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Projekt mit Auflage genehmigt: Ausführlichen Testbericht erstellen


HaSch

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Hallo alle zusammen,

mein Projektantrag wurde mit Auflagen genehmigt. Eine von diese Auflagen ist das Erstellen eines "ausführlichen Testberichts".

Jedoch fällt dieser Testbericht sehr lang aus, da zum Nachvollziehen viele Screenshots angefügt wurden. Bei der IHK Bielefeld ist die Doku-Länge auf 10 Seiten begränzt.

Jetzt meine Fragen:

Ist es OK, einen 30 Seiten Testbericht zu einer 10 Seiten Doku anzuhängen?

Kann beim Testbericht die Ich-Form und die Vergangenheitsform verwendet werden? Ansonsten ist eine Beschreibung, "wie ich was" gemacht habe schwierig zu formulieren.

Danke und Gruß

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Hallo alle zusammen,

Jetzt meine Fragen:

Ist es OK, einen 30 Seiten Testbericht zu einer 10 Seiten Doku anzuhängen?

Wenn die IHK keine Beschränkung des Anhangs vorgibt, generell ja. Meine IHK sagt z.B. das der Anhang nicht unnötig aufgebläht werden sollten. Ist alles in deiner testDoku notwendig? wenn ja, dann ist das halt so. Wenn nein, schmeiß das raus was evtl. doppelt drin ist oder nicht zwingend erwähnt werden muss.

Nur was eben notwendig ist.

Kann beim Testbericht die Ich-Form und die Vergangenheitsform verwendet werden? Ansonsten ist eine Beschreibung, "wie ich was" gemacht habe schwierig zu formulieren.

Ich = Pfui!

Guck dir mal z.B. diese Formulierung an: http://www.danielrued.com/fiae_testdokumentation/index.html

so könnte man es machen, ohne das "ich" ;-)

Ok, jetzt noch etwas Thread-hijacking, hab eine ähnlich Problematik. Muss ich dinge die mir angemerkt wurde, in meinem Fall die Abnahme, in der Zeitplanung berücksichtig werden? Das ist dann ja eine Abweichung zum eigentlichen Antrag oder nicht?

Wie stell ich sowas dann dar? Hab ein Soll-Ist Zeitvergleich am Ende meienr Doku,dort hätte ich dann bei der Abnahme Soll = 0 Stunden(war ja nicht geplant laut Antrag) und Ist= 3 Stunden.

Wäre das so ok?

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Danke dir, die Seite werde ich mir mal näher ansehen ...

Ok, jetzt noch etwas Thread-hijacking, hab eine ähnlich Problematik. Muss ich dinge die mir angemerkt wurde, in meinem Fall die Abnahme, in der Zeitplanung berücksichtig werden? Das ist dann ja eine Abweichung zum eigentlichen Antrag oder nicht?

Da sich durch die Auflagen der PA auch mein Projekt geändert hat, werde ich es auch in der Planung so schreiben, wie es die PA möchte. Also steht bei mir in der Planung schon Zeit für den Testbericht mit drin. Denn logischerweise fängt man ja erst mit der Planung an, wenn es genehmigt wurde... dass das in der Praxis natürlich nicht immer so ist, ist ja ne andere Geschichte :marine

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Eine von diese Auflagen ist das Erstellen eines "ausführlichen Testberichts".

Jedoch fällt dieser Testbericht sehr lang aus, [...]

Ich kann mir nur vorstellen, dass der PA die Test-Dokumentation mit dem Test-Konzept gemeint hat. Dann gehört in die eigentliche Doku nur das Grundgerüst des Testkonzepts mit einem Hinweis auf das vollständige Test-Konzept und -Protokoll im Anhang.

Also in der Doku z.B.: Testkonzept erstellt (Unit-Test, Modul-Test, Anschalt-Test, Integrations-Test ...); und im Anhang dann die Beschreibung der Testumgebung, die Testmatrix(en) und das Testprotokoll selbst.

gruss timmi

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Ich teste nur ein Software-Produkt mit dem Ziel, es zu verstehen und den Vertrieb zu schulen ...

In der Doku würde ich dann eine Zusammenfassung der Qualitätssicherungs-Tests schreiben, und im Anhang den Testbericht.

