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Problem mit Opel Astra

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

meine Bremsanlage hinten quietscht(und zwar richtig unerträglich laut), muss getauscht werden.

Daten Astra:

EZ: 1.5.2000

Gekauft: 6.5.2005, km 15900, ein Vorbesitzer.

Jetzt 34700km.

Alle Inspektionen gemacht.

Da es ja ein bekanntes Problem ist und bis zum 5ten Betriebsjahr 100% Teile übernommen werden. Sieht es ja jetzt erst mal schlecht für mich aus.

Die sagen es kostet so 900 Euro das alles zu wechseln.

Kurz drüber nachdenken....NEIN. Das seh ich ja mal überhaupt nicht ein. Es kann ja nun nicht sein das ich die Karre noch kein Jahr habe und jetzt diesen Betrag bezahlen soll. CarGarantie hab ich auch noch, die übernimmt aber sowieso fast nix. Zumindest schonmal keine Bremsanlage.

So der gute Meister schreibt jetzt offiziell an Opel und fragt nach ob die da was übernehmen! Er meinte aber schon es würde schlecht aussehen. Antwort in 1-2 Tagen.

So also Fakt ist: Ich hab den Astra erst 11 Monate, ich war bei der 6ten Inspektion. Alle anderen wurden ebenfalls gemacht, der Opi der vorher gefahren ist hat sie gemacht, stehen zumindest im Scheckheft drin.

Frage: Welche rechtlichen (sonstigen??) Möglichkeiten habe ich nun?

Wie sieht es mit Gewährleistung aus und Sachmangelbeseitigung?

Gruss

Jo

Wenn du dein Auto beim Händler gekauft hast, bist du noch innerhalb der Gewährleistungsfrist, da du den Wagen erst vor 11 Monaten gekauft hast. Insofern muss der Händler für Sachmängel geradestehen, die zum Kaufzeitpunkt schon bestanden haben. Da seit dem Kauf mehr als sechs Monate vergangen sind, liegt die Nachweispflicht dafür, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt schon da war, bei dir.

Da das Problem bei Opel allgemein bekannt ist, sollte sich dieser Nachweis eigentlich auch führen lassen.

Meiner Meinung nach muss der Händler nachbessern (also reparieren) -- ob er aber bei einem Verschleißteil die vollen Kosten übernehmen muss, weiß ich nicht.

Oder hast du den Opel von privat gekauft?

Die Gewährleistungspflicht beträgt in der Regel zwei Jahre, kann aber bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzt werden (siehe http://www.knoop.de/kauf.htm )

Damit wäre die Reparatur nicht ein Entgegenkommen (Kulanz) des Händlers, sondern seine Pflicht (Gewährleistung).

Einzige Frage ist, wie nachgewiesen werden kann, dass der Mangel beim Kauf schon angelegt war:

Damit überhaupt Gewährleistungsrechte bestehen, muss der Mangel bei Gefahrübergang – meist die Übergabe an den Käufer bzw. den Spediteur – vorhanden sein oder dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt zumindest schon angelegt sein. Nicht erforderlich ist, dass dieser Mangel schon sichtbar war oder eine konkrete Auswirkung hat. Die ersten Ansätze des Mangels müssen aber schon vorhanden sein.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Sofern sich Rostflecken erst nach der Übergabe an den Käufer zeigen, kann gleichwohl eine Mangelhaftigkeit darin vorliegen, wenn diese Rostanfälligkeit durch einen falschen Lackaufbau begünstigt wurde. Der eigentliche Mangel ist dann der falsche Lackaufbau, der zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden war.

Deutlicher als im zitierten Beispiel scheint die Anlage des Mangels (die Neigung zum Quietschen) ja schon länger vorhanden zu sein; allem Anschein nach ist es ein typisches Problem dieser Baureihe.

Ob sich das aber so einfach durchsetzen lässt, bleibt offen. Hoffentlich lässt der Händler mit sich reden und ihr teilt die Kosten einigermaßen sinnig (immerhin ist die Bremse auch ein Verschleißteil) auf.

  • Autor
Poste das doch mal bei http://www.opel-problemforum.de

Das ist imho die beste Opel-Seite im Netz

http://www.opel-problemforum.de/showthread.php?t=84960

@ingh:

Jo das ist bekannt das Problem. Beim Astra wurden über die Produktionsreihe auch 3 oder 4 verschiedene Bremsenversionen verbaut.

Fakt ist das es ein Sicherheitsproblem darstellt(Bremsen, Hitzeentwicklung) und innerhalb der Gewährleistungspflicht liegt, meiner Meinung.

Ohne Anwalt wird sich sowas dann aber vermutlich nicht durchsetzen lassen. Wie gut das ich ne Rechtsschutzversicherung habe.

Aber erst mal abwarten was Opel jetzt sagt...

also nach der garantiepflicht des verkäufers zu gehn muss der gar nix machen (genausowenig wie opel) die normale händlergarantie schließt nur in öl gelagerte dinge ein, so wurde mir das zumindest gesagt...

also entweder kulanz, oder doch noch garantie, aber wie willst du nachweisen dass das schon war und warum bist du dann erst so spät hin... wird also schwer...

ansonsten solltest du versuchen höflich zu bleiben und die nicht anzu otzen was die für ****** autos bauen, n freund hatte Benz auf ihre durchrostgarantie hingewiesen und ZACK hatte er 4 neue türen, in wagenfarbe und montiert an seinem 10 jahre alten benz... also, ruhig bleiben und erstmal sehn ob opel nicht was mit sich machen lässt ;)

  • Autor
also nach der garantiepflicht des verkäufers zu gehn muss der gar nix machen (genausowenig wie opel) die normale händlergarantie schließt nur in öl gelagerte dinge ein, so wurde mir das zumindest gesagt...

Gewährleistung, nicht Garantie.

Ich geh da schon sehr sachlich und seriös ran wenn ich vor Ort bin, glaub mir. :marine

Gewährleistung, nicht Garantie.

mein ich ja :P

  • Autor
mein ich ja :P

Und die besteht nunmal ein jahr nach Gefahrenübergang, sprich kauf des Wagens.

Sprich ich leige noch in dieser Frist und habe ein Recht auf Nachbesserung(kostenlos), notfalls mit Anwalt.

Richtig?

Und die besteht nunmal ein jahr nach Gefahrenübergang, sprich kauf des Wagens.

Sprich ich leige noch in dieser Frist und habe ein Recht auf Nachbesserung(kostenlos), notfalls mit Anwalt.

Richtig?

hier steht dass das nur 6 monate sind

http://www.123recht.net/article.asp?a=8657&p=1

  • Autor
hier steht dass das nur 6 monate sind

http://www.123recht.net/article.asp?a=8657&p=1

Kuckst du auf Seite 2:

Anders als dem Privatverkäufer ist es dem Händler nicht erlaubt, die Gewährleistung vertraglich auszuschließen. Nach dem Gesetz haftet der Verkäufer zwei Jahre (§ 475 BGB). Allerdings hat er die Möglichkeit, die Verjährungsfrist auf ein Jahr zu begrenzen.

Und die gesamte Bremsanlage ist auch kein Verschleissteil.

hier steht dass das nur 6 monate sind

http://www.123recht.net/article.asp?a=8657&p=1

Nein, da steht, dass innerhalb der ersten sechs Monate automatisch davon ausgegangen wird, dass der Sachmangel beim Kauf schon vorhanden war.

Auf Seite zwei steht dann auch, dass die Gewährleistungsfrist zwei Jahre beträgt, aber auf ein Jahr verkürzt werden kann.

Unterschied zwischen den ersten sechs Monaten ab Kauf und danach ist also, wer die Beweislast trägt.

Unterschied zwischen den ersten sechs Monaten ab Kauf und danach ist also, wer die Beweislast trägt.

jaja, sorry... so ist das eben wenn man nebenbei noch arbeiten muss :rolleyes:

  • Autor
Unterschied zwischen den ersten sechs Monaten ab Kauf und danach ist also, wer die Beweislast trägt.

Richtig. Aber da es ein bekanntes Problem ist und es interne Schreiben von Opel gab zur Beseitigung des Problems, falls mal jmd auftaucht und sagt: Meine Bremse quietscht...

Also fasse ich zusammen:

1. Warten was Opel sagt zur Kostenübernahme.

2. Wenn negativ, Anwalt einschalten.

3. Beweisen das es ein bekanntes Problem ist und damit einen Sachmangel darstellt.

4. Nix bezahlen!

  • Autor

Opel hat das Schreiben auf Kulanz abgelehnt.

Jetzt fragt der Meister seine Geschäftsführung ob die was machen können.

Also hat sich die Situation nicht verbessert. Falls die es ablehnen werde ich persönlich einen Termin vereinbaren und dort vorsprechen.

...to be continued...

na supi...

als ich für meinen teil hätte jetzt ein problem... das hast du auch - ABER du hast ja ne rechtsschutzversicherung ;)

Wenn Verschleißteile nicht ordnungsgemäß funktionieren (und das hier ist ein erheblicher, außergewöhnlicher Mangel) dann fallen nach meinem Verständnis auch diese unter die Gewährleistung.

Allerdings gehe ich davon aus, dass der Händler nicht die vollen Kosten tragen muss (eben weil es ein Verschleißteil ist), sondern die Kosten "angemessen" aufgeteilt werden.

Ist der Händler in der KFZ-Innung? Dann gäbe es evtl. noch die Möglichkeit, dort eine Schiedsstelle anzurufen, bevor der Fall zum Anwalt geht. In einer der letzten Ausgaben des ADAC-Hefts stand sowas mal drin...

  • Autor

@Darth Zeus:

Ja Bremsklötze, Scheiben sind Verschleissteile, nicht aber eine gesammte (mangellhafte) Bremsanlage.

siehe Post von ingh.

@ingh:

Ja diese Option steht auch noch zur Verfügung, die KFZ-Schiedstelle wurde bereits angerufen, es muss schriftlich dort vorgetragen werden. ab diesem Zeitpunkt ruht auch die Verjährungsfrist der Gewährleistung.

  • Autor

So mein Beschwerdebrief hat die Geschäftsführung des Krefelder Opel Händlers anscheinend erreicht, da ich soeben von der Geschäftführerin angerufen worden bin.

Auf meine erneute Bitte das sie bitte schriftlich zu der Schilderung der Sachverhältnisse Stellung nehmen möchte lehnte sie dies ab. Sie versuchte wieder um zu erklären warum die CarGarantier dies nicht übernehmen würde. Auf meinen Hinweis das es hier nicht um die CarGarantie ginge, sondern um einem Sachmangel, meinte sie das es ja ausserhalb der Jahresfrist liegt. Als ich sagte das es noch kein Jahr wäre sagte sie das ich aber dann beweisen müsste das es sich um ein Astraproblem handele.

Als sie schliesslich noch mich als Kunden bezeichnete und ich sagte das diese Bezeichnung ja wohl nicht mehr zutreffend sei, da ich wohl kaum noch einmal diese Firma betreten werde.

Also ich kann die Firma B. aus Krefeld also nur empfehlen! :marine

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