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Gewichtung in der Ergänzungsprüfung


Randomuser

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aus dem Text der Verordnung über die Berufsausbildung in den IT-Berufen, §15, Abs. 8:

Ein oder 2 EInzelergebnisse liegen über 29 aber unter 50 Punkten: Sie können die Prüfung durch eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem der Prüfungsbereiche mit nicht ausreichenden Ergebnissen noch bestehen...

...In der Ergänzungsprüfung können 100 Punkte erreicht werden. Die in der schriftlichen Prüfung erreichte Punktzahl wird doppelt gewichtet, die in der Ergänzungsprüfung erreichte Pun****ahl einfach. Wenn dadurch das Gesamtergebnis 50 Punkte erreicht, ist die schriftliche Prüfung bestanden.

Was bedeutet das denn? Doppelt gewichtet? Ich habe in der GH 1 36 Punkte im schriftlichen erreicht. Wieviel Punkte muss ich denn nun in der Ergänzungsprüfung erreichen, nach der oben genannten Regelung?

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Das kommt darauf an, wieviel Punkte du in GH2 und Wiso bekommen hast. Alle Prüfungsteile zusammen müssen im Endergebnis zu 50 Punkten führen, wobei die Ganzheitlichen zu je 40 % und Wiso mit 20 % gewertet wird.

Bei der MEPR musst du die (36 Punkte*2+Punkte in der MEPR)/3 rechnen.

Als Beispiel: Hast du in GH2 und Wiso je genau 50 Punkte erreicht, musst du in GH1 auch die 50 Punkte haben. Dann musst du die Nachprüfung mit 79 Punkten machen. (72+79)/3=50,3 Punkte

Hast du aber in den anderen beiden Prüfungsteilen mehr Punkte, kannst deine GH1 damit teilweise ausgleichen und musst dementsprechen weniger Punkte in der MEPR erreichen.

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Du kannst die Punktzahl, die du in deiner MEPr erreichen musst um Prüfungsteil B zu bestehen, folgendermassen errechnen:

Berechnungsformel:

Punkte GA1 * 0,4 + Punkte GA2 * 0,4 + Punkte WISO * 0,2 = Gesamtpunkte

50 - Gesamtpunkte = Punkte, die zum Bestehen fehlen

Punkte, die zum Bestehen fehlen * 3 = Punkte, die eine MEPr zusätzlich erbringen muss

Punkte, die eine MEPr zusätzlich erbringen muss / 0,4 = Punkte umgerechnet auf Gewichtung (GA1)

Punkte, die eine MEPr zusätzlich erbringen muss / 0,4 = Punkte umgerechnet auf Gewichtung (GA2)

Punkte, die eine MEPr zusätzlich erbringen muss / 0,2 = Punkte umgerechnet auf Gewichtung (WISO)

Punkte GA1 + Punkte umgerechnet auf Gewichtung (GA1) = Punkte, die eine MEPr in GA1 liefern muss

Punkte GA2 + Punkte umgerechnet auf Gewichtung (GA2) = Punkte, die eine MEPr in GA2 liefern muss

Punkte WISO + Punkte umgerechnet auf Gewichtung (WISO) = Punkte, die eine MEPr in WISO liefern muss

Beispiel:

Punkte GA1: 30

Punkte GA2: 43

Punkte WISO: 76

(MEPr ist hier also in GA1 oder GA2 möglich.)

30 * 0,4 + 43 * 0,4 + 76 * 0,2 = 44,4

50 - 44,4 = 5,6

5,6 * 3 = 16,8

16,8 / 0,4 = 42

16,8 / 0,4 = 42

(16,8 / 0,2 = 84)

30 + 42 = 72

43 + 42 = 85

(76 + 84 = 160)

Prüfungsteil B ist in diesem Fall also bestanden, wenn

- in einer MEPr in GA1 mindestens 72 Punkte erreicht werden oder

- in einer MEPr in GA2 mindestens 85 Punkte erreicht werden

Grüße, Pseudo

PS: Die obenstehende Formel habe ich aus einer Darstellung der Berechnung übertragen.

