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Rechtsproblem wegen Straßenkarte in Internetauftritt


tobias-digital

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Hallo an alle!

Ich habe mal eine Rechtsfrage. Ich weiß Ihr seid keine Rechtsanwälte und Richter, aber vielleicht hat ja schonmal einer ähnliche Erfahrungen gesammelt.

Und zwar betreuen wir seit ca. acht Jahren den Internetauftritt eines recht großen Konzerns und ebenso lange war dort ein Ausschnitt einer Straßenkarte als Bild eingebunden. Dieser Ausschnitt wurde von einer anderen Agentur damals auch in einer öffentlichen Drucksache verwendet und uns auf Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt, damit wir dieses Bild auch im Internet verwenden können.

Jetzt hat sich herausgestellt, dass dieser Kartenausschnitt urheberrechtlich geschützt ist und weder in Drucksachen noch im Internet verwendet werden durft. Unser Kunde hat eine Abmahnung erhalten und uns gebeten das Bild zu entfernen, was wir auch sofort gemacht haben.

Jetzt versucht unser Kunde uns dafür verantwortlich zu machen und behauptet, wir seinen als Internetagentur verpflichtet gewesen zu Überprüfen, ob man das Bild online verwenden darf oder nicht und versucht natürlich die Strafgebühr auf uns abzuwälzen.

Wir sehen das natürlich anders, da es gängige Praxis ist, dass wir einfach Material für Online-Auftritte erhalten. Was meint Ihr sind wir in der Pflicht oder unser Kunde? Klar mich hat es auch gewundert, dass man einfach einen Kartenausschnitt von zweifelhafter Herkunft dort verwendet hat, aber ich dachte die Rechte seien geklärt, weil ja so dumm keiner sein kann. Aber das Projekt lief vor meiner Zeit.

Grüße, Tobias

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aber ich dachte die Rechte seien geklärt, weil ja so dumm keiner sein kann.

naja, das würde ich nicht so sehen. Du glaubst gar nicht, wieviele Leute das gar nicht wissen, dass solche Karten urheberrechtlich geschützt sind. So ein Dilemma hatten wir beim Gewerbeverband auch mal (vor meiner Zeit). Da bekam man von der Gemeinde eine Kopie und es wurde ein Heftchen für die Allgemeinheit zur Info gedruckt. Ich überlege grade, ob da damals die Strafe gezahlt wurde. Auf alle Fälle machte man es beim nächsten mal mit jemand anderem. Da ging es kostenlos und der Rechteinhaber bekam noch eine Werbung in dem Heftchen spendiert.

Müßte mal wegen der Strafe nachfragen. Oder wir hatten damals mit der Gemeinde 50/50 gemacht. Aber nur, weil ich wie jetzt wie bei uns, von der Gemeinde was bekomme, kann ich ned davon ausgehen, dass es auch von den Rechten passt. Ich frage da eigentlich immer nach.

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Dieser Ausschnitt wurde von einer anderen Agentur damals auch in einer öffentlichen Drucksache verwendet und uns auf Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt, damit wir dieses Bild auch im Internet verwenden können.

Das sagt es doch, IMHO. Der Kunde hat sich darum bemüht das Material zur Verfügung zu stellen bzw. Material für den Internetauftritt zu besorgen. Genausowenig wie ihr für die Inhalte, die der Kunde euch liefert verantwortlich seid (im Impressum steht bestimmt nicht der Dienstleister, der die Seite entworfen hat, sondern derjenige, der da was anbietet), seid ihr IMHO auch nicht für das Kartenmaterial welches der Kunde liefert verantwortlich.

Angenommen, der Kunde verkauft irgendetwas und bewirbt das auf seiner Webseite. Die Angabe zum Artikel sind aber in irgendeiner Weise juristisch von Bedeutung. Ein Konkurrent zieht deswegen vor Gericht. Seid ihr als Dienstleister dann dafür verantwortlich, oder der Kunde, von dem ihr die Inhalte bekommen habt?

Als Dienstleister hätte man allenfalls den Kunden auf die mögliche Problematik bei veröffentlichtem Kartenmaterial hinweisen können oder vielleicht auch müssen. In dem Fall wäre eine Teilschuld wohl vorhanden. Eine alleinige Schuld , durch die Bemühung des Kunden um die Beschaffung u.ä., würde ich aber auf keinen Fall sehen.

EDIT:

...wir seinen als Internetagentur verpflichtet gewesen zu Überprüfen, ob man das Bild online verwenden darf oder nicht ...

Das ist wohl der Entscheidende Punkt.Das kommt wohl auf den Vertrag an. Wenn ihr nicht nur Dienstleister seid, der die Seiten ins Netz stellt und auch entwickelt, sondern auch Verantwortlicher für den Auftritt, dann würde das wohl zutreffen.

IMHO ist derjenige verantwortlich, der im Impressum als Verantwortlicher steht.

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OK, danke für die Einschätzungen. Wir haben gegenüber der Rechtsabteilung unseres Kunden Stellung dazu genommen und ob des zur Verfügung gestellten Materials jede Verantwortung dafür von uns gewiesen. Ich denke, dass wir damit raus sind, ansonsten werden wir mal sehen wie sich's entwickelt.

Und überhaupt: es ist Sommer, die Sonne scheint und die Vögel singen. Es gibt echt wichtigeres als sowas.

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