Der Testbericht ist allerdings im Endeffekt eine Anleitung, wie ich was geklickt habe (mit Screenshots). Natürlich auch mit Bewertung und Fazit pro Funktion. Aber die Anleitung zieht es sehr in die Länge.

Ist das denn zu empfehlen?

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Ich teste nur ein Software-Produkt mit dem Ziel, es zu verstehen und den Vertrieb zu schulen ...

Ich hoffe doch, dass das "Schulen" nicht Schwerpunkt Deines Projektes ist? Denn um zu "schulen" müsstest Du eigentlich neben der fachlichen Ausbildung auch noch eine pädagogische und didaktische haben. Und die sind nicht Bestandteil der FI-Ausbildung.

Daher würde ich es lieber "Einweisung" nennen. Schulung im eigentlichen Sinne ist es nämlich (mangels Ausbildung) keine.

Ansonsten verstehe ich eigentlich gar nicht, wie dieses Projekt genehmigt werden konnte. Welche Fachrichtung (und Wohnort!) bist Du denn eigentlich?

gruss, timmi

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Timmi kämpft auch weiterhin gegen Windmühlen (siehe anderer Thread^^)

Ich teste nur ein Software-Produkt mit dem Ziel, es zu verstehen und den Vertrieb zu schulen ...

In der Doku würde ich dann eine Zusammenfassung der Qualitätssicherungs-Tests schreiben, und im Anhang den Testbericht.

Der Testbericht ist allerdings im Endeffekt eine Anleitung, wie ich was geklickt habe (mit Screenshots). Natürlich auch mit Bewertung und Fazit pro Funktion. Aber die Anleitung zieht es sehr in die Länge.

Ist das denn zu empfehlen?

Dann reicht es doch wenn du eine Tabelle erstellst mit der Funktion, dem Ergebnis und einer Bemerkung, so hatte ich es z.B. bei meinen SharePoint Services

Funktion funktionsfähig Bemerkung

Portal öffnen ja -

Dokumente hinterlegen ja -

Termine eintragen ja -

Termine ändern nein weil bla bla

Wieso willst du den PA mit jedem Klick langweilen? Vorher ein Testkonzept erstellen(hast du ja sicher) und der Bericht sprich das Ergebnis ist dann eigentlich ein Klacks, weil du ja nur "strur" dein Testkonzept abarbeitest.

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ok, dann nenn ich es nicht schulen :)

Meine Tätigkeit in der Abteilung wird das Leiten von Workshops für Vertriebler sein, um denen unsere Software zu erklären.

Die Software, die ich jetzt teste, ist neu im Portfolio und einer muss sich auskennen. and that's me :rolleyes:

Meine Fachrichtung ist Systemintegration, bei der IHK Bielefeld (Paderborn)

Das Projekt wurde genehmigt, die Abteilung macht zum großen Teil nichts anderes, als Vertriebler einweisen. Hätte mich sehr gewundert, wenn das Projekt nicht genehmigt geworden wäre.

Auszug aus dem Projektantrag:

"Im Rahmen meines Projektes werde ich mich in das Produkt „RepliStor“ von EMC² einarbeiten, die Grundfunktionalitäten im Rechenzentrum praktisch testen und eine Kundendokumentation erstellen. Diese Kundendokumentation soll dem Vertrieb die Funktionsweise und Vorteile der Software näher bringen, sodass er beim Kunden den Bedarf erkennen und die Software vertreiben kann."

Hoffe, du verstehst jetzt, warum das Projekt genehmigt wurde.

BTW: immerhin ist es nicht "einen Windows-Server aufsetzen" :cool:

Meine Tests sind zum Teil eher Vorgangsbeschreibungen, eine solche Zusammenfassung wollte ich direkt in die Projektdoku stellen mit Verweis auf einen ausführlichen Testbericht.

