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klage beim Verwaltungsgericht


Freaky1981

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe im Juni'05 meine Prüfung zum Fachinformatiker / Systemintegration abgelegt.

Ich habe sie auch bestanden, Gott sei dank, aber mit einem Ergebniss was mich aufgrund meiner Prüfungsdurchführung nicht zufriedenstellte.

Der Prüfer stellte Fragen über den Aufbau eines Gerätes von nem anderen Hersteller.

Nunja, ich habe einen Widerspruch eingelegt.

Heute habe ich dann eine Antwortbekommen, die da hieß

" Trotz erneuter überprüfung ihrer Ergebnisse konnten wir keine Fehler feststellen"

Toll oder ? Da hätten sie gleich drunter schreiben können

" Dieses schreiben wurde machinell geschrieben....".

Nunja ich würde jetzt gerne weiter gehen, und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen, jedoch habe ich mir gedacht, das ich vielleicht mal hier frage, ob sich jemand schon mal mir solch einem Thema auseinander gesetzt hat.

Wenn ja würde ich mich freuen, wenn wir über dieses Thema mal schreiben könnten.

Für Ratschläge über Anwälte die sich mit diesem Thema beschäftigen wäre ich auch sehr dankbar.

Gruß Freaky 1981

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Wie wo ist das Problem ?

Ich meine wenn sich jemand damit zufrieden stellt das er bestanden hat bitte schön.

Problem war folgendes.

Ich habe einen Projekt über eine VoIP Anlage gemacht.

Diese bestand aus 3 Teilen, der Anlage selber einem Shelf und den Telefonen.

Die ist von der Firma Siemens, und mein Projekt bestand darin, die netztechnische Analyse durchzuführen.

Sprich, welche Ports welchen Codec, welche Compression eigentlich jede Art der Kommunikation aufzuzeichnen und auszuwerten.

Sie haben mich z.B. ungelogen 10 min darüber ausgefragt was das Shelf ist . ICh habe versucht ihnen zu erklären, das es sich um ein Baugruppengehäuse handelt.

Dieses kann man vergleichen mit einem PC-Gehäuse In dem man nur PCI Karten nachrüsten kann. Und in dieses , kann man div Baugruppen einstecken.

So nun wollten die ganz genau wissen was das ist wie das Funktioniert etc. Also habe ich auch das anhand von einem PC erklärt. Aber das reichte ihenen nicht.

Dann kam noch die Bemerkung, "Ich habe schon andere VoIP Präsentationen gehört, da war das nicht so ..."

Aber bei aller Liebe, muß ein Elektriker wissen, wie der Fernseher funktioniert der an der Steckdose steckt ? Oder der Beamer oder gar der PC ?

und mich deshalb allein 10 Minuten auszufragen finde ich als nicht gerechtfertigt. Abgesehen davon das meine Gesamte Mündliche Prüfung knapp 50 Minuten ging.

Dies war nur ein Grund von mehreren die ich in meinem Wiederspruch aufgezählt habe.

Zu all dem Übel habe ich dann im Mündlichen Teil von den 3 Kriterein die es gibt jeweils 3/10 Punkten bekommen.

Dies hat sich dann auf mein Gesamtergebnis so ausgewirkt, das ich 1 Punkt an der 2 vorbei bin.

bis einschließlich 80 Pkt. = 3 ab 81 ne 2...

Gruß Freaky

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Hi,

Ich meine wenn sich jemand damit zufrieden stellt das er bestanden hat bitte schön.

Sicher nicht! Ich wollte damit ausdrücken, dass man sich bitteschön nicht darauf verlassen soll nur über sein Projekt gefragt zu werden. Man soll gefälligst auch über den Tellerrand schauen und auch mit solchen Fragen umgehen können. Ich habe deinen Post so verstanden, dass du etwas "projektfremdes" gefragt wurdest, und da nich zu sagen kontest.

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Wir hatten das Thema Widerspruch schon ein paar Mal...

Da Du nicht durchgefallen bist hast Du praktisch keine Chance hier was raus zu holen. Und dass man Dich zur Funktionsweise einer Baugruppe befragt die Du in Deinem Projekt nennst ist auch völlig legitim. Das gehört in den Bereich "Beherrschung des Projekthintergrunds". Als FiSi hast Du ein übergreifendes und natürlich auch technisches Wissen nach zu weisen.

Ich würde mir das Geld für das Gericht und den Anwalt sparen. Eine Rechtsschutz wird auch nicht zahlen, da Du ( als befriedigender bestandener FiSi ) keine "hinreichende Aussicht auf Erfolg der Klage" haben wirst. Zumal Du im Fachgespräch ( es gibt keine "Mündliche" ;) ) ja offensichtlich mangelhaft abgeschnitten hast. Ein "ordentlicher" PA notiert sowohl die Fragen an Dich sowie auch Deine Antworten. Wenn die Kammer auch hier die Noten geprüft hat hast Du ebenfalls schlechte Chancen, da dies durch einen anderen PA oder durch den Juristen der Kammer geschieht ( soweit ich weiss ... als einfacher Prüfer bekommen wir solchs Geplänkel nicht mit es sei denn wir haben den Prüfling direkt gehabt ).

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Hallo,

bei mir wars in der Sommerprüfung so, dass ich auch über Dinge gefragt worden bin die nichts mit meinem Projekt zu tun hatten. Bin da teilweise auch ganz schön ins schwitzen gekommen. Hab zwar auch bestanden..:mod: aber nich so die Bombe:rolleyes: ....Hab mich auch gefragt was das nun für Fragen sind...

Aber es is jedem so gegangen das auch externe Projektfragen gestellt wurden....der eine wusste eben mehr un der andere weniger... und wenn ich weniger weiss is das mein persönliches pech..Und ich denke nicht das du mit einem Anwalt durchkommst... dennoch :uli das du das vorhast

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"Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann."

(Ausbildungsverordnung)

Ich denke wenn dein PA meint, dass zu Wissen was ein Shelf ist und wie der funzt etc. zum fachlichen Hintergrund gehört, dann hast du keine Chance....

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