Zu finden im Handbuch zur Abschlussprüfung IT-Berufe; Hasenbein, Hardi / Heinrich, Andreas; 2. Auflage, 2003; Winklers Verlag, Darmstadt.

Das Buch kann ich jedem wärmstens empfehlen! Insbesondere bei der Vorbereitung auf den gesamten Prüfungsteil A hat mir dieses Buch sehr geholfen.

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GA1: 30

GA2: 43

WISO: 76

Beispiel MEPr GA1: 69

GA1 neu: (30 * 2 + 69) / 3 = 43

Gesamt: 43 * 0,4 + 43 * 0,4 + 76 * 0,2 = 49,6

Das reicht aber nicht! Wird das aufgerundet? Ich glaube nicht...

Beispiel MEPr GA1: 72

GA1 neu: (30 * 2 + 72) / 3 = 44

Gesamt: 44 * 0,4 + 43 * 0,4 + 76 * 0,2 = 50

Das hingegen passt genau! :cool:

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GA1: 30

GA2: 43

WISO: 76

Beispiel MEPr GA1: 69

GA1 neu: (30 * 2 + 69) / 3 = 43

Gesamt: 43 * 0,4 + 43 * 0,4 + 76 * 0,2 = 49,6

Das reicht aber nicht! Wird das aufgerundet? Ich glaube nicht...

Doch, das müsste aufgerundet werden. Ist halt entsprechend knapp. Aber was willst du, hast doch bestanden!?

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Ab *,5 wird meines Wissens aufgerundet.

Nicht alle IHKn runden kaufmännisch (z.B. Arnsberg)!

Und Zitate Prüfungspage:

1. Sie haben in diesem Prüfungsteil ein Ergebnis zwischen 49.5 und 50.0 Prozent erzielt. In der Regel haben Sie damit bestanden, weil die meisten IHKs kaufmännisch runden.

Von einigen IHKs (z. B. Arnsberg, Hamburg) ist jedoch berichtet worden, dass unterhalb von 50 Punkten, also beispielweise mit 49.8 Punkten, auf mangelhaft befunden wird, also dieser Prüfungsteil nicht bestanden ist.

2. Wenn Sie die Option "Zehntelnoten" wählen, werden Noten mit Nachkommastelle angezeigt. Benutzt wird der Schlüssel der IHKs Stuttgart und Rheinhessen. Es gibt daneben noch mehrere andere Benotungstabellen. Zehntelnoten sind vor allem im süddeutschen Raum in Gebrauch, leider aber mit unterschiedlichen Schlüsseln. Beinahe unglaublichen Unfug scheinen einige IHKs in Bayern zu praktizieren (München, Passau, Bayreuth), wo z. B. die Note 2.5 als "gut" gewertet wird. Ein weiteres Ärgernis liegt darin, dass viele Tabellen nicht festlegen, zu welcher Notenstufe diejenigen Punktezahlen gehören, die zwischen zwei Schwellen liegen. Die Krönung leistet sich hierin die IHK Heilbronn. Dort zählt man bis 30 Punkte zu Ungunsten des Prüflings und verfährt darüber genau umgekehrt.

Zum "Runden" siehe auch http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=65889 und div. andere Threads.

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Also doch IHK-abhängig...

Fazit: Wirklich sicher bestanden bei allen IHKs hätte man in diesem Fall nur ab 72 Punkten.

Vielleicht sollte man den Notenrechner entsprechend anpassen. Man könnte ja dann jeweils dazuschreiben, dass evt. auch die geringere Punktzahl (hier also 69 Punkte) zum Bestehen reicht.

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Vielleicht sollte man den Notenrechner entsprechend anpassen. Man könnte ja dann jeweils dazuschreiben, dass evt. auch die geringere Punktzahl (hier also 69 Punkte) zum Bestehen reicht.

??? Genau das wird doch durch den oben zitierten Text auf der Seite getan. Und einstellen kannst Du genau das durch Anwählen der Funktion "Zehntelnoten".

Was fehlt denn da noch?

gruss, timmi (mit Verständnis-Problemen)

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Das Problem sind nicht die Zehntelnoten sondern die Zehntelpunkte...

Der Notenrechner rundet diese auf ganze Punkte.

