Veröffentlicht 18. Oktober 200519 j Guten Morgen erstmal. Zu meiner Frage: Es hat mich gestern leicht verwirrt, als ich im netz bei ner fahrschule gelesen hab, dass ich mit dem Führerschein Klasse B (also ohne Anhängerschein) nur anhänger bis zu einer zulässigen gesamtmasse von bis zu 750 kg fahren darf. Da meine Fahrleherin damals gesagt hat, dass ich unseren anhänger(zulässige gesamtmasse 1000kg) mit unserem auto (leergewicht 1200kg) fahren darf, habe ich mal im netz gesucht.. das ergebnis war dieser gesetzestext: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) kann mir jetzt jemand sagen, ob ich den fahren darf oder nicht?
18. Oktober 200519 j Zulässige Gesamtmasse des Hängers ist kleiner als Leergewicht des Zugfahrzeugs. Zusammen nicht über 3500 kg. Also würde ich spontan ja sagen, aber mit vorbehalt, dass der Hänger den sonstigen Anforderungen entspricht. (also ungebremst, nur eine Achse, etc.)
18. Oktober 200519 j Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, soferndie zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) Quelle Also müsste deine Fahrlehrerin recht haben
18. Oktober 200519 j danke.. ich bin nicht so die leuchte im gesetzestexte lesen.. drum hab ich dann doch lieber nochmal gefragt..
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