mein altes Arbeitsamt hat meine Umzugskosten übernommen. Für den Zuschuss hier musste ich allerdings ordentlich nerven bis die endlich zugestimmt haben. Einfach mal anfragen wie das ist. Wenn das deine 1. Ausbildung ist haste ja auch Anspruch auf BAB. Viel Erfolg.

Halligalli

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Tagchen zusammen,

nun muß ich meinen Senf auch mal dazu abgeben, weil ich weiß wie nervig es ist, sämtlichen Formularen hinterher zu rennen.

Also wenn es deine 1. Ausbildung ist hast du anspruch auf BAB, solltest du das nichts bekommen, hast du noch immer die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. ABER beides zusammen geht nicht.

mit BAB kenn ich mich leider nicht aus, da ich ja schon meine 2. Ausbildung mache.

Aber ein paar Tips zum Wohngeld:

- denk wirklich an jede Bestätigung die von deinem Chef bekommen kannst (Ausbildungsbescheinigung, Lohnbescheinigung, Fahrtweg)

- wenn du einen weiten Fahrtweg hast unbedingt mit angeben und die Beamten damit nerven. Diese Zählen als Werbungskosten und werden von deinem Bruttoverdienst abgezogen.

- Mache keine falschen Angaben. Wenn die etwas herausbekommen, darfste alles zurück zahlen + Zinsen.

tjoo das war das wesentlich erstmal.

GEZ befreit bist du leider nur, wenn du Sozialhilfe empfängst. Wer das festgelegt hat, hat keine Ahnung was ne Ausbildung kostet :)

Also falls noch Fragen auf kommen sollten, nur zu.

MfG

CrazyER

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Tagchen zusammen,

[...]

GEZ befreit bist du leider nur, wenn du Sozialhilfe empfängst. Wer das festgelegt hat, hat keine Ahnung was ne Ausbildung kostet :)

Also falls noch Fragen auf kommen sollten, nur zu.

MfG

CrazyER

Das ist übrigens mal grober Unfug...

Die Möglichkeit sich von der GEZ befreien zu lassen hat man, wenn man nicht zuviel aber auch nicht zu wenig verdient. Hierbei wrid JEDES Einkommen (auch Zahlungen von Eltern, Unterstützungen in Form von Lebensmitteln etc.) berücksichtigt, man muss außerdem seine laufenden Kosten angeben. Damit rechnen die dann rum, und wenn herauskommt, dass man im Endeffekt weniger Geld hat als ein Sozialhilfeempfänger gilt die Aussage als unglaubwürdig, es wird nicht geglaubt dass man davon Leben kann, d.H. es wird unterstellt dass man be*******en will. (Wenn man mal davon absieht dass im BAFöG steht dass man von weniger Leben kann ist das auch durchaus OK)

Man muss also mehr haben als ein durchschnittlicher Sozialhilfeempfänger, darf jedoch auch nicht mehr haben als das (zu der Zeit wo ich es gemacht habe) 1,5 fache eines solchen.

Kann eigentlich fast jeder Azubi mit spitzem Bleistift ausrechnen und so hinbiegen dass es passt, Faustregel: erstmal ohne monatliche Kosten (nur Miete) zusammenrechnen und dann solange nachweisbare monatliche Kosten (Miete ist Pflicht, ansonsten bieten sich an: Telefon, Internet...) dazunehmen bis es in den Bereich fällt.

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  • 3 Wochen später...

hab mich mal wegen der BAB erkundigt...

man bekommt (zumindest hier wo ich wohne) nicht mehr als 507 €. alles zusammen. sprich die ausbildungsvergütung wird nur auf 507 € aufgestockt und auch nur wenn kein einkommen der eltern angerechnet wird. und davon ist alles zu zahlen. miete, essen etc...

was noch hinzukommen kann ist geld für fahrkarten zum ausbildungsbetrieb. und geld für heimfahrten wenn die eltern nicht in der gleichen stadt wohnen.

und das alles auch nur wenn man nen eigenen haushalt hat. wohnt man bei den eltern hat man keinerlei anspruch auf BAB.

wie man von 507 € allerdings vernünftig lebenleben soll ist mir schleierhaft und warum man als hartz 4 empfänger mehr geld bekommt auch..aber naja...

