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2 Monate Pause zwischen Prüfung und 1. Arbeitstag - alg-geld?


muggu

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Hi,

habe am 29. Juni Praktische Prüfung.

Werde übernommen und fange mit Absprache mit meinem Chef am 1.9. an.

Wie ist es nun in den 2 Monaten dazwischen?

Ich muss mich ja arbeitslos melden, wegen Versicherung aber habe ich auch anspruch auf alg-geld? Kann in der Zeit schon ganz gut was gebrauchen. Ausserdem werde ich ab mitte Juli bis Ende August durch Europa touren, könnte das nen Problem werden, wenn ich garnicht erreichbar bin?

Ab wann kann/sollte ich zum Arbeitsamt gehen?

Danke

Muggu

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Hallo,

Anspruc auf ALG II hast du, wenn du bereits was eingezahlt hast (wovon ich mal ausgehe in der Ausbildung). Melden solltest Du Dich auf jeden Fall vorher, sprich jetzt.

Wie es mit der Meldepflicht aussieht, da du ja schon einen Arbeitsvertrag hast, weiß ich nicht, aber Geld steht dir zu. Es wird nur nicht viel sein...

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Also da ist es das beste wenn du dich an deine zuständige AfA wendest.

Anspruch solltest du eigentlich haben, aber 6 Wochen durch die Gegend fahren und dafür Geld bekommen, fände ich irgendwo nicht in Ordnung...

Denn es ist ja nicht Sinn und Zweck unseres Sozialsystems dir deinen Urlaub zu finanzieren!

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Zur Meldepflicht: SGB 3, § 37b Frühzeitige Arbeitssuche

Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.

Zudem sollte man sich das hier auch durchlesen:

http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=8605&rqc=3&ls=false&ut=0

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Baba, red keinen Unsinn. Liess den Link in meinem letzten Beitrag. Es kann zu einer Leistungseinstellung durch die Agentur für Arbeit kommen, wenn der Arbeitslose nicht zur Verfügung steht und stattdessen Urlaub macht.

Richtig CW, es kann. Ich war zwischen Studium und Arbeit ebenfalls 4 Monate als "arbeitssuchend gemeldet" und nichts geschah. Wir reden schliesslich von der Arbeitsagentur und nicht von einem seriös geführtem Unternehmen...

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Richtig CW, es kann. Ich war zwischen Studium und Arbeit ebenfalls 4 Monate als "arbeitssuchend gemeldet" und nichts geschah. Wir reden schliesslich von der Arbeitsagentur und nicht von einem seriös geführtem Unternehmen...

Das ist ganz unterschiedlich. Generell hat ein Arbeitssuchender auch "Urlaub", der ist aber eng begrenzt. Ansonsten muss er dem Arbeitsmarkt generell zur Verfügung stehen, ansonsten gibts kein Geld. Ich hatte z.B. eine übereifrige Bearbeiterin. Ich wurde am 30.06. aus der Bundeswehr entlassen und hatte einen Ausbildungsvertrag zum 01.08. Die Bearbeiterin wollte sogar ein Vermittlungsgespräch mit mir führen und den ganzen Kram durchziehen. Ich habe sie gefragt, ob sie denn nichts sinnvolleres zu tun hat, schließlich sei ich ja einen Monat später wieder in Arbeit und es gäbe sicherlich genug andere die mehr Hilfe benötigen. Hat wohl geholfen.

Wobei anzumerken ist, dass ich eh keinen Anpsruch auf Arbeitslosengeld hatte.

Generell finde ich aber, dass wer Urlaub macht und des weiß der sollte kein Geld erhalten. Ist aber meine Meinung und nicht unbedingt die des Gesetzes.

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Nope.

Er wird ja nicht als Arbeitssuchend geführt.

Er sucht ja keine Arbeit. Er hat ja schon welche. Denn das AA kann ihm keine neue aufbrummen, da er ja einen neuen Arbeitsvertrag hat ab 1.9.

Damit unterliegt er auch nicht der "Erreichbarkeitspflicht"

Also doch:

Viel Spass im Urlaub.

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Ich werd sehen, es geht nicht so wirklich um die Kohle, mehr um die Versicherung. 350 wäre ja schon mehr als genug um alle laufenden Sachen weiterhin bezahlen zu können. Das ist ja fast so viel wie ich im 3. bekommen hab, oh man...

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Ich werd sehen, es geht nicht so wirklich um die Kohle, mehr um die Versicherung. 350 wäre ja schon mehr als genug um alle laufenden Sachen weiterhin bezahlen zu können. Das ist ja fast so viel wie ich im 3. bekommen hab, oh man...

Also Du bekommst 67% des letzten Nettogehaltes (bzw. Durchschnitt der letzten 12 Monate). Die 350 von muggu waren nur geschätzt.

Und arbeitssuchend muss man sein, um Geld zu bekommen. Rein technisch (also nach den Buchstaben des Gesetzes). Natürlich wird durch die AfA meist dennoch gezahlt, aber strenggenommen hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Gerade der "Urlaub", also die Tour durch Europa, könnte da problematisch sein.

Voraussetzungen:

Wer hat Anspruch auf ALG I?

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit haben Arbeitnehmer, die 1. arbeitslos sind, 2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und 3. die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, haben vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Arbeitslosigkeit

Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der 1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit), 2. sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und 3. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).

Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos.

Gerade der letzte Satz ist ein gutes Beispiel. In solchen Fällen bekommt man kein Arbeitslosengeld, sondern ähhhhhhh boah Name vergessen ^^

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ehm es kommt drauf an wieviel du verdient hast...

ich hab jetzt 350 bekommen...

wieviel du bekommen wirst...

ich glaub es sind so 50-60 % von dem was du verdient hast...

wobei es ja auch einen mindestsatz gibt...