Beispiel mit obigen Werten:

Aus 49,6 Punkten werden 50 Punkte, sodass 69 Punkte in der MEPr reichen würden.

Das ist aber nicht bei allen IHKs so. In obigem Fall hätte man erst mit 72 Punkten in der MEPr den Prüfungsteil B mit glatten 50 Punkten bei allen IHKs sicher bestanden.

Grüsse, Pseudo

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Also doch IHK-abhängig...

Fazit: Wirklich sicher bestanden bei allen IHKs hätte man in diesem Fall nur ab 72 Punkten.

Vielleicht sollte man den Notenrechner entsprechend anpassen.

Diese und andere Fragen habe ich mir auch schon gestellt. Es hat sich ueber die Jahre gezeigt, dass man besser eine Hauptvariante programmiert, die bei der grossen Mehrheit zutrifft. Sobald man davon abweicht, kommt es zu Irriationen und es hagelt mehr oder dusselige Fragen, wie (sorry) auch Deine, denn auf das Rundungsproblem wurde ja im Begleittext extra hingewiesen, womit wieder einmal belegt waere, dass solche Texte in der Regel nicht gelesen werden. Im uebrigen wuerde es keinen Sinn machen, eine zusaetzliche Option einzubauen, weil Prueflingen meist nicht bekannt ist, wie ihre jeweilige IHK rundet.

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Diese und andere Fragen habe ich mir auch schon gestellt. Es hat sich ueber die Jahre gezeigt, dass man besser eine Hauptvariante programmiert, die bei der grossen Mehrheit zutrifft.

Hmm, wäre es nicht noch besser eine Variante zu bauen, die ein für alle Fälle sicheres Ergebnis bringt? :D

Sobald man davon abweicht, kommt es zu Irriationen und es hagelt mehr oder dusselige Fragen, wie (sorry) auch Deine, denn auf das Rundungsproblem wurde ja im Begleittext extra hingewiesen, womit wieder einmal belegt waere, dass solche Texte in der Regel nicht gelesen werden.

Naja, die Hinweise im Einleitungstext und in der Version History sind aber nur recht dürftig...

Die in der Version History angekündigte Info-Seite ist da schon besser. Schade ist nur, dass diese bei einem entsprechenden Ergebnis lediglich nach "Schritt 1" angezeigt wird. In den Dialogmeldungen mit den nötigen MEPr-Punktzahlen und nach "Schritt 1a" wird auf das Rundungsproblem nicht weiter hingewiesen...

Im uebrigen wuerde es keinen Sinn machen, eine zusaetzliche Option einzubauen, weil Prueflingen meist nicht bekannt ist, wie ihre jeweilige IHK rundet.

Eine weitere Einstellung macht sicherlich keinen Sinn, aber eine Erweiterung des Textes der MEPr-Dialogmeldungen, denke ich, schon.

Da der Begleittext, wie du schon angemerkt hast, meistens nicht gelesen wird, wäre es doch nicht schlecht, wenn an den entscheidenden Stellen nochmal kurz darauf hingewiesen würde, oder?

Im Endeffekt ist das ganze Problem eigentlich keins und daher auch diese Diskussion irrelevant, weil die errechnete Punktzahl nur eine grobe Orientierung dafür sein kann, welche Leistung man in der MEPr zum Bestehen des Prüfungsteils B erbringen muss. In der Praxis wird man ja ohnehin versuchen deutlich mehr Punkte zu erreichen... ;)

Grüsse, Pseudo

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Hmm, wäre es nicht noch besser eine Variante zu bauen, die ein für alle Fälle sicheres Ergebnis bringt? :D

Ein Satz mit "waere", wie schoen...

Wir hatten doch festgestellt, dass die Wertungsregeln IHK-spezifisch sind, ja?

Also ist eine Loesung fuer alle Faelle unmoeglich. Man koennte hoechstens eine Fallunterscheidung machen. Das Dumme ist nur, der User kann sie mangels Wissen der Interna seiner IHK nicht entscheiden.

Es hat darum keinen Sinn, so etwas zu implementieren, und ich finde auch nicht unbedingt, dass man IHKs, die von den tradierten Rundungsregeln zu Ungunsten der Prueflinge abweichen, beruecksichtigen sollte.

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