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Das ist übrigens mal grober Unfug...

Zeiten ändern sich. ;) Seit dem 01.04.2005 gilt:

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört. Befreit werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte, wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wird:

1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes:

Aktueller Sozialhilfebescheid

2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches):

Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung

3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches:

Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden.

4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:

Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen

5. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben:

Aktueller BAföG-Bescheid

6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes:

Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27 e BVG

7. a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung:

Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“

b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist:

Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“

8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können:

Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“

9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften:

Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB oder dem BVG

10. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird:

Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG

Dem Antrag muss der Bewilligungsbescheid/Schwerbehindertenausweis in beglaubigter Kopie beigefügt werden.

Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.

Wird der Antrag vor Ablauf eines gültigen Befreiungsbescheides gestellt, wird der Beginn der neuen Befreiung auf den Ersten des Monats nach Ablauf der Frist festgesetzt.

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Hatte vor ein paar Tagen nen Termin mit nem Berufsberater. Ich habe vor der Ausbildung auch schon ne schulische Ausbildung zum Mathematisch-Technischen Assistenten gemacht.

Das heisst es gib kein BaB.

BaFög gibt es auch nicht - ist nur für Schüler.

Wohngeld gibts vom Sozialamt - dafür verdienen meine Eltern dann leider zu viel (allerdings zu wenig um mich irgendwie unterstützen zu können).

Unterm Strich hat der Mann mir versichert, dass ich nichts vom Staat bekommen kann. Ich sollte in der Verwandschaft nach nem Zinslosem Darlehen fragen.... :rolleyes:

Schon enttäuschend.. jetzt kommts nur darauf an ob die weiter entfernten Betriebe mir genug zahlen, dass ich mir nen Umzug bzw. ne Wohung leisten kann... Also mit 450 € Brutto kann ich das haken.

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mh mit 450€ im monat ist wirklich nicht zu spassen jedenfalls nicht wenn man noch was von seinem leben haben will .... auch wärend der ausbildung ....

aber es giebt in schwerin noch was tolles da bekommt man wärend der ausbildung strom und wasser (ich denke mal bis zu einem bestimmten wert) "geschenkt" dh. nurnoch mietkaltzahlungen is zwar mit 450 € nicht umbedingt zu schaffen aber wenn man sich irgentwo noch was holt (wochenendjobs/teilzeitjobs) denke ich das es auch für dich möglich ist umzuziehen ausbildung zu machen und auch noch "leben" zu können

und was die beim BaFög amt rumspinnen is sowieso der hammer....

ich habe kein bafög geld bekommen weil mir anscheinent das praktikum fehlte nu hab ichs und bekomme immernoch nix Oo

irgentwas stimmt da nicht :(

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Gewerbe nebenbei? Vater ist Selbstständiger? Und dann noch Beihilfen vom Staat??? :confused: Sind wir im Schlaraffenland?

Unter diesen Voraussetzungen sind Beihilfen kaum möglich.

Das mag sich im ersten Augenblick schön anhören. Aber das mein Vater selbstständig ist heisst noch lange nicht das er Geld hat (Firma gehts momentan nicht _ganz_ so gut).

Und mein Gewerbe beschränkt sich auf die Netzwerkbetreuung am Woe bei 1-2 Firmen. Wenn das überhaupt so funktioniert. Weil wenn mal was schwerwiegenderes unter der Woche sein sollte, müssen die wieder auf ihre alten IT-Deinstleister zurückgreifen. Also ich bleibe selbstständig - werde aber wohl nur alle paar Wochen-Monate mal nen Auftrag haben der sich auch am Woe regeln lässt.

