SchnittenP Geschrieben 10. April 2006 Geschrieben 10. April 2006 Hi, und zwar ist die Aufgabe folgende, zu den Fällen die unten stehen soll ein Kommentar abgeben werden, da ich es nicht überprüfen kann, wäre es nicht schlecht ich könnte meine antworten mit den Euren Meinungen vergleichen Danke schonmal.. --------------------------------------------------------------------- 1. In einem Einzelhandelsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Angestellte auf urlaub verzichtet, dafür aber 10% Gehalt über dem Tarifvertrag bekommt. 2.Ein Gewerkschaftsmitglied verlangt für alle Gewerkschaftsmitglieder eine Sonderzahlung von 150 EUR in Tarifverhandlungen. 3. Ein Arbeitgeber kündigt einem Mitarbeiter, weil er der Gewerkschaft beiteten will. 4. In einem Arbeitsvertrag wird ein Gehalt vereinbart, dass 5% über dem Tariflohn liegt. Er soll 3 Jahre unabhängig von weiteren tariflichen Bestimmungen gleich bleiben 5. Welche Auswirkung hat der Kündigungsschutz auf die Kündigung von Schwerbehinderten ? 6. Ein Angestellter, der seit 4 Monaten im Betrieb ist bewirbt sich für den Betriebsrat 7. Ein Lohnbuchhalter nennt am Stammtisch die Gehälter der Geschäftsleitung 8. Beim Ausscheiden aus einem Forschungslabor der chemischen Industrie verlangt der Firmeninhaber von dem Chemilaboranten, dass er für die nächste Zeit nicht in der gleichen Branche tätig sein wird. 9. Ein KFZ- Mechaniker repariert in seiner Garage die autos von Kunden seines Chefs, die er abgeworben hat. Nach Kenntniss der Sachlage will der chef die Herausgabe des Gewinnes. ----------------------------------------------------------------------- meine Ideen zu1) 10% Gehalt über dem Tarifvertrag ist ok, aber darf er deswegen auch auf den urlaub verzichten ? bin ich nicht ganz sicher zu2) keine Ahnung zu3) AN hat das Recht einer Gewerkschaft bei zu treten zu4) weiss ich auch nicht zu5) Schwerbehinderte erhalten eine Sonderstellung und haben Sonderstellung vor den anderen AN zu6) man kann sich erst nach min. 6 Monaten für den Betriebsrat bewerben zu7) er darf das nicht machen, da er Treue/verschwiegenheitspflichtig ist gegenüber des AG zu8) nach dem Arbeitsverhältnis ist das egal was der AN macht und wo er sich bewirbt zu9) ist ok, da der AN dem Wettbewerbsverbot unterliegt ... Okay ... wenn ich was falsches oder gar nichts gesagt hab dann berichtigt mich bitte... würde mir sehr helfen *g* !! Vielen dank !! Grüsse
bimei Geschrieben 10. April 2006 Geschrieben 10. April 2006 4. In einem Arbeitsvertrag wird ein Gehalt vereinbart, dass 5% über dem Tariflohn liegt. Er soll 3 Jahre unabhängig von weiteren tariflichen Bestimmungen gleich bleiben zu4) weiss ich auch nicht Das sind sog. AT-Angestellte, rechtlich erstmal ok. Beachtet werden sollte, dass lt. geltender Rechtssprechung (BAG) ein Abstand von mind. 15% zur höchsten Gehaltsstufe als AT-Gehalt einzuhalten ist. Okay ... wenn ich was falsches oder gar nichts gesagt hab dann berichtigt mich bitte... würde mir sehr helfen *g* !! Vielen dank !! Deine Antworten sind teilweise etwas mager, z.B. beantwortest Du nicht die Auswirkung des Kündigungsschutzes auf die Kündigung von Schwerbehinderten. ;-) bimei
SchnittenP Geschrieben 10. April 2006 Autor Geschrieben 10. April 2006 dass die noch weiter ausgeführt werden ist ja klar, ich wollte ja nur mal in Stichworten dazu schreiben was meiner Meinung nach die Antwort ist
Der Kleine Geschrieben 10. April 2006 Geschrieben 10. April 2006 Vielleicht noch ein paar Denkansätze, da deine Begründungen nicht weitgenug gehen: 1.) Bundesurlaubgesetzt schreibt Mindesturlaub vor - damit nichtig 2.)dürfte so ohne weiteres OK sein - verlangen kann er viel - Nichtgewerkschaftsmitglieder werden meist die Auswirkungen der Tarifverhandlungen spüren, weil die AG gnädig sind. 3.) Ist sicher so nicht erlaubt. 4.)Dürfte IMO nur funktionieren, einerseits wie Bimei schrieb unter der Massgabe, daß der Tariflohn nicht über dieses Gehalt steigt und der AN innerhalb des Tarifrechtes fällt. Wenn der AN nicht unter Tarifrecht fällt, ist es eh egal. 8.) Wenn im Arbeitsvertrag nicht ein Wettbewerbsverbot vereinbahrt ist, und dann auch nur, sofern der AN sein Geld auch anders verdienen kann, bzw. der Ag eine Ausgleichszahlung leistet. *PS: Habe die einzelnen Antworten nicht nachgeforscht, dürfte aber meines Wissens in der rechtssprechung so gahandhabt werden. Sofern nicht, wird Bimei gleich einschreiten.* Rechtsgrundlagen : Bundesurlaubsgesetz, Mitbestimmungsgesetzt, Gesetz über Schwerbehinderte, diverse weitere Arbeitsgesetze etc. Man dürfte genug im Netz dazu finden.