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bin wie alle auch an der doku dran und will jetzt einige tests machen und dann halt eine testdokumentation machen und in den anhang hängen.

bin FIAE, mache ne gui-software die verschiedene funktionen für betriebsinterne geräte zur verfügung stellt.

das ganze wird in c++ mit devcpp geproggt.

jetzt die frage:

was für tests kann ich nach fertigstellung an meinem programm vornehmen?

mir fallen da nur sachen ein, wie: standardfunktionen auf funktionalität testen

falbeispiele(use-cases) aus bentuzersicht durchführen und auf funktionalität testen..

das ist find ich aber ein bisschen "lasch", gibts da nicht noch tolle sachen? :confused:

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eine GUI erfordert das korrekte Abfangen von falschen, ungültigen oder sonstwie unsinnigen Benutzer-Eingaben.

(Buchstaben wenn Zahlenwerte erwartet werden; sind negative Zahlen zulässig?; wird whitespace fälschlicherweise auch als Eingabe aufgefasst?)

Hilfreiche (!) Fehlermeldungen wären in diesem Fall zu prüfen.

Wenn deine Programm Konfigurations-Datein einliesst, musst du auch hier falsche Eingaben abfangen.

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[...] , die Abteilung macht zum großen Teil nichts anderes, als Vertriebler einweisen. Hätte mich sehr gewundert, wenn das Projekt nicht genehmigt geworden wäre.

Das Junctim habe ich jetzt aber wirklich nicht verstanden. Willst Du sagen, weil in dieser Firma nix anderes gemacht wird, deshalb muss das Projekt genehmigt werden?

Falls dem so ist, so ist das ein Irrtum. Ein Projekt muss gegen §15 der Prüfungsordnung bestehen. Dort sind die Kriterien festgeschrieben.

gruss, timmi

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eine GUI erfordert das korrekte Abfangen von falschen, ungültigen oder sonstwie unsinnigen Benutzer-Eingaben.

(Buchstaben wenn Zahlenwerte erwartet werden; sind negative Zahlen zulässig?; wird whitespace fälschlicherweise auch als Eingabe aufgefasst?)

Hilfreiche (!) Fehlermeldungen wären in diesem Fall zu prüfen.

Wenn deine Programm Konfigurations-Datein einliesst, musst du auch hier falsche Eingaben abfangen.

sehr gut, danke!

ja sinnige fehlermeldungen sind bereits vorhanden.wird alles abgefangen.

dann werd ich da mal ein paar fehlermeldungen provozieren ^^

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eine GUI erfordert das korrekte Abfangen von falschen, ungültigen oder sonstwie unsinnigen Benutzer-Eingaben.

Bist du sicher? Eine Plausibilitätsprüfung kann (/ sollte sinnvollerweise) zwar durchaus Bestandteil eines GUI sein - muss es aber doch nicht zwingend (per Definition), oder?

gruss, timmi (verwundert)

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dann werd ich da mal ein paar fehlermeldungen provozieren

Wie sonst willst Du denn testen??? Du testest schliesslich immer gegen Fehler - und nicht auf Funktionieren (ausser im reinen Anschalt-Test). Was, wenn nicht mögliche Fehler, sollte Deine Testmatrix denn sonst wohl enthalten?

Was verstehst Du eigentlich unter einem Test-Konzept? ;)

gruss timmi

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Das Junctim habe ich jetzt aber wirklich nicht verstanden. Willst Du sagen, weil in dieser Firma nix anderes gemacht wird, deshalb muss das Projekt genehmigt werden?

Ja, so meinte ich das ....

Falls dem so ist, so ist das ein Irrtum. Ein Projekt muss gegen §15 der Prüfungsordnung bestehen. Dort sind die Kriterien festgeschrieben.

Oh ha, da hab ich ja quasi Glück gehabt, denn ein Angebot und eine Inbetriebnahme gibt es ja bei mir in diesem Sinne nicht. Ist ja kein Projekt für einen Kunden, der Hardware oder Software haben will, sondern der Kunde ist der Vertrieb, und der will "einfach nur" informiert werden, was er verkaufen soll.

Also Danke an alle für die guten Tips :)

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sehr gut, danke!

ja sinnige fehlermeldungen sind bereits vorhanden.wird alles abgefangen.

dann werd ich da mal ein paar fehlermeldungen provozieren ^^

ich kenn dein Programm nicht, aber eigentlich sollte man auch auf Grenzwerte (extrem große oder kleine Werte) testen und zwar aus zweierlei Sicht:

1. Welche Grenzwerte führen zu ungültigen Ergebnissen, weil diese Werte-Bereiche in der Software nicht (korrekt) abgedeckt werden (können)?

