Veröffentlicht 15. Januar 200619 j hallo, folgende ausgangssituation: ich bin prüfer und habe vergangene woche prüfungen abgenommen. das sich aus der situation ergebende verfahren 'schwebt' noch, deshalb bleibt die kammer 'anonym'. in meinem 'nachbarausschuss' hat sich folgende geschichte abgespielt: der betreffende prüfling hat den teil b bestanden. (gepriesen sei wiso und die prüfungsordnung). der prüfling war das letzte jahr krank geschrieben und wurde nur zur prüfung zugelassen, weil sein ausbildungsbetrieb im insolvenzverfahren steckt. seine dokumentation wurde mit 50 punkten bewertet. jetzt kommt die eigentliche geschichte: prüfling tritt auf und gibt bekannt, er hat keine folien und auch keine power-point präsentation. computerabsturz, bla, bla... der pa berät sich kurz und hält rücksprache mit kammer. (in diesem bezirk ist es üblich, das bei prüfungsterminen immer ein mitarbeiter der abteilung berufsbildung anwesend ist). die kammer und der pa entscheiden, den prüfling keine präsentation halten zu lassen, mit der begründung er habe als hilfsmittel ohp und beamer angegeben. das fehlen der hilfsmittel lasse ein 'referat' und keine 'präsentation' erwarten. also: präsentation: 0 punkte. das anschliessende fachgespräch war (dann logischerweise?) auch nicht sehr erfreulich und wurde mit 25 punkten bewertet. folge prüfling durchgefallen. meine frage ist nun, hat es bei anderen pa's schon den fall gegeben dass ein prüfling keine präsentation halten durfte aufgrund fehlender hilfsmittel? api
15. Januar 200619 j prüfling tritt auf und gibt bekannt, er hat keine folien und auch keine power-point präsentation. computerabsturz, bla, bla... [...] die kammer und der pa entscheiden, den prüfling keine präsentation halten zu lassen, mit der begründung er habe als hilfsmittel ohp und beamer angegeben. das fehlen der hilfsmittel lasse ein 'referat' und keine 'präsentation' erwarten. also: präsentation: 0 punkte. Ich bezweifle stark, dass dieses Vorgehen vor einem Verwaltungsgericht länger als 2 Minuten standhalten wurde. Die IHK kann zwar, als "zuständige Stelle" die hiesigen Prüfungen organisieren. Aber dabei hat sie stets die übergeordneten Vorschriften zu beachten. Und dort ist die 15-minütige Präsentation festgeschreiben. Btw., ich habe auch wenig Verständnis füe einen Fachinformatiker (oder Diplomanten oder Doktoranden ...), der nicht regelmässig Sicherungskopien seiner Abschlussarbeit(en) anlegt. gruss, timmi
15. Januar 200619 j Also ich spreche als vermeintlicher Prüfling: Sicherlich denke ich, dass ein derartiges Verhalten zu einem deutlichen Punktabzug führen sollte. Aber wenn ich dennoch vor dem PA erscheine und sei es ohne Präsentationsmittel, würde ich mir verbitten, dass der PA den Vortrag ablehnt. Das ich für bestimmte Bereiche natürlich keine Punkte erwarten kann, wäre mir klar, aber ein guter Vortrag ohne Mittel ist sicherlich mehr wert, als eine super optische Präsentation ohne fachlichen Inhalt. Auch im beruflichen Leben bin ich gezwungen improvisieren zu können. Da stell ich mich bei einer Verkaufsveranstaltung auch nicht hin und sage diese ab, weil der Beamer nicht funktioniert, sondern mache das Beste draus. Warum sollten denn die z.B. Messeveranstalter sagen "Hey, ich verbiete Ihnen das! Schließlich wollten Sie andere Mittel brauchen." ?
15. Januar 200619 j ich erinnere mich an einige Prüfungen in denen der Prüfling eigentlich einen Beamer hätte haben wollen und den dann von den Betrieben nicht bekam. Aber *ALLE* Prüflinge hatten OHP Folien als Ausgleich dabei und haben teilweise hervorragende Ergebnisse präsentiert. Ein FiSi ohne Datensicherung ist fachlich ein Witz ... da gebe ich timmi Recht. Aber ich teile ebenfalls seine Befürchtung dass das Vorgehen ( auch wenn ich es moralisch teile ) rechtlich anfechtbar sein könnte. Ohne jegliches Mittel eine Präsentation halten zu wollen ist praktisch unmöglich, ich hätte jedenfalls ein qualifiziertes Handout erwartet. Sag mal Bescheid wie das weitergeht ... das interessiert mich
15. Januar 200619 j @api Aus meiner dürftigen juristischen Sicht war es falsch, ihn nicht "präsentieren" zu lassen. Ich habe schon gute Präsentation mit Flipchart gesehen Das dürfte auch das Verwaltungsgericht so sehen - meine Meinung. Wir haben einen Helden - der KEIN Wort gesagt hat (nur Schimpfwörter) gemütlich 15 Minuten + X sprechen (schweigen und schimpfen) lassen. Dann haben wir ihm darauf begründete 0 Punkte gegeben. Meiner Ansicht nach die sicherere Variante :floet:
15. Januar 200619 j Jup: Schliesse mich der meinung der Kollegen an. Prüfling ist zur Prüfung erschienen. Die Angaben der benötigten Unterlagen sind schon bei Prüfungsanmeldung erfolgt und stellen sicher eher Maximalforderungen (-wünsche, wenn ich an den Beamer denke) dar, keineswegs aber Minimalforderungen mit dem Zwang, diese dann auch zu nutzen. Man kann auch gut Präsentieren, ohne Vorbereitung (sprich : morgen und übermorgen und mittwoch und ... - denkt sich gerade der Dozent) Ergo: Das gibt bestimmt Ärger, sofern der Prüfling natürlich Klage erhebt.
15. Januar 200619 j sehe ich auch so. Ich bin ja nicht dazu verpflichtet, es so abzuhalten. Wenn ich dann als Alternative die Flipchart benutze oder frei spreche, dann ist das meine Sache. Ob ich es gut rüberbringe oder schlecht kommt halt dann drauf an. Aber sicherlich mehr als 0 Punkte. Von daher hätte ich ihn mal gewähren lassen. Entweder er hätte es verbockt, oder er hätte was schönes dahergebracht Ein Kollege hat so etwas ähnliches aber auch mal veranstaltet. Der sit auch ohne Folien rauf. Allerdings mit der Begründung, er hätte kein Geld für die Folien gehabt Kann mich gar nimmer genau erinnern, wie das ausgegangen ist. Glaub aber das er auch ned antreten durfte. Da ich weiß, wo er grade beschäftigt ist, schicke ich ihm mal ne Mail rüber und frage ihn.
16. Januar 200619 j In unserem Projektantrag heisst es: "Geplante Präsentationsmittel". Wenn ein Prüfling Beamer plant und nachher mit OHP präsentiert, kann ich auch nichts machen. Gleiches gilt meiner Meinung nach für den zugegebenermaßen "krasseren" Fall, dass sowohl Beamer als auch OHP nicht zum Einsatz kommen. Bei uns gibt es aber immer noch die Hilfsmittel Flipchart und Pinwand - und damit lässt sich auch präsentieren. Vor dem Verwaltungsgericht wird der Prüfling gute Chancen haben.
16. Januar 200619 j hallo, ich sehe das schon genauso. ich habe mich über die kollegen im nachbar-pa gewundert. die kammer wird uns auf dem laufenden halten, wie der fall weiterläuft. allerdings denke ich dass es keine klage geben wird und die sache im sand verlaufen wird. api
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