Menzemer Geschrieben 11. April 2006 Geschrieben 11. April 2006 1. In einem Einzelhandelsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Angestellte auf urlaub verzichtet, dafür aber 10% Gehalt über dem Tarifvertrag bekommt. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt 24 Werktage vor. Eine solche Regelung ist nichtig. 2.Ein Gewerkschaftsmitglied verlangt für alle Gewerkschaftsmitglieder eine Sonderzahlung von 150 EUR in Tarifverhandlungen. Prinzipiell möglich. Eigentlich gilt der Tarifvertrag sowieso nur für Gewerkschaftsmitglieder (außer bei Allgemeinverbindlichkeit). 3. Ein Arbeitgeber kündigt einem Mitarbeiter, weil er der Gewerkschaft beiteten will. Ist mit Sicherheit unzulässig. Die Gewerkschaftsmitgliedschaft darf ja noch nicht mal im Vorstellungsgespräch erfragt werden. 4. In einem Arbeitsvertrag wird ein Gehalt vereinbart, dass 5% über dem Tariflohn liegt. Er soll 3 Jahre unabhängig von weiteren tariflichen Bestimmungen gleich bleiben Ist m.E. ok, so lange die Bestimmung zugunsten des Arbeitnehmers vom Tarifvertrag abweicht. Ansonsten geht es nicht. Voraussetzung ist natürlich die Tarifbindung des Arbeitgebers über den ARbeitgeberverband und (eigentlich) des Arbeitnehmers über die Gewerkschaft. 5. Welche Auswirkung hat der Kündigungsschutz auf die Kündigung von Schwerbehinderten ? Ein Schwerbehinderter darf nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden. Die Kündigung wird dadurch erschwert. 6. Ein Angestellter, der seit 4 Monaten im Betrieb ist bewirbt sich für den Betriebsrat Nicht möglich. Nach Betriebsverfassungsgesetz sind mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit für die Wählbarkeit Voraussetzung. 7. Ein Lohnbuchhalter nennt am Stammtisch die Gehälter der Geschäftsleitung Treue oder Loyalitätspflicht (obwohl formaljuristisch als eigenständige Pflicht umstritten). Dazu gehört dann auch die Verschwiegenheitspflicht. 8. Beim Ausscheiden aus einem Forschungslabor der chemischen Industrie verlangt der Firmeninhaber von dem Chemilaboranten, dass er für die nächste Zeit nicht in der gleichen Branche tätig sein wird. Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich das jetzt auch nicht genau weiß. M.W. kann ein nachwirkendes Konkurrenzverbot vereinbart werden. Allerdings müssen dann Ausgleichszahlungen durch den Arbeitgeber erfolgen. Gruß Menzemer
ShaaitanTX Geschrieben 11. April 2006 Geschrieben 11. April 2006 1. In einem Einzelhandelsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Angestellte auf urlaub verzichtet, dafür aber 10% Gehalt über dem Tarifvertrag bekommt. Weiss ja nicht ob das ne Aufgabe oder so war und da explizite Daten standen, aber da hier alle "nichtig" sagen würde mich mal interessieren: Angenommen der absolut unwahrscheinliche Fall tritt ein das er 10% mehr Gehalt bekommt und dabei auf soviel Urlaub verzichtet das er bei 24 Werktagen landet - dann wäre es aber legal oder ?!