2. Welche Grenzwert führen zu ungültigen Ergebnissen, weil durch sie der Werte-Bereich einer Variable verlassen wird.

Das erste Problem hat man möglicherweise garnicht, es tritt aber z.B. dann auf, wenn du zu irgendwelchen Zahlen (konstante) Vergleichswerte heranziehen musst und die Anzahl deiner Vergleichswerte endlich ist.

Letzteres dagegen ist aber bei umfangreichen Algorithmen nicht ganz trivial, kann mir momentan aber auch nicht vorstellen, dass der PA darauf Wert legt.

(in der BS hat man ja (leider) kein Mathe und die brauch man hier dringend)

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Bist du sicher? Eine Plausibilitätsprüfung kann (/ sollte sinnvollerweise) zwar durchaus Bestandteil eines GUI sein - muss es aber doch nicht zwingend (per Definition), oder?

Heute mit dem kleinen Hacke-Beilchen unterwegs? ;)

Natürlich kann eine GUI auch ohne sowas ihre Funktion erfüllen, aber wenn sie keine Fehler abfängt, würde ich dafür massiv Abzüge in der Wertung geben, da sowas im Sinne der Benutzerfreundlichkeit und -sicherheit (Datensicherheit und "materielle" Sicherheit, wenn z.B. Maschinen/Geräte angesteuert werden ) heute einfach selbstverständlich sein sollte.

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Oh ha, da hab ich ja quasi Glück gehabt, denn ein Angebot und eine Inbetriebnahme gibt es ja bei mir in diesem Sinne nicht. Ist ja kein Projekt für einen Kunden, [...], sondern der Kunde ist der Vertrieb,

Da wäre ich mal sehr vorsichtig! Ich will Dir ja keine Illusionen rauben; aber der genehmigende PA kann durchaus die Meinung vertreten haben, dass Du die Prüfungsordnung kennst (solltest Du ja schliesslich eigentlich auch!) und die nicht explizit im Antrag aufgeführten Punkte schon implizit vorhanden sind und in der Doku dann klar rauskommen werden.

Der PA begibt sich immer auf eine Gratwanderung, wenn er mit allzu vielen "Hinweisen" bereits einen Teil der Hausaufgaben des Kandidaten macht.

Zum Thema Kunde: Ein Projekt benötigt keinen Kunden. Die äquivalente Rolle dort ist der Auftraggeber. Dieser initiiert das Projekt und mit der Übergabe an ihn endet das Projekt. Ob der AG intern oder extern ist, das spielt für ein Projekt überhaupt keine Rolle. Die Begriffe Kunde und Auftraggeber werden hier fast täglich von irgendwem verwechselt. Du bist also in guter Gesellschaft. ;)

gruss timmi

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Heute mit dem kleinen Hacke-Beilchen unterwegs? ;)

Natürlich kann eine GUI auch ohne sowas ihre Funktion erfüllen, aber wenn sie keine Fehler abfängt, würde ich dafür massiv Abzüge in der Wertung geben,

Entschuldigung, wenn das falsch rüberkam. Aber das war wirklich nur als Lernfrage von mir gedacht gewesen. Für mich war ein GUI immer nur als die (Schnittstelle zur) grafische Oberfläche definiert. Und daher wollte ich gerne wissen, ob sich diese Definition inzwischen vielleicht geändert hat.

Das oben Beschriebene hätte ich als Plausibilitätsprüfung hinter einem GUI definiert. ... Und jetzt weiss ich immer noch nicht, ob das nun (noch) richtig ist oder nicht.

gruss, timmi (lernbegierig)

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Das oben Beschriebene hätte ich als Plausibilitätsprüfung hinter einem GUI definiert. ... Und jetzt weiss ich immer noch nicht, ob das nun (noch) richtig ist oder nicht.

Überlicherweise unterscheidet man zwischen der Oberfläche und dem funktionalem Kern einer Software.

Einfache Falsch-Eingaben (z.B. Buchstaben statt Zahlen) sind IMO zu trivial um sie im Kern abzufangen, das würde ich direkt in der Oberfläche machen.