Schlaraffenland ist definitiv anders! ;)

P.S.: Wenn ich genau wüsste das ich mich durch die paar Aufträge die noch bleiben, mein Leben finanzieren kann, würd ich auf de Hilfe vom Staat KAC***! Freiwillig tu ich mir den bürokraten Schwachsinn ganz bestimmt nicht an...

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Pfff... und was würdest du machen? :P

Mal im Ernst.. die Firmen die weiter weg sind haben ja auch eindeutig den besseren Eindruck gemacht. Die in der Nähe ist halt ein kleiner Betrieb mit 2 Chefs und wie ich das gesehen hab 3 Azubis...keine fertig ausgebildeten FiSi´s...

und Chef meinte auch das er gute Leute gerne übernehmen würde, es aber bis jetzt nicht gemacht hat. Ausserdem gibts weniger Kohle.

Du würdest natürlich die vermeindlich schlechtere Stelle nehmen um Vater Staat nicht auf der Tasche zu liegen?

Nein, jeder wuerde die für ihn vermeindlich bessere Stelle nehmen OHNE dem Staat auf der Tasche zu liegen

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das mit dem "auf der Tasche liegen" hat sich ja erledigt. Gibt nix vom Papa Staat. Jetzt muss ich meine Jobsuche, als erstes Kriterium, davon abhängig machen wieviel man bezahlt :(

Wenn die Bezahlung stimmt (es also genug ist um zu überleben inkl. Wohnung) dann kann ich schauen ob die Stelle wirklich was für mich ist.

Ich hab mal ca. 200-250 € für ne kleine 1-Zimmer-Absteige eingeplant und wahrscheinlich nochmal ca. 100 € für Sprit (zur Arbeit & nach Hause ab und zu am woe). Kindergeld würde ch von meinen Eltern bekommen.

Ich denke mal so 550-600 € Brutto Ausbildungvergütung wäre dann das Hauptkriterium für die Ausbildung...

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Ich denke mal so 550-600 € Brutto Ausbildungvergütung wäre dann das Hauptkriterium für die Ausbildung...

Da wuerden mir aber auf Anhieb eine Menge anderer Kriterien einfallen, wie zB.

- betr. Umfeld

- betr. Klima

- Qualität der Ausbildung

- Chef

und und und

aber bei deiner einsicht und vorallem einstellung wuensche ich dir folgenden ausbildungsplatz:

1 Lj. 1200 EUR

2 Lj. 1600 EUR

dafuer Mobbing, 70 h Wochen und so weiter,

dass Gehalt fuer das 3. Lj. ist dann eh egal, dann

biste schon eingeliefert

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:D

Ich hab mal ca. 200-250 € für ne kleine 1-Zimmer-Absteige eingeplant und wahrscheinlich nochmal ca. 100 € für Sprit (zur Arbeit & nach Hause ab und zu am woe). Kindergeld würde ch von meinen Eltern bekommen.

Ich denke mal so 550-600 € Brutto Ausbildungvergütung wäre dann das Hauptkriterium für die Ausbildung...

Hm, versuchs doch mal mit ner WG, dann geht es auch billiger...

Achja, und wenn Du den Betrieb gefunden hast, der Dir im 1. Lehrjahr die Ausbildungsvergütung zahlt, dann gib mir die Adresse. Vielleicht krieg ich dann dort auch nen Job... Meine Forderung sind nur bescheidene 5000 EUR netto und ein Firmen-Ferrari... :D, :D, :D, :D

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also ich bekomme 550€ im 2 lehrjahr

bezahl davon eine 2zi wohnung

und fütter meinen freund+kind durch

dazu bekomme ich kindergeld+meine tochter kindergeld und mein freund 300€ erziehungsgeld ( er ist in der erziehungszeit)

wenn das geld eng wird geh ich putzen

aber ich wär viel zu stolz was vom staat zu nehmen

und wir leben nicht schlecht

also machs dir nicht zu leicht ;)

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