bimei Geschrieben 11. April 2006 Geschrieben 11. April 2006 Weiss ja nicht ob das ne Aufgabe oder so war und da explizite Daten standen, aber da hier alle "nichtig" sagen würde mich mal interessieren: Angenommen der absolut unwahrscheinliche Fall tritt ein das er 10% mehr Gehalt bekommt und dabei auf soviel Urlaub verzichtet das er bei 24 Werktagen landet - dann wäre es aber legal oder ?! Richtig. Ich sehe das erstmal nicht als nichtig an, da dort nicht steht, dass auf den kompletten Urlaub verzichtet wird, es kann ebensogut ein Verzicht von 5 Tagen von vorher 30 sein. Und noch etwas lässt die Fregestellung offen, ob das nicht ein einmaliger Verzicht und einmaliger Vertrag für das Jahr xy ist. ;-) bimei
Woodstock Geschrieben 12. April 2006 Geschrieben 12. April 2006 Angenommen der absolut unwahrscheinliche Fall tritt ein das er 10% mehr Gehalt bekommt und dabei auf soviel Urlaub verzichtet das er bei 24 Werktagen landet - dann wäre es aber legal oder ?! Es geht sogar mehr. Bis minimal 20 Tage bei einer 5 Tage Woche, von der ja alle erstmal ausgehen. Die 24 Tage sind Minimum bei einer 6 Tage Woche. LG Sabine
Woodstock Geschrieben 12. April 2006 Geschrieben 12. April 2006 Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich das jetzt auch nicht genau weiß. M.W. kann ein nachwirkendes Konkurrenzverbot vereinbart werden. Allerdings müssen dann Ausgleichszahlungen durch den Arbeitgeber erfolgen.Das ist in der Tat sehr schwierig. Ich denke ein allgemeines Verbot kann es nicht geben, denn dann würde ja jeder der Auto repariert hat sich nicht selbstständig machen dürfen mit einer eigenen Werkstatt. Das man sowas vereinbaren kann denke ich ist legitim und legal - und wie und mit welchem Ausgleich ist dann Sache von Verhandlungen. Anders sieht es denke ich aus wenn es von allgemeinen Tätigkeiten weggeht. Also nicht als KFZ-Meister bisher angestellt und nun mache ich mich selbstständig, sondern etwas wie 'besonderes Verfahren zur Veredelung von Metallen' und sich dann in genau dem gleichen Gebiet, mit dem Fachwissen welches man in dem Betrieb bekommenhat, und welches Firmengeheimniss war und ist, selbstständig machen. Ich denke da kann dann schon rechtlich gegen vorgegangen werden. Aber weil ich in meiner Ausbildung programmieren gelernt habe, kann mir keiner verbieten als Programmierer bei einem anderen Betrieb anzufangen und auch nicht mich als Solcher selbstständig zu machen. Kunden mitzunehmen ist jedoch wieder schwierig - zumindest wenn es wirklich ein abwerben ist, und nicht einfach der Kunde mochte mich lieber als den Chef und hat nun mitbekommen dass ich woanders arbeite und kommt deswegen mit dem nächsten Auftrag zu dem neuen Betrieb. LG Sabine
Menzemer Geschrieben 12. April 2006 Geschrieben 12. April 2006 Richtig. Ich sehe das erstmal nicht als nichtig an, da dort nicht steht, dass auf den kompletten Urlaub verzichtet wird, es kann ebensogut ein Verzicht von 5 Tagen von vorher 30 sein. Und noch etwas lässt die Fregestellung offen, ob das nicht ein einmaliger Verzicht und einmaliger Vertrag für das Jahr xy ist. ;-) bimei Wie sieht es mit der Regelung aus, dass einzelvertragliche Vereinbarungen prinzipiell den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen dürfen als der zugrundeliegende Tarifvertrag. Wobei hier die Frage ist, was "schlechter stellen" heißt. Gruß MEnzemer
Menzemer Geschrieben 12. April 2006 Geschrieben 12. April 2006 Habe gerade noch etwas gegoogelt. Nachvertragliche Beschäftigungsverbote sind zwar im Einzelfall kritisch (Angemessenheit etc...) aber prinzipiell erlaubt. Gruß Menzemer
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