Das befreit mich natürlich nicht davon gewisse Prüfungen auch im Kern durchzuführen, wobei die Prüfungen hier i.d.R weniger trivial sind (z.B. Grenzwerte überprüfen)

P.S. ich muss aber zugeben, dass ich die Sache aufgrund deiner Nachfrage selbst nochmal überdenken musste :)

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Da wäre ich mal sehr vorsichtig! Ich will Dir ja keine Illusionen rauben; aber der genehmigende PA kann durchaus die Meinung vertreten haben, dass Du die Prüfungsordnung kennst (solltest Du ja schliesslich eigentlich auch!)

Nach solchen Unterlagen wie Prüfungsordnung oder Anzahl der Seiten habe ich vergeblich auf der Homepage der IHK-Bielefeld gesucht. Ich kann mir schon gut vorstellen, dass der PA erwartet, ich wüsste das alles, aber woher soll ich es wissen, wenn selbst die IHK die Informationen nicht detailliert erläutert?

Und mein Ansprechpartner bei der IHK ist per Email und Telefon so unfreundlich, dass ich eine negative Auswirkung befürchte, wenn ich noch eine Email schreibe und eine Frage stelle :(

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Nach solchen Unterlagen wie Prüfungsordnung oder Anzahl der Seiten habe ich vergeblich auf der Homepage der IHK-Bielefeld gesucht.

Ich habe mich hier in Bonn auch schon ein paar Mal darüber gewundert, dass die Prüfungsordnung nicht im Downloadbereich zu finden ist. Sie ist ja schliesslich kein Geheimnis - im Gegenteil!

Die Form-Vorschriften sind allerdings eigentlich nie Bestandteil der Prüfungsordnung. Dazu geben die IHKn üblicherweise sogenannte Handreichungen an die Azubis raus, in denen all das genau erklärt wird. Hier ist die IHK Bonn vorbildlich: Die aktuelle Handreichung für die IT-Berufe hat z.B. inzwischen einen Umfang von 32 Seiten erreicht. Darin gibt es u.a. Hinweise zu den Themen:

  • Prüfungsstruktur
  • Bestandteile der Abschlussprüfung
  • Ablauf der Prüfung
  • Zeitplan zur Abschlussprüfung
  • Das Prüfungsverfahren
  • Allgemeine Hinweise zum betrieblichen Projekt
  • Anforderungen an das Projekt
  • Bearbeitungszeit
  • Projektinhalte
  • Projektantrag
  • Form des Projektantrags
  • Inhalt des Projektantrags
  • Genehmigungsverfahren
  • Anforderungskatalog für einen Projektantrag (Checkliste)
  • Projektdurchführung
  • Projektdokumentation
  • Bewertung der Projektarbeit/Projektdokumentation
  • Präsentation und Fachgespräch
  • Bewertung von Präsentation und Fachgespräch
  • Bewertungsmatrix für die Projektdokumentation
  • Bewertung Präsentation und Fachgespräch
  • Noten- und Punkteschlüssel zur Bewertung der Prüfungsleistungen

gruss timmi

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Danke soweit schon mal ...

Jetzt habe ich noch ein Problem. Ich soll neben dem ausführlichen Testbericht noch ein Pflichtenheft erstellen.

Ich weiß, dass in einem Pflichtenheft stehen muss, wie ich die Ziele des Lastenheftes umsetzen will.

Jetzt teste ich aber doch lediglich eine Software, um dem Vertrieb die Funktionen näher zu bringen. Was soll ich in das Pflichtenheft schreiben?

Außerdem sind alle Pflichtenhefte, die ich bis jetzt gesehen habe, sehr lang (über 20 Seiten). Wie soll ich einen solchen Umfang in der Zeit schreiben? Allein der Testbericht plus Doku dauert ja theoretisch schon die 35, die das ganze Projekt dauern soll. Wie bitte denkt der PA, dass ich noch ein Pflichtenheft erstellen soll?

Bin gerade etwas verzweifelt. Ich glaube, der PA ist sich nicht im Klaren, was er von mir verlangt - wie viele Seiten ich schreiben soll. :(:(:(

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