? Es gibt keinen Mindestsatz. Wenns Geld nicht reicht, muss man Wohngeld oder anderes oder gar ALG II, also Hartz IV, beantragen.

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Weiß denn jemand hier etwas definitives, welches Gehalt jetzt Grundlage für die Berechnung von ALG ist?

Die Dame, bei der ich mich arbeitssuchend gemeldet habe, meinte irgendwas vom zukünftigen Gehalt, das man bekommen hätte, wäre man übernommen worden. Jetzt habe ich allerdings an vielen Stellen gelesen, dass das überholt wäre.

Ist jemand in letzter Zeit in der Situation gewesen und kann mir dazu was definitves sagen?

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Weiß denn jemand hier etwas definitives, welches Gehalt jetzt Grundlage für die Berechnung von ALG ist?

Die Dame, bei der ich mich arbeitssuchend gemeldet habe, meinte irgendwas vom zukünftigen Gehalt, das man bekommen hätte, wäre man übernommen worden. Jetzt habe ich allerdings an vielen Stellen gelesen, dass das überholt wäre.

Ist jemand in letzter Zeit in der Situation gewesen und kann mir dazu was definitves sagen?

Das gilt seit letzten Jahr (ich glaube 01.01.05) nicht mehr. Früher wurde das "zukünftige Gehalt" genommen, heute nicht mehr.

www.arbeitsagentur.de *such, such*

ok, hier: http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=8237&rqc=6&ls=false&ut=0

Bemessung

Für Ansprüche, die ab dem 1. Januar 2005 entstehen, wird zur Bemessung nur auf Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen. Andere Versicherungspflichtzeiten (zum Beispiel Krankengeldbezug) wirken sich nicht mehr auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus.

Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb eines Jahres vor Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Entstehung des Anspruchs.

Ausbildung = versicherungspflichtige Beschäftigung

67% des Ausbildungsgehalt netto = ALG I

*edit: hoppa stimmt nicht, auch ich mache fehler. es sind 67%, wenn man ein Kind hat. ansonsten nur 60%*

so um und bei und das ist definitiv so

gibt hier im Forum aber einige Hinweise darauf. such doch mal :)

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Also für die Berechnung des Bedarfssatzes von ALG1 wird bei Lohnsteuerklasse 1, bei einem ledigen Arbeitslosen 60% des Nettodurchschnittseikommens, der letzen 3 Monatte berechnet. Bei verheirateten mit 1 Kind ist der Satz 67%.

Von diesem Bedarfsatz werden noch Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Renternversicherung (Sozialversicherungspauschale in höhe von 21% des Bemessungsentgeltes), eine anteilige Lohnsteuer des entsprechenden Kallenderjahres (ist der Anpspruch vor 2005 enstanden, wird mit der Tabelle 2004 gerechnet ), sowie ein Soli Zuschlag abgezogen.

Was dann übrig bleibt ist das NettoALG1. Auf das man einen Anspruch von 365 Kalendertagen hat, wenn man ein Jahr lang ohne Unterbrechungen Sozialversicherungspflichtig in einem Arbeitsverhältnis war.

Apro pro, man kann nur Wohngeld oder ALG2 beantragen, da das eine das andere auschließt...

Wohngeldberechtigt ist man in der Regel wenn man mindestens 40km von den Eltern entfernt wohnt und die Miete der Wohnung mindestens 33% des Nettoeinkommens ausmacht, unter der voraussetzung das man nicht mehr als 830€ brutto verdient.

Wer Wohngeld bezieht kann keine Leistungen des Sozialamtes (ALG2) beziehen und umgekehrt.

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Apro pro, man kann nur Wohngeld oder ALG2 beantragen, da das eine das andere auschließt...

Wer Wohngeld bezieht kann keine Leistungen des Sozialamtes (ALG2) beziehen und umgekehrt.

Deswegen hab ich ja "oder" geschrieben ;)

Gleiches gilt bei BAB und Wohngeld, usw.

Wohngeld gibts quasi nur, wenns nix anderes gibt.

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Hallo,

also ich kann Dir auf jeden Fall soviel sagen, dass sie Dich rein theoretisch auch die zwei Monate verpflichten können in einem Supermarkt oder sonstwo zu arbeiten. Du darfst zu Beginn der Arbeitslosigkeit generell 3 Monate nicht verreisen. Tust Du es doch, so stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung und sie können das Geld kürzen oder sogar ganz streichen. Wenn es Dir um die Versicherung geht, und nicht ums Geld, dann versichere Dich in der Zeit selbst (kostet nicht viel für die zwei Monate), und dann hast Du keine Probleme.

LG Sabine

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Erstmal Danke für die ausführliche Antwort.

Genau die Hinweise im Forum hatte ich ja gelesen, und die haben mich ja gerade irritiert, weil von der Arbeitsamt-Mitarbeiterin eine andere Aussage kam.

Mich verwundert es immer wieder, dass man echt kaum qualifizierte Antworten von der Agentur für Arbeit bekommt. Diese Regelung wurde ja auch nicht erst gestern geändert und es betrifft sicherlich nicht gerade einen kleinen Teil der Arbeitssuchenden; ist also nicht gerade ein "Ausnahmefall"....

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wieß heißt weiß ich auch nicht

aber es ist vergleichlich mit dem alg.. die hoehe ist identisch aber es ist nicht alg.. kommt aber auch von afa

Zahlungen/Förderungen in vergleichbarer Höhe des Arbeitslosengeldes gibt es einige, aber die haben eine ganz andere Grundlage.

Vielleicht erklärst Du mal genauer, was der Beitrag aussagen bzw. helfen soll? So ist der etwas kryptisch.

bimei

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