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Kilometergeld bzw. Pendlerpauschale in der Ausbildung?


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Hi,

die Frage geht vermutlich etwas am Thema vorbei, da sie jetzt nichts speziell mit Informatik, sondern eigentlich ja nur mit der Ausbildung allgemein zu tun hat. Trotzdem frag ich einfach mal, vielleicht weiß jemand ja was darüber.

Also, es ist so, zum September hin beginne ich eine Ausbildung in einer kleinen Firma. Der Chef hat mal angesprochen, das es so etwas wie Kilometergeld gibt, so wie ich ihn allerdings verstanden habe, eben als Steuerrückerstattung und nicht von dem Betrieb selbst aus. Jetzt würd mich natürlich interessieren, wie das in der Ausbildung ist...meiner Erachtens bezahlt man da ja keine Steuern (Einkommenssteuern) sondern nur die Sozialabgaben wie Rentenversicherung, Krankenversicherung etc... Das würde dann ja beudeuten, das ich dann auch nichts von der Steuer absetzen kann, da ich ja gar keine zahle :confused: stimmt das so?

Weiß jemand, ob man da irgendwie doch Geld für die Fahrt zum Arbeitsplatz bekommen kann? Ich habe jetzt sicherlich nicht den weitesten Weg überhaupt, mit 25km (einfach) will ich sicher nicht meckern, obwohl der Weg nicht gerade so toll ist ( über 2 Grenzübergänge :rolleyes: ), aber ist ja auch egal. Mir geht es eben darum, das bei 50km am tag und 20 arbeitstagen im monat, sich das dann eben schon auf 1.000km summiert, was bei den heutigen Spritpreisen problemlos über 100€ / Monat sind. Wenn ich mir dann daneben noch mein Netto-Azubigehalt ansehe, sind diese gut 100€ natürlich schon heftig.

PS: öffentliche Verkehrsmittel sind aufgrund der sehr schlechten Anbindung, wie gesagt, Fahrt über Ausland ist notwendig, nicht wirklich nutzbar.

Vielleicht weiß irgenjemand da ja was.

Danke schon mal!

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Also im Normalfall steht dir keine Fahrtkostenrückerstattung über das Finanzamt via Lohnsteuerjahresausgleich zu, da du ja keine Lohnsteuern zahlst.

Es gibt da noch den ein oder anderen Trick mit der Abrechnung als Werbekosten über die Eltern, aber das ist nicht so einfach... da solltest du mal eueren Steuerbrater fragen.

Einzige alternative ist, wenn der Ausbildungsbetrieb dir die Fahrtkosten erstattet, was er aber normalerweise nicht tut.

Bei einer Erstausbildung steht dir unter gewissen Umständen eine Förderung nach BAföG (Sozialamt) oder BAB (Arbeitsamt) zu, genaueres kannst du bei deinen zuständigen Stellen vor Ort erfragen.

Als letztes gibt es noch die Möglichkeit einen Bildungskredit aufzunehmen, allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf diesen, dass heißt wer zu erst kommt mahlt zuerst und wenn der Topf alle ist gibt es nichts mehr.

Ein BK läuft Zinsfrei mit max 300€ pro Monat und einer Dauer von max. 2 Jahren. Dann hast du 2 Jahre Zeit während keine Zinsen anfallen das Geld entweder in eins abzubezahlen, oder in Raten wobei hier wieder Zinsen anfallen.

Es gibt auch einige Banken, die Bildungkredite vergeben, hier müsstet du dich selbst vor Ort erkundigen.

Sollte es sich allerdings um eine Zweitausbildung handeln, hast du keine Ansprüche mehr auf BAföG und BAB auch wenn du dieses nicht bei deiner ersten Ausbildung in Anspruch genommen hast.

Hier bleiben denn nur der BK und unter bestimmten voraussetzungen Wohngeld, das hängt aber auch von ein paar Kriterien ab, die du bei der Gemeinde in der du während der Ausbildung wohnst erfragen musst.

Solltest du bei deinen Eltern wohnen oder weniger als 40km weg bist du nicht Wohngeldberechtigt.

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Der Chef hat mal angesprochen, das es so etwas wie Kilometergeld gibt, so wie ich ihn allerdings verstanden habe, eben als Steuerrückerstattung und nicht von dem Betrieb selbst aus. Jetzt würd mich natürlich interessieren, wie das in der Ausbildung ist...meiner Erachtens bezahlt man da ja keine Steuern (Einkommenssteuern) sondern nur die Sozialabgaben wie Rentenversicherung, Krankenversicherung etc

Danke schon mal!

Dein Chef hat recht. Es gibt Steuerrückerstattung bei vielen gefahrenen km. Aber auch nur, wenn Du Steuern gezahlt hast. Das wäre erst ab ca. 900 € monatlich meine ich der Fall. Wenn Du soviel verdienst, dann Respekt :)

Ansonsten bekommst nix wieder. Ob das über die Eltern geht, weiß ich nicht.

Es können die km (einfache Strecke) * Arbeitstage * 0,3 € angerechnet werden und man bekommt dann anteilig Steuern davon wieder (nicht den ausgerechneten Betrag). Aber auch nur, wenn man über den Werbungskostenpauschbetrag kommt. Der liegt meine ich bei um die 1000 € oder so. Also nur was darüber hinausgeht wird berücksichtigt.

Das ganze gilt aber auch letztmalig 2006, da ab 2007 nur die km angerechnet werden, die bei Fahrten > 20 km anfallen. Bei 25 km also nur 5 am Tag. Damit sollte man eh nicht mehr über die Werbungskostenpauschale kommen (soviel Fachbücher kann ja keiner kaufen *G*) => keine Steuerrückzahlung.

Sorry, aber auf den Kosten bleibst Du wohl sitzen.

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