Veröffentlicht 13. Februar 200619 j Hallo, hab da so ein kleines "Problem". Ich bin zur Zeit Arbeitssuchend. Ich kann am Mittwoch bei einer Firma anfangen zu arbeiten hab allerdings nur die mündliche zusage aber auch schon einen Arbeitsbeginn gesagt bekommen also werd ich da dann wohl nen Vertrag bekommen. So nun mein eigentliches Problem ich war heute bei einem Vorstellungsgespräch bei einer anderen Firma wo ich eigentlich lieber hin würde. Nun sagen die mir aber erst am Mittwoch bescheid. Wie schaut das nun aus wenn ich am Mittwoch bei der einen Firma schon arbeiten gehe, sich dann aber am Mittwoch auch heruasstellt, dass die andere Firma mich auch haben will komm ich dann bei der ersten Firma problemlos wieder raus oder gehe ich mit beginn der Arbeit einen Vertrag ein? Es wäre ja noch kein schriftlicher aber es gibt ja auch mündliche. Ich kann natürlich der 1. Firma jetzt noch nicht absagen weil am schluss steh ich komplett ohne da. Hoffe mir kann da wer helfen. gruß Kero
13. Februar 200619 j ja das weis ich nocht nicht so genau weil ich ja wie gesagt noch keinen Vertrag hab.
13. Februar 200619 j bedürfen Arbeitsverträge nicht prinzipiell der Schriftform? oder war das nur bei der Ausbildung so? edit: "Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Wird lediglich ein mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen auszuhändigen." (IHK Lübeck) Generell muss aber die Willenserklärung bewiesen werden. Sofern Du also nicht 100%ig zugesagt hast das du dort arbeiten willst, musst du die Stelle nicht antreten.
13. Februar 200619 j bedürfen Arbeitsverträge nicht prinzipiell der Schriftform? Nein, nur bei befristeten Arbeitsverträgen ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben (TzBfG). oder war das nur bei der Ausbildung so? Genau gesagt ist ein Ausbildungsvertrag kein Arbeitsvertrag, darum sind das zwei verschiedene Paar Schuhe. ;-) Wird lediglich ein mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen auszuhändigen." (IHK Lübeck) Korrekte gesetzliche Quelle ist § 2 Nachweisgesetz. Sofern Du also nicht 100%ig zugesagt hast das du dort arbeiten willst, musst du die Stelle nicht antreten. Darum geht es hier aber gar nicht. Kero soll/kann am Mittwoch eine Stelle antreten, bekommt für die andere mögliche Stelle aber erst am Mittwoch bescheid, ob er sie bekommt. @Kero Trittst Du die Stelle am Mittwoch an und hast noch keinen Vertrag, gilt für Dich die Probezeit und deren Kündigungsfrist nach BGB, solange nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Wochen (vorausgesetzt, es gilt in dem Betrieb kein Tarifvertrag, der etwas anderes regelt). bimei
13. Februar 200619 j beträgt die Kündigungsfrist dann trotzt Probezeit 2 Wochen? gruß KeroMagst du dich bitte mal auf einen Account einigen? Verwirrt nur beim Lesen, wenn du mit dir selber diskutierst. Danke. http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896BJNE063806377.html In der maximal 6monatigen Probezeit hast du eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
13. Februar 200619 j Magst du dich bitte mal auf einen Account einigen? Verwirrt nur beim Lesen, wenn du mit dir selber diskutierst. Danke. Sorry kommt nicht mehr vor der andere Account (Mafe) ist von nem Kumpel aber mein Browser bekommt es net gebacken ihn richtig abzumelden :floet: http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896BJNE063806377.html In der maximal 6monatigen Probezeit hast du eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Danke. hm das wird dann aber richtig knapp weil ich bei der Firma wo ich heute war am 01.03 anfangen müsste... gruß Kero
13. Februar 200619 j Danke. hm das wird dann aber richtig knapp weil ich bei der Firma wo ich heute war am 01.03 anfangen müsste... Es gibt dann immernoch die Möglichkeit den Vertrag "in beiderseitigem Einvernehmen" sofort zu lösen oder mit dem neuen AG einen um ein paar Tage verzögerten Beginn zu vereinbaren. Darum solltest Du Dir nicht zu viele Sorgen machen. ;-) bimei
14. Februar 200619 j oder frag doch einfach bei der Firma an und frag nach, ob die dir die Mitteilung nicht einen Tag früher machen könnten. Schildere die Situation und erkläre denen, dass du ungerne dem anderen Hoffnung machst um den dann eiskalt sitzen zu lassen. Kann dir höchstens Pluspunkte aber keine Minuspunkte geben und vielleicht ist das Problem damit gelöst
14. Februar 200619 j oder frag doch einfach bei der Firma an und frag nach, ob die dir die Mitteilung nicht einen Tag früher machen könnten. Schildere die Situation und erkläre denen, dass du ungerne dem anderen Hoffnung machst um den dann eiskalt sitzen zu lassen. Kann dir höchstens Pluspunkte aber keine Minuspunkte geben und vielleicht ist das Problem damit gelöst Das ist leider der frühst mögliche Termin hab denen mein Problem schon geschildert.... @Bimei das mit dem Arbeitsbeginn um paar Tage zu verschieben würde nicht gehen, da ich am 01.03 dann gleich zu nem 4 wöchigen Crashkurs müsste und den kann man nicht verschieben. Naja erstmal abwarten ob die mir morgen überhaupt zusagen. gruß Kero
14. Februar 200619 j und, wenn sie dir morgen, also am 15. zusagen, hast du 14 Tage Kündigungsfrist. Also zum 1. März. Passt doch! Oder rechne ich falsch?
14. Februar 200619 j und, wenn sie dir morgen, also am 15. zusagen, hast du 14 Tage Kündigungsfrist. Also zum 1. März. Oder rechne ich falsch? Wenn man am 01. März anfangen möchte, kündigt man aber nicht zum 01. März, sondern zum 28. Februar. ;